Das dürfte der Satz unserer Generation sein ^^Ich spare das ja faktisch anm Sprit und lieber bin ich gerne an einem Ort mit weniger Geld als in einer ungeliebten Stadt mit mehr Geld.
Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
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Re: AW: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
Kann mich mal jemand aufklären, wieso nicht. Bezirksnotar ist doch nur eine Amtsbezeichnung, soweit mir bekannt ist.thh hat geschrieben:Die württembergischen Bezirksnotare und Notarvertreter haben aber keine Befähigung zum Richteramt.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
Google übernimmt das
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
Nö. Jedenfalls nicht wikipedia und auch nicht die entsprechende Seite der Justiz in Ba-Wü. Aber okay, lasst mich unwissend.markus87 hat geschrieben:Google übernimmt das
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsnotar
Notare im Landesdienst führen im sogenannten württembergischen Rechtsgebiet (...) die Amtsbezeichnung Bezirksnotar. Sie erwerben die Befähigung für dieses Amt durch ein fünfjähriges Studium an der Notarakademie Baden-Württemberg und der abschließenden Notarprüfung.
Gern geschehen.
Notare im Landesdienst führen im sogenannten württembergischen Rechtsgebiet (...) die Amtsbezeichnung Bezirksnotar. Sie erwerben die Befähigung für dieses Amt durch ein fünfjähriges Studium an der Notarakademie Baden-Württemberg und der abschließenden Notarprüfung.
Gern geschehen.
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
Wikipedia, Unterüberschrift "Württemberg" kurz: die haben nicht Jura studiert sondern eine spezielle Ausbildung.
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
Okay, danke Euch. Ich habe zwar nach Bezirksnotar gegoogelt, aber dann nicht in der Unterüberschrift gelesen und dann nicht das Passende gefunden. Wieder was gelernt...ich wusste nicht, dass es dafür eine eigene Ausbildung gibt.markus87 hat geschrieben:Wikipedia, Unterüberschrift "Württemberg" kurz: die haben nicht Jura studiert sondern eine spezielle Ausbildung.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
Kann vielleicht jemand etwas dazu sagen, inwiefern ein solcher Wechsel Bayern -> Bawü auch später noch möglich ist?
Und wäre man dann erneut in der Probezeit und bekäme die bisherige Dienstzeit in keiner Weise angerechnet?
Vielleicht hat ja jemand diese Erfahrung gemacht oder kennt jemand, der jemanden kennt ...
Und wäre man dann erneut in der Probezeit und bekäme die bisherige Dienstzeit in keiner Weise angerechnet?
Vielleicht hat ja jemand diese Erfahrung gemacht oder kennt jemand, der jemanden kennt ...
Lg, Jeweli
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
also zu mir hieß es: "wenn wechseln, dann während der Assessorzeit" Nach der Verlebzeitung sei es nur noch schwer möglich. Inwieweit das stimmt... Keine Ahnung.
Ich werde jetzt jedenfalls nach BaWü wechseln.
Die Probezeit wird angerechnet. So war es zumindest bei einem Bekannten.
Ich werde jetzt jedenfalls nach BaWü wechseln.
Die Probezeit wird angerechnet. So war es zumindest bei einem Bekannten.
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
Hat jemand Erfahrung damit, vom Beamtenverhältnis i.d. Richterdienst zu wechseln? Muss man dann erneut die Probezeit absitzen?
- batman
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
§ 10 DRiG.
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Re: Bundeslandwechsel von Bayern nach BaWü
Kann sich hierzu vielleicht noch jemand äußern?grooveteddy hat geschrieben:also zu mir hieß es: "wenn wechseln, dann während der Assessorzeit" Nach der Verlebzeitung sei es nur noch schwer möglich. Inwieweit das stimmt... Keine Ahnung.