Hallo!
Ich werde demnächst als Richter eingestellt und muss mich daher noch privat kranken versichern. Momentan bin ich nach dem Ref noch in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wann muss ich mich denn um den Wechsel kümmern und was muss ich dabei beachten?
Reicht es aus, wenn ich schon die Einstellungszusage habe, aber noch kein konkretes Datum für den Beginn weiß?
Informiert die PKV die GKV über den Wechsel oder muss ich das selbst machen?
Besten Dank für Eure Hilfe!
Richtereinstellung und PKV
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Re: Richtereinstellung und PKV
Du solltest Dich unbedingt so bald wie möglich darum kümmern. Meine (teure) Erfahrung: Ich habe nicht rechtzeitig (waren meiner schwachen Erinnerung zufolge ca. zwei Wochen nach Dienstantritt) die GKV schriftlich gekündigt und in der Folge vier Monate lang unverhältnismäßig viel Geld bezahlt. Die GKV wollte alle möglichen Dokumente sehen und hat die Kündigung vorher nicht akzeptiert. Ich war etwas dämlich und hatte in der ersten Woche nach Dienstantritt irgendwie keine Zeit, mich darum zu kümmern.
Sobald Du also das konkrete Datum weißt: Sofort schriftlich GKV kündigen und PKV aussuchen. Die informiert, falls ich mich recht entsinne, die GKV nicht. In meinem Fall hat sich die PKV jedoch im Gegensatz zur GKV kulant gezeigt, der Vertragsbeginn ließ sich entsprechend verschieben.
Sobald Du also das konkrete Datum weißt: Sofort schriftlich GKV kündigen und PKV aussuchen. Die informiert, falls ich mich recht entsinne, die GKV nicht. In meinem Fall hat sich die PKV jedoch im Gegensatz zur GKV kulant gezeigt, der Vertragsbeginn ließ sich entsprechend verschieben.
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Re: Richtereinstellung und PKV
Also bei mir hatte die Private die Gesetzliche informiert. Ich hatte mich aber bereits Monate vorher um eine PKV gekümmert.
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Re: Richtereinstellung und PKV
Also bei mir hatte die Private die Gesetzliche informiert.
Bei mir auch.
Ich hatte mich aber bereits Monate vorher um eine PKV gekümmert.
Ich nicht, weil ich ziemlich "spontan" Richter geworden bin. Ich habe mich also erst nach der Ernennung darum gekümmert. Das ist aber grundsätzlich auch kein Problem, § 188 Abs. 2 SGB V.
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Re: Richtereinstellung und PKV
Grundsätzlich gewiss kein Problem; die Frist des Abs. 4 müssen jedoch die in eigenen Angelegenheiten nachlässigen Kandidaten beachten, sonst geht es lange nicht mehr mit dem Wechsel.Versicherungsnehmer hat geschrieben: Ich nicht, weil ich ziemlich "spontan" Richter geworden bin. Ich habe mich also erst nach der Ernennung darum gekümmert. Das ist aber grundsätzlich auch kein Problem, § 188 Abs. 2 SGB V.
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