Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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julée
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Beitrag von julée »

Mit der Begründung der StA kann man nur raten, sich vor jeder Beleidigung zu vergewissern, dass man genügend Publikum hat, dass schon verstehen wird, dass man ja wohl auf keinen Fall ernsthaft jemanden beleidigen möchte.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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[enigma]
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Beitrag von [enigma] »

julée hat geschrieben:Mit der Begründung der StA kann man nur raten, sich vor jeder Beleidigung zu vergewissern, dass man genügend Publikum hat, dass schon verstehen wird, dass man ja wohl auf keinen Fall ernsthaft jemanden beleidigen möchte.
Und jemanden beleidigt, der das verdient hat ;)
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thh
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Re: AW: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Beitrag von thh »

[enigma] hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Mit der Begründung der StA kann man nur raten, sich vor jeder Beleidigung zu vergewissern, dass man genügend Publikum hat, dass schon verstehen wird, dass man ja wohl auf keinen Fall ernsthaft jemanden beleidigen möchte.
Und jemanden beleidigt, der das verdient hat ;)
Das scheint mir - leider - der entscheidende Punkt zu sein.
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julée
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Beitrag von julée »

Aber wenn ich jemanden beleidige, der es ganz offensichtlich nicht verdient hat, dann müsste doch für wirklich jeden glasklar sein, dass ich das auf keinen Fall so gemeint haben kann, oder?
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Beitrag von Juratutorium »

Swann hat geschrieben:Es läuft jedenfalls auf ein Zweiklassen-Beleidigungsstrafrecht hinaus. Der Obdachlose, der dem Polizeibeamten ein "[Wort wollen wir hier nicht hören]" hinterherruft, muss mit 30 Tagessätzen zur Rechtstreue angehalten werden, der Internetliebling bekommt von einer LOSt'in bescheinigt, dass er "keinen ernstlichen" Ehrangriff habe führen wollen. Das ist nur wenig absurder als zur Schuldunfähigkeit führende Unterzuckerung.
Dem ist zuzustimmen, jedoch mit einer Einschränkung. Hätte er das über Obama gesagt, wäre Böhmermann für 2 Jahre ohne Bewährung und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Es geht hier nicht um den Internetliebling, sondern um das Opfer. Erdogan, Putin und der koreanische Machthaber Kim Dotcom sind in Deutschland vogelfrei.
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Beitrag von Swann »

Deine Zustimmung berührt mich unangenehm, kann ich aber nicht verhindern; jedoch kann ich dem Rest deines Beitrags widersprechen.
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Tibor
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Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Beitrag von Tibor »

Juratutorium hat geschrieben:Es geht hier nicht um den Internetliebling, sondern um das Opfer. Erdogan, Putin und der koreanische Machthaber Kim Dotcom ind in Deutschland vogelfrei.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kim_Dotcom
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Vielleicht hat er geheime Informationen über einen Putsch vom sympathischen Dickerchen aus Kiel.

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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Beitrag von [enigma] »

Juratutorium hat geschrieben:
Swann hat geschrieben:Es läuft jedenfalls auf ein Zweiklassen-Beleidigungsstrafrecht hinaus. Der Obdachlose, der dem Polizeibeamten ein "[Wort wollen wir hier nicht hören]" hinterherruft, muss mit 30 Tagessätzen zur Rechtstreue angehalten werden, der Internetliebling bekommt von einer LOSt'in bescheinigt, dass er "keinen ernstlichen" Ehrangriff habe führen wollen. Das ist nur wenig absurder als zur Schuldunfähigkeit führende Unterzuckerung.
Dem ist zuzustimmen, jedoch mit einer Einschränkung. Hätte er das über Obama gesagt, wäre Böhmermann für 2 Jahre ohne Bewährung und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
Stimmt, Herta Däubler-Gmelin versauert ja auch noch immer in ihrer finsteren Kerkerzelle. Ein ähnliches Gedicht über Obama hätte aber tatsächlich das Problem, dass die Begleitumstände nicht dazu zwingen, sich zumindest mit der satirischen Komponente zu beschäftigen. Zumal Obama in diesem Fall nicht einmal Interesse an einer Strafverfolgung haben bzw. diplomatisch darauf hinwirken würde.
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Beitrag von Juratutorium »

Tibor hat geschrieben:
Juratutorium hat geschrieben:Es geht hier nicht um den Internetliebling, sondern um das Opfer. Erdogan, Putin und der koreanische Machthaber Kim Dotcom ind in Deutschland vogelfrei.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kim_Dotcom
Sag bloß du hast den Witz bemerkt.
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Tibor
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Beitrag von Tibor »

Ich tue mich schwer daran, bei dir zwischen Witz, witzig und haaresträubend zu unterscheiden.
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Beitrag von [enigma] »

Böhmermanns Pressekonferenz
https://www.youtube.com/watch?v=T3SzUdeVewo
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Beitrag von Juratutorium »

Der nächste Bürger, der einen Polizisten als "Bullen" bezeichnet und dafür ein halbes Monatsgehalt abdrücken muss, sollte sich einfach mal dieses Video anschauen.

Strafverteidiger haben jedenfalls seit diesem Vorfall eine neue Schutzbehauptung im Repertoire: Der Angeklagte ist Satiriker! Das ist kein geschützter Beruf, insoweit ist letztlich jeder irgendwo Satiriker. Ich bin z.B. auch Satiriker, oder will das hier jemand bestreiten?
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Tibor
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Beitrag von Tibor »

Nein, du bist der Witz in persona.
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit

Beitrag von Juratutorium »

Es gibt Juristen, die mit sowas Karriere gemacht haben: Beltz, Uthoff...u.v.m. Vielleicht schreibe ich ja auch mal ein Bühnenprogramm :)
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