Welcher Verstoss ist das?
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Welcher Verstoss ist das?
Anwalt ist aussergerichtlich tätig und dann gerichtlich.
Obsiegt und lässt Kosten festsetzen und vergisst die aussergerichtlichen Kosten zu berücksichtigten bzw anzurechen.
Nun kann doch der Anwalt die aussergerichtlichen Kosten nicht beim Mdt geltend machen, oder? Aber warum nicht?
Obsiegt und lässt Kosten festsetzen und vergisst die aussergerichtlichen Kosten zu berücksichtigten bzw anzurechen.
Nun kann doch der Anwalt die aussergerichtlichen Kosten nicht beim Mdt geltend machen, oder? Aber warum nicht?
- Tibor
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Re: Welcher Verstoss ist das?
Anstand.
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Re: Welcher Verstoss ist das?
Irgendwann wird man uns hier alle wegen irgendeinem Unterlassenstatbestand drankriegen.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Welcher Verstoss ist das?
zu Tibor und zu Kasimir:
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Re: Welcher Verstoss ist das?
Weil bei richtigem Vorgehen der Gegner die ganzen Kosten zu tragen hätte. Der Anwalt verstößt hier gegen seinen Anwaltsvertrag, § 280 Abs. 1 BGB iVm. dem Anwaltsvertrag. Es sei denn, der Gegner ist insolvent, dann wirkt sich das Verschulden des Anwalts nicht aus, weil er dann auch bei richtiger Antragstellung seine Kosten vom Mandanten fordern würde.esprit hat geschrieben:Anwalt ist aussergerichtlich tätig und dann gerichtlich.
Obsiegt und lässt Kosten festsetzen und vergisst die aussergerichtlichen Kosten zu berücksichtigten bzw anzurechen.
Nun kann doch der Anwalt die aussergerichtlichen Kosten nicht beim Mdt geltend machen, oder? Aber warum nicht?
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
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Re: Welcher Verstoss ist das?
"Die Strafbarkeit unterlassener Rechtsberatung ggü. Organen der Rechtspflege" - ein schönes Thema für eine Hausarbeit.Kasimir hat geschrieben:Irgendwann wird man uns hier alle wegen irgendeinem Unterlassenstatbestand drankriegen.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Welcher Verstoss ist das?
esprit hat geschrieben:Anwalt ist aussergerichtlich tätig und dann gerichtlich.
Obsiegt und lässt Kosten festsetzen und vergisst die aussergerichtlichen Kosten zu berücksichtigten bzw anzurechen.
Nun kann doch der Anwalt die aussergerichtlichen Kosten nicht beim Mdt geltend machen, oder? Aber warum nicht?
Dolo agit.
Ansonsten: Wie willst du außergerichtliche Kosten "festsetzen" lassen?
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Re: Welcher Verstoss ist das?
Außergerichtliche Kosten werden nicht festgesetzt. Wenn man die ersetzt bekommen haben will, muss man im Prozess einen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch geltend machen.
Wenn dies nicht erfolgt und der Streitgegenstand insoweit nicht verbraucht ist (problematisch bei Schadensersatzansprüchen, bei denen die Kosten Teil des Schadens sind), dann könnte man das noch nachholen.
Wenn dies nicht erfolgt und der Streitgegenstand insoweit nicht verbraucht ist (problematisch bei Schadensersatzansprüchen, bei denen die Kosten Teil des Schadens sind), dann könnte man das noch nachholen.
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Re: Welcher Verstoss ist das?
Der Anwalt hätte die außergerichtlichen Kosten einklagen müssen.
Möglicherweise kann er das immer noch tun. Dann wären die Kosten für den 2. Prozess der Schaden.
Möglicherweise kann er das immer noch tun. Dann wären die Kosten für den 2. Prozess der Schaden.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Welcher Verstoss ist das?
Wenn er ihn verliert.Syd26 hat geschrieben:Dann wären die Kosten für den 2. Prozess der Schaden.