Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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julée
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von julée »

Levi hat geschrieben:
julée hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:
Samson hat geschrieben:Hast du ernstlich den Eindruck, dass es nicht so ist?
Also ich wunder mich, dass dieses Problem hier so kategorisch ausgeblendet wird. Das mag vielleicht daran liegen, dass man als Staatsdiener selbst ja seine Kollegen nicht erlebt und diese damit nicht hausieren geht.
Es sagt ja auch keiner, dass es einfach ist, unabhängig zu entscheiden, und dies allen stets gelingt. Aber die Behauptung von Levi, die falsch verstandene Kollegialität sei die Regel und nicht die Ausnahme, dürfte fernab der Realität sein.
Ich weiß nicht, wie die Realität ist (ich war seit meiner Referendarzeit nicht mehr in einem Strafgerichtssaal). Aber letztlich bestätigst du doch meine Bedenken. 

Warum sollte es nicht einfach sein, unabhängig zu entscheiden, wenn einem die Beteiligten im Gerichtssaal tatsächlich alle gleich fern stehen?
Nein, ich bestätige Deine Bedenken nicht - jedenfalls nicht in dem von Dir offensichtlich verstandenen Sinne. Die Herausforderung ist mit bestehenden Sympathien und Antipathien sowie persönlichen Ansichten und Bindungen gleichwohl eine unabhängige Entscheidung zu treffen. Auch der gerade durch die Tür gekommene Anwalt vom anderen Ende der Republik kann dem Richter in höchstem Maße sympathisch oder unsympathisch sein; der Staatsanwalt kann ihm in der vorletzten Woche die Frau ausgespannt haben, vielleicht ist aber auch die hübsche junge Staatsanwältin wieder da. Der Richter bewegt sich nicht im luftleeren Raum. Vor diesem Hintergrund kann das Sollen "all dies darf keine Rolle spielen." wohl unbestreitbar eine gewisse Herausforderung sein. Deine Schlussfolgerung, die Sitzordnung am Kantinentisch oder etwaige Karriereerwägungen seien regelmäßig wesentliche Faktoren bei der Entscheidung in der Sache, ist indes verfehlt.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Levi
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von Levi »

julée hat geschrieben:
Levi hat geschrieben:
julée hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:
Samson hat geschrieben:Hast du ernstlich den Eindruck, dass es nicht so ist?
Also ich wunder mich, dass dieses Problem hier so kategorisch ausgeblendet wird. Das mag vielleicht daran liegen, dass man als Staatsdiener selbst ja seine Kollegen nicht erlebt und diese damit nicht hausieren geht.
Es sagt ja auch keiner, dass es einfach ist, unabhängig zu entscheiden, und dies allen stets gelingt. Aber die Behauptung von Levi, die falsch verstandene Kollegialität sei die Regel und nicht die Ausnahme, dürfte fernab der Realität sein.
Ich weiß nicht, wie die Realität ist (ich war seit meiner Referendarzeit nicht mehr in einem Strafgerichtssaal). Aber letztlich bestätigst du doch meine Bedenken. 

Warum sollte es nicht einfach sein, unabhängig zu entscheiden, wenn einem die Beteiligten im Gerichtssaal tatsächlich alle gleich fern stehen?
Nein, ich bestätige Deine Bedenken nicht - jedenfalls nicht in dem von Dir offensichtlich verstandenen Sinne. Die Herausforderung ist mit bestehenden Sympathien und Antipathien sowie persönlichen Ansichten und Bindungen gleichwohl eine unabhängige Entscheidung zu treffen. Auch der gerade durch die Tür gekommene Anwalt vom anderen Ende der Republik kann dem Richter in höchstem Maße sympathisch oder unsympathisch sein; der Staatsanwalt kann ihm in der vorletzten Woche die Frau ausgespannt haben, vielleicht ist aber auch die hübsche junge Staatsanwältin wieder da. Der Richter bewegt sich nicht im luftleeren Raum. Vor diesem Hintergrund kann das Sollen "all dies darf keine Rolle spielen." wohl unbestreitbar eine gewisse Herausforderung sein. Deine Schlussfolgerung, die Sitzordnung am Kantinentisch oder etwaige Karriereerwägungen seien regelmäßig wesentliche Faktoren bei der Entscheidung in der Sache, ist indes verfehlt.
Interessant. Die Justiz scheint sich wirklich von allen anderen Berufsfeldern - einschließlich solchen des sonstigen öffentlichen Dienstes - zu unterscheiden. Da habe ich jetzt wirklich etwas dazugelernt, vielen Dank! 

In den Berufsfeldern, die ich bislang kennengelernt habe, gilt - wenn man Karriere machen möchte! - das Prinzip des "Do ut des", des Networkings und des Grundsatzes, dass man seinen (potentiellen) künftigen Vorgesetzten positiv und nicht negativ auffallen sollte. 

Es ist rückblickend betrachtet wohl auch ganz gut, dass ich mich seinerzeit gegen die Justiz entschieden habe. Denn ich denke nicht, dass ich als (L)OStA tatsächlich die Charakterstärke hätte aufbringen können, einen jungen Richter auf Probe völlig unvoreingenommen als brillanten Juristen anzusehen und beruflich zu fördern, der meine Anklagen ständig zur Überarbeitung zurückschickt, Belastungszeugen reihenweise für unglaubwürdig hält und im Strafmaß Lichtjahre hinter den Anträgen der StA zurückbleibt. - Meine Einschätzung als berufserfahrener OStA wäre wohl eher, dass ich und die anderen StA-Kollegen richtig liegen und dem jungen Richter sowohl das rechtspraktische Handwerkszeug wie die Bereitschaft fehlt, von seinen älteren Kollegen zu lernen.  Und auch von der anderen Seite - als Berufsanfänger - bin ich immer von dem Ansatz ausgegangen, dass im Zweifel ich falsch liege - und nicht alle anderen. Dass ich der Geisterfahrer bin - und nicht die tausend anderen Autos, die mir entgegen kommen. 

Aber ich finde es toll, dass das in Justiz ganz anders ist und alle Beteiligten ausschließlich unabhängig, professionell und ohne jeden Karrieregedanken agieren. 
julée
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von julée »

Levi hat geschrieben:Aber ich finde es toll, dass das in Justiz ganz anders ist und alle Beteiligten ausschließlich unabhängig, professionell und ohne jeden Karrieregedanken agieren. 
Ob es immer und überall so "ideal" zugeht, wird man zugegebenermaßen kaum sagen können. Aber "Karriere" ist in der Justiz ja ohnehin relativ und die richterliche Unabhängigkeit ist gegenüber "Vorgesetzten" durchaus ein Argument, insbesondere wenn es um konkrete Entscheidungen geht - wenn es überhaupt Versuche gibt, hier Einfluss nehmen zu wollen. Und sicherlich ist es auch deutlich handgreiflicher, warum man in der Sache die richtige und nicht die opportune Entscheidung treffen sollte: Nur weil der OStA sonst tobt und einem möglicherweise künftig nicht mehr wohl gesonnenen ist, dürfte hoffentlich kein Richter auf die Idee kommen, eine Freiheitsstrafe ohne statt mit Bewährung oder gar anstelle eines Freispruchs zu verhängen.
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Gelöschter Nutzer

Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

julée hat geschrieben:Nur weil der OStA sonst tobt und einem möglicherweise künftig nicht mehr wohl gesonnenen ist, dürfte hoffentlich kein Richter auf die Idee kommen, eine Freiheitsstrafe ohne statt mit Bewährung oder gar anstelle eines Freispruchs zu verhängen.
Ein OStA muss sich ja auch irgendwie verantworten auf seinem Posten. Wenn er diesbezüglich wirklich derart diktatorisch verfahren könnte, würde das sicher bald bekannt werden. Die Medien greifen das auch gern auf. Es sollte also in seinem Interesse sein, diesbezüglich ausgewogen und besonnen zu agieren, auch um seinen Posten noch etwas länger unangefochten innezuhalten. ;)
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Ara
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von Ara »

Candor hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Nur weil der OStA sonst tobt und einem möglicherweise künftig nicht mehr wohl gesonnenen ist, dürfte hoffentlich kein Richter auf die Idee kommen, eine Freiheitsstrafe ohne statt mit Bewährung oder gar anstelle eines Freispruchs zu verhängen.
Ein OStA muss sich ja auch irgendwie verantworten auf seinem Posten. Wenn er diesbezüglich wirklich derart diktatorisch verfahren könnte, würde das sicher bald bekannt werden. Die Medien greifen das auch gern auf. Es sollte also in seinem Interesse sein, diesbezüglich ausgewogen und besonnen zu agieren, auch um seinen Posten noch etwas länger unangefochten innezuhalten. ;)
Jo ein cholerischer Generalstaatsanwalt der auch gerne Staatsanwaltschaften anderer Bundesländer kritisiert und Anweisungen erteilt wäre völlig undenkbar... Vor allem in Hamburg wäre sowas nie möglich... Ach moment...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von julée »

Ara hat geschrieben: Jo ein cholerischer Generalstaatsanwalt der auch gerne Staatsanwaltschaften anderer Bundesländer kritisiert und Anweisungen erteilt wäre völlig undenkbar... Vor allem in Hamburg wäre sowas nie möglich... Ach moment...
Ausnahmen bestätigen die Regel ;)
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Levi hat geschrieben:Das man sich kennt, ist eher nicht das Problem (das gibt es auch bei einer organisatorischenTrennung von Staatsanwaltschaft und Gericht), sondern die Tatsache, dass man als junger Richter schon geradezu übermenschlich "unabhängig" sein müsste, um völlig auszublenden, dass der Staatsanwalt, der da gerade plädiert oder die Anklageschrift formuliert hat, derselbe ist, der einem noch vor wenigen Wochen - als man selbst noch Staatsanwalt war - so kollegial unterstützt hat oder mit dem man anschließend zum Mittagessen verabredet ist oder der im nächsten Jahr sogar sein Vorgesetzter sein kann.
Wird im hiesigen Oberlandesbezirk dadurch regelmäßig ausgeschlossen, dass die Stellen als Strafrichter am Amtsgericht regelmäßig nie mit Jungrichtern besetzt werden. Die allermeisten Staatsanwaltschaftswechsler landen im Zivilrecht. Das ist zum einen der vielfach geäußerte Wunsch, zum anderen gibt es hier viele Platzhirsche auf den Stellen als Strafrichter am Amtsgericht.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von recht_selten »

Levi hat geschrieben:
Swann hat geschrieben:
Mr_Black hat geschrieben:Entsteht dadurch nicht ein gewisser Korpsgeist zwischen Richter und Stattsanwaltschaft?
Das mag im Einzelfall natürlich vorkommen. Es weckt aber vielleicht auch Verständnis für die Arbeitsweise der anderen Institution.
"Einzelfall" ist da aber eine sehr höfliche Umschreibung.

Das Verständnis für die Arbeitsweise der jeweils anderen Justizangehörigen wird durch den regelmäßigen Wechsel ohne Frage geweckt. Das Problem ist nur, dass es im Strafprozess halt auch noch den Angeklagten und die Verteidiger gibt. - Das Verständnis für deren Arbeitsweise (und die Interessen des Angeklagten) geht dabei leider nicht selten völlig unter.

Zumindest an den kleineren Gerichtsstandorten in Bayern stellen sich Staatsanwaltschaft und Strafrichter aus Sicht der Rechtsanwälte als einheitlicher "Justizblock" da.
Das dürfte auf viele Verfahren vor dem Amtsgericht nicht zutreffen. Viele Richter haben bei nicht völlig eindeutiger Beweislage - meist wohl auch schlicht aufgrund der Masse der Verfahren - kein großes Interesse daran ein rechtsmittelfestes Urteil zu schreiben und drängen daher auf eine Einstellung nach den §§ 153 ff. Der Block wird da auch durchaus nicht selten aus Gericht und Verteidiger gebildet.
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batman
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von batman »

In Strafsachen muss kein Amtsrichter ein "rechtsmittelfestes" Urteil schreiben.
Swann
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von Swann »

Levi hat geschrieben: Es ist rückblickend betrachtet wohl auch ganz gut, dass ich mich seinerzeit gegen die Justiz entschieden habe. Denn ich denke nicht, dass ich als (L)OStA tatsächlich die Charakterstärke hätte aufbringen können, einen jungen Richter auf Probe völlig unvoreingenommen als brillanten Juristen anzusehen und beruflich zu fördern, der meine Anklagen ständig zur Überarbeitung zurückschickt, Belastungszeugen reihenweise für unglaubwürdig hält und im Strafmaß Lichtjahre hinter den Anträgen der StA zurückbleibt. - Meine Einschätzung als berufserfahrener OStA wäre wohl eher, dass ich und die anderen StA-Kollegen richtig liegen und dem jungen Richter sowohl das rechtspraktische Handwerkszeug wie die Bereitschaft fehlt, von seinen älteren Kollegen zu lernen.  Und auch von der anderen Seite - als Berufsanfänger - bin ich immer von dem Ansatz ausgegangen, dass im Zweifel ich falsch liege - und nicht alle anderen. Dass ich der Geisterfahrer bin - und nicht die tausend anderen Autos, die mir entgegen kommen. 
Da ich ja deine Beiträge zu strafrechtlichen Themen kenne, denke ich auch, dass es gut ist, dass du nicht (LO)StA geworden bist.
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Levi
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von Levi »

@Swann:
Dann sind wir uns ja ausnahmsweise mal in einer Sache einig.
Gelöschter Nutzer

Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Du bist zu bescheiden, Levi. Ich finde schon, dass Du Charakterstärke hast. Man wächst mit den Aufgaben. Man muss das sachlich trennen. :thumbup:
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