thh hat geschrieben:paul321 hat geschrieben:Ich schon. Ich möchte bestenfalls als Verteidiger, Richter oder Staatsanwalt in Akten mit rotem Deckel auftauchen.
Das schließt dann jedenfalls eine Tätigkeit als
Richter, Staatsanwalt oder Polizeibeamter, Gerichtsvollzieher und in der Ordnungs- und Sozialverwaltung (Bußgelder, Jobcenter) aus und erschwert auch eine Tätigkeit als
Rechtsanwalt sehr.
Versteh ich nicht, Richter und Staatsanwnalt stehen doch auf meiner Ausnahmeliste?
Mit dem Rechtsanwalt hast Du natürlich Recht.
Zu meiner Ehrenrettung hab ich nur anzuführen, dass der strafrechtliche Laie oftmals keinen Unterschied zwischen Verteidiger und Rechtsanwalt macht
Bei den anderen Professionen passt mir schon die Besoldungsgruppe nicht.
paul321 hat geschrieben:Schon alleine die Vorstellung, dass dann im internen Register steht, dass ein Verfahren wegen Nötigung oder Erpressung nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, empfinde ich als Makel. Und, mal ehrlich, was würdest Du denken, wenn Du so etwas liest? Ja, ist klar, sicher: Unschuldsvermutung !!!
Ich würde mir denken, dass - wenn ordentlich gearbeitet wird - das Verfahren bei fehlendem Anfangsverdacht, Entfall des Tatverdachts oder erwiesener Unschuld im "internen Register" aus Datenschutzgründen gesperrt ist, und ansonsten, dass jeder, der auf dieses Register Zugriff hat, weiß, wie das gerade in diesem Bereich gerade mit diesen Vorwürfen ist. [/quote]
Hmm, in den Auszügen die ich so zu Gesicht bekommen hab, steht aber regelmäßig nur § 170 Abs. 2 StPO drin. Eine gesonderte Begründung stand nur ausnahmsweise dabei. Ist es dann auch aus Datenschutzgründen gesperrt?
Es ist sicher richtig, dass jeder der Zugriff auf dieses Register hat, weiß wie das in diesem Bereich mit Vorwürfen ist. Aber ist der Bereich auch aus dem Register selbst ersichtlich? Ich kenne nur Listen auf denen nur der Vorwurf als solcher steht.
Wie heißt denn das "interne Register" richtig? ZStV ist ja nicht intern.
paul321 hat geschrieben:Außerdem läuft man Gefahr, dass das ganze zum Boomerang wird, sei es nun in strafrechtlicher Hinsicht oder in anderen Belangen. Freunde macht man sich mit so etwas auf gar keinen Fall und gewinnen kann man meines Erachtens auch nichts.
Eine juristische Tätigkeit, bei der man nicht Gefahr läuft, diesen oder jenen zu verärgern, wird nicht ganz einfach zu finden sein ... [/quote]
Stimmt, aber hier wird man ja nicht on behalf of tätig, sondern muss seinen eigenen Namen dafür hergeben. Das ist ein - für mich - gewichtiger Unterschied.
paul321 hat geschrieben:Wahrscheinlich würde ich mich sogar ein kleines bißchen gebauchpinselt fühlen, wenn jemand meine Diss recyclen würde.
Juratutorium würde vermutlich auch von Dir das Worddokument entgegennehmen ...[/quote]
Soweit möchte ich dann auch nicht gehen. Ist ja wohl nicht zuviel verlangt, wenn der Plagiator selbst scannt und OCR drüber laufen lässt. Mir gefiele nur der Gedanke, dass meine Arbeit sogar zwei Titel bekommen hat und sie überhaupt jemand anderes außer den Korrektoren gelesen hat.
Ich finde die Dauerdeliktargumentation wider das bösgläubige Ersitzen auch überzeugend und man sollte es im Interesse der Allgemeinheit bzw. aus generalpräventiven Gründen auch verfolgen. Nur möchte ich den Stein des Anstoßes dazu nicht geben.