Erster Versuch im Gutachtenstil eine Übungsaufgabe zu lösen
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Re: Erster Versuch im Gutachtenstil eine Übungsaufgabe zu lö
Ah verstehe, und weil der Sachverhalt relativ dünn ist und keine weiteren Probleme hergibt fällt die Prüfung nach (2) und (3) weg richtig?
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Re: Erster Versuch im Gutachtenstil eine Übungsaufgabe zu lö
Genau, du könntest vor dem Endergebnis höchstens noch sowas schreiben wie "Der Anspruch ist auch nicht erloschen/untergegangen und durchsetzbar". Das wäre in der Kürze dann auch völlig i.O.
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Re: Erster Versuch im Gutachtenstil eine Übungsaufgabe zu lö
Ja, viele Anfänger würden wohl noch etwas in der Art schreiben:Lykorion hat geschrieben:Ah verstehe, und weil der Sachverhalt relativ dünn ist und keine weiteren Probleme hergibt fällt die Prüfung nach (2) und (3) weg richtig?
"[...]
II. Anspruch erloschen
Rechtsvernichtende Einwendungen sind nicht ersichtlich. Daher ist der Anspruch auch nicht erloschen.
III. Anspruch durchsetzbar
Des Weiteren liegen auch keine Einreden vor. Der Anspruch ist deshalb auch durchsetzbar.
[...]"
Du siehst aber, das bringt keinem Menschen etwas und ist nur Zeitverschwendung. Noch schlimmer wird es, wenn jetzt für die überflüssigen Prüfungsebenen auch noch Obersätze bzw. Definitionen formuliert werden à la "Der Anspruch müsste durchsetzbar sein. Der Anspruch ist durchsetzbar, wenn keine Einreden geltend gemacht sind".
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Re: Erster Versuch im Gutachtenstil eine Übungsaufgabe zu lö
Oke vielen Dank ihr habt mir sehr geholfen. Für heute ist, auch wenn es ziemlich spannend ist, erstmal Schluss mit ZivilR bzw. überhaupt Jura- nicht das irgendwann die sehr gute Anfangsmotivation flöten geht
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Re: Erster Versuch im Gutachtenstil eine Übungsaufgabe zu lö
Freitag, 23:26 Uhr. Im ersten Semester wohl noch okay, bereits dann den Stift fallen zu lassen.Lykorion hat geschrieben:Oke vielen Dank ihr habt mir sehr geholfen. Für heute ist, auch wenn es ziemlich spannend ist, erstmal Schluss mit ZivilR bzw. überhaupt Jura- nicht das irgendwann die sehr gute Anfangsmotivation flöten geht
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