Ich sehe eine große Karriere:Juratutorium hat geschrieben:Es gibt Juristen, die mit sowas Karriere gemacht haben: Beltz, Uthoff...u.v.m. Vielleicht schreibe ich ja auch mal ein Bühnenprogramm
Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Lol, der war gut
Was ist eigentlich aus dem geworden? Dem haben sie die Zulassung entzogen und seither hört man wohl nichts mehr von ihm.
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Fand die Begründung der StA auch etwas dürftig, denn sie erweckt eher den Eindruck, als habe man sich schlicht vor dem Shitstorm gefürchtet, weil hier "der Richtige" beleidigt wurde. Ich sehe da ebenfalls die Gefahr eines Zweiklassenstrafrechts. Sei nur bekannt genug und formuliere die Beleidigung vor großem Publikum gegen irgendjemand Unbeliebten, berufe Dich danach auf Satire und bleibe straffrei .
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Überraschenderweise hat Erdogan die Frist für das das Klageerzwingungsverfahren verstreichen lassen, so dass Böhmermann nicht mehr belangt werden kann:
http://meedia.de/2016/11/03/frist-fuer-klageerzwingungsverfahren-abgelaufen-boehmermann-kann-strafrechtlich-nicht-mehr-belangt-werden/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Es war ganz gut, den Fall gleich ins ÖR-Forum zu packen: Nun droht Böhmermann bzw. sein Rechtsanwalt, eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen Merkel anzustrengen, weil sie Böhmermann durch ihre Äußerungen "vorverurteilt" habe.
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/s ... 83164.html
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Klingt für mich nach einem Wahlkampfmanöver zugunsten der SPD. Das ZDF hat auch seine Sendung Schulz und Böhmermann abgesetzt, weil er eine SPD-Politikerin eingeladen hatte, obwohl der Sender diese sechs Monate vor der Wahl generell nicht mehr zu Unterhaltungssendungen einlädt.Honigkuchenpferd hat geschrieben:Es war ganz gut, den Fall gleich ins ÖR-Forum zu packen: Nun droht Böhmermann bzw. sein Rechtsanwalt, eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen Merkel anzustrengen, weil sie Böhmermann durch ihre Äußerungen "vorverurteilt" habe.
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Mir erschließt sich noch nicht so ganz, warum man für eine solche Klage die Auskunft der Bundesregierung abwarten musste, wann, wo und wie Merkel sich vorher über das Video informiert hat. Da liegt der Gedanke eines Wahlkampfmanövers tatsächlich nicht so ganz fern.Honigkuchenpferd hat geschrieben:Es war ganz gut, den Fall gleich ins ÖR-Forum zu packen: Nun droht Böhmermann bzw. sein Rechtsanwalt, eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen Merkel anzustrengen, weil sie Böhmermann durch ihre Äußerungen "vorverurteilt" habe.
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Da habt ihr sicherlich nicht unrecht, wobei es auch gut zu wissen ist, dass die Bundesregierung ihre Informationen über Bild.de bezieht (und nicht etwa über die Öffentlich-Rechtlichen).
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Aber wenn es für die SPD ist, dann ist es doch gut!julée hat geschrieben:Mir erschließt sich noch nicht so ganz, warum man für eine solche Klage die Auskunft der Bundesregierung abwarten musste, wann, wo und wie Merkel sich vorher über das Video informiert hat. Da liegt der Gedanke eines Wahlkampfmanövers tatsächlich nicht so ganz fern.Honigkuchenpferd hat geschrieben:Es war ganz gut, den Fall gleich ins ÖR-Forum zu packen: Nun droht Böhmermann bzw. sein Rechtsanwalt, eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen Merkel anzustrengen, weil sie Böhmermann durch ihre Äußerungen "vorverurteilt" habe.
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
Ich glaube allerdings nicht, dass man die SPD in den nächsten 2 1/2 Wochen noch mit ollen Kamellen der Kategorie "Hauptsache gegen Merkel" retten kann.Kasimir hat geschrieben:
Aber wenn es für die SPD ist, dann ist es doch gut!
Und ich halte - fernab irgendwelcher Sympathieerwägungen - die Frage, ob sich ein Satiriker, der bewusst den ganz großen Skandal provoziert hat, durch eine Äußerung der Bundeskanzlerin von vor anderthalb Jahren "vorverurteilt" fühlt, auch nicht für derart wichtig, dass sie in den letzten Wochen vor der Wahl künstlich wieder aufgewärmt werden sollte.
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Re: Böhmermann: § 103 StGB/Meinungsfreiheit
...zumal die verwaltungsrechtliche Klärung erst jetzt herbeigeführt werden soll, nachdem die strafrechtliche Seite sicher zugunsten von Böhmermann erledigt ist. Abgesehen davon, dass ihm das VG etwas husten wird, hinterlässt diese Dünnhäutigkeit und Wehleidigkeit von jemandem, der so brutal austeilt, auch bei mir, der ihn grundsätzlich mag und gut findet, einen ziemlich miesen Eindruck.julée hat geschrieben:Und ich halte - fernab irgendwelcher Sympathieerwägungen - die Frage, ob sich ein Satiriker, der bewusst den ganz großen Skandal provoziert hat, durch eine Äußerung der Bundeskanzlerin von vor anderthalb Jahren "vorverurteilt" fühlt, auch nicht für derart wichtig, dass sie in den letzten Wochen vor der Wahl künstlich wieder aufgewärmt werden sollte.