Welcher Verstoss ist das?

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esprit
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Welcher Verstoss ist das?

Beitrag von esprit »

Anwalt ist aussergerichtlich tätig und dann gerichtlich.

Obsiegt und lässt Kosten festsetzen und vergisst die aussergerichtlichen Kosten zu berücksichtigten bzw anzurechen.

Nun kann doch der Anwalt die aussergerichtlichen Kosten nicht beim Mdt geltend machen, oder? Aber warum nicht?
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Tibor
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Re: Welcher Verstoss ist das?

Beitrag von Tibor »

Anstand.
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Kasimir
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Re: Welcher Verstoss ist das?

Beitrag von Kasimir »

Irgendwann wird man uns hier alle wegen irgendeinem Unterlassenstatbestand drankriegen.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Herr Schraeg
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Re: Welcher Verstoss ist das?

Beitrag von Herr Schraeg »

zu Tibor und zu Kasimir: =D>
joee78
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Re: Welcher Verstoss ist das?

Beitrag von joee78 »

esprit hat geschrieben:Anwalt ist aussergerichtlich tätig und dann gerichtlich.

Obsiegt und lässt Kosten festsetzen und vergisst die aussergerichtlichen Kosten zu berücksichtigten bzw anzurechen.

Nun kann doch der Anwalt die aussergerichtlichen Kosten nicht beim Mdt geltend machen, oder? Aber warum nicht?
Weil bei richtigem Vorgehen der Gegner die ganzen Kosten zu tragen hätte. Der Anwalt verstößt hier gegen seinen Anwaltsvertrag, § 280 Abs. 1 BGB iVm. dem Anwaltsvertrag. Es sei denn, der Gegner ist insolvent, dann wirkt sich das Verschulden des Anwalts nicht aus, weil er dann auch bei richtiger Antragstellung seine Kosten vom Mandanten fordern würde.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

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thh
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Re: Welcher Verstoss ist das?

Beitrag von thh »

Kasimir hat geschrieben:Irgendwann wird man uns hier alle wegen irgendeinem Unterlassenstatbestand drankriegen.
"Die Strafbarkeit unterlassener Rechtsberatung ggü. Organen der Rechtspflege" - ein schönes Thema für eine Hausarbeit.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
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Swann
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Re: Welcher Verstoss ist das?

Beitrag von Swann »

esprit hat geschrieben:Anwalt ist aussergerichtlich tätig und dann gerichtlich.

Obsiegt und lässt Kosten festsetzen und vergisst die aussergerichtlichen Kosten zu berücksichtigten bzw anzurechen.

Nun kann doch der Anwalt die aussergerichtlichen Kosten nicht beim Mdt geltend machen, oder? Aber warum nicht?

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Ansonsten: Wie willst du außergerichtliche Kosten "festsetzen" lassen?
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immer locker bleiben
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Re: Welcher Verstoss ist das?

Beitrag von immer locker bleiben »

Außergerichtliche Kosten werden nicht festgesetzt. Wenn man die ersetzt bekommen haben will, muss man im Prozess einen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch geltend machen.

Wenn dies nicht erfolgt und der Streitgegenstand insoweit nicht verbraucht ist (problematisch bei Schadensersatzansprüchen, bei denen die Kosten Teil des Schadens sind), dann könnte man das noch nachholen.
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Syd26
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Re: Welcher Verstoss ist das?

Beitrag von Syd26 »

Der Anwalt hätte die außergerichtlichen Kosten einklagen müssen.

Möglicherweise kann er das immer noch tun. Dann wären die Kosten für den 2. Prozess der Schaden.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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immer locker bleiben
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Re: Welcher Verstoss ist das?

Beitrag von immer locker bleiben »

Syd26 hat geschrieben:Dann wären die Kosten für den 2. Prozess der Schaden.
Wenn er ihn verliert.
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