Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Moderator: Verwaltung
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Hier findet sich eine Mitschrift der mündlichen Urteilsbegründung des BVerwG (erfreulicherweise ist der Bericht tatsächlich neutral gehalten):
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/t ... 946.0.html
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"Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden." - Konrad Adenauer
- JS
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Entscheidung zu Säumniszuschlägen in anderem Zusammenhang:
http://bverwg.de/presse/pressemitteilun ... =2016&nr=2
http://bverwg.de/presse/pressemitteilun ... =2016&nr=2
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Wer seinen Stammbaum bis vor 1913 nachverfolgen kann, mit Nachweis, und die Ahnen zu dem Zeitpunkt die Staatsbürgerschaft in einem Kaiserlichen Bundesstaat besessen haben, braucht überhaupt keine GEZ zahlen. Nur "Deutsche" müssen sich dem Diktat der 1990 erloschen Verwaltungseinheit auf Zeit "BRD" beugen. Da der Besatzungsstatus nach 55 Jahren aufgehoben wurde mit der Streichung Artikel 23 des GG in Paris, ist alles was die BRD hier tut diktatorischer Faschismus. Kenne deine Rechte. Gültige Gesetze finden sich nur vor 1919 und diese darf der Staatsangehörige eines Kaiserlichen Bundesstaates, das ist man übrigens von Geburt an, oder eben nicht, laut der Notstandsverordnung 1914 dann auch eigenständig durchsetzen, mit der Waffe und Volksgericht. Todesstrafe ist auch gültig, legal. Das Judenimperium sinkt
- famulus
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Bleib mit deinem Dünnschiss doch bitte im Kommentarbereich von YouTube.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Hab den User gelöscht.famulus hat geschrieben:Bleib mit deinem Dünnschiss doch bitte im Kommentarbereich von YouTube.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
- famulus
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Schade, aus ihm hätte man vielleicht einen Doppelagenten machen können.
Welcome to Loud City! THUNDER UP!
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
VG Frankfurt, Urt. v. 31.10.2016 - 1 K 2903/15.F und 1 K 1259/16.F zur Verpflichtung zur bargeldlosen Entrichtung der Rundfunkbeiträge
- JS
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Gegenwärtig sind 39 Verfassungsbeschwerdeverfahren zum Rundfunkbeitrag beim BVerfG anhängig: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/t ... #msg135781
Wann gab es zuletzt so eine große Zahl Verfassungsbeschwerden zu einem Thema?
Noch der Hinweis auf drei kritische Literaturstimmen zu den Urteilen des BVerwG vom März:
Kämmerer: Rundfunkbeitrag oder verkappte Wohnungsteuer? - DStR 2016, 2370
Pagenkopf: Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe? - NJW 2016, 2535
Winkler: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung - K&R 2016, 478
Wann gab es zuletzt so eine große Zahl Verfassungsbeschwerden zu einem Thema?
Noch der Hinweis auf drei kritische Literaturstimmen zu den Urteilen des BVerwG vom März:
Kämmerer: Rundfunkbeitrag oder verkappte Wohnungsteuer? - DStR 2016, 2370
Pagenkopf: Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe? - NJW 2016, 2535
Winkler: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung - K&R 2016, 478
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Das hängt sehr davon ab, ob man auf die Anzahl der Beschwerden oder der Beschwerdeführer (teilweise fünfstellig) abstellt.JS hat geschrieben:Wann gab es zuletzt so eine große Zahl Verfassungsbeschwerden zu einem Thema?
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Rundfunkgebühren für
Ich bezog mich entsprechend dem Wortlaut auf die Anzahl der Beschwerden. Eine hohe Beschwerdezahl ist auch viel schwerer zu erreichen als eine hohe Beschwerdeführerzahl. Bei jeder einzelnen Beschwerde ist (wahrscheinlich) der Rechtsweg durchlaufen worden.thh hat geschrieben:Das hängt sehr davon ab, ob man auf die Anzahl der Beschwerden oder der Beschwerdeführer (teilweise fünfstellig) abstellt.JS hat geschrieben:Wann gab es zuletzt so eine große Zahl Verfassungsbeschwerden zu einem Thema?
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
https://www.gmx.net/magazine/geld-karriere/rundfunkbeitraege-inkassofirmen-duerfen-frueher-eintreiben-32092428 (Verwaister Link automatisch entfernt)
Ich frage mich, was diese Geldverschwendung soll. Schreiben von Inkassounternehmen bezüglich des Rundfunkbeitrags können konsequenzlos ignoriert werden. Anderes würde wohl nur gelten, wenn man mit dem LG Tübingen meint, dass zumindest einigen Rundfunkanstalten die öffentlich-rechtliche Zwangsvollstreckung nicht möglich ist.
Ich frage mich, was diese Geldverschwendung soll. Schreiben von Inkassounternehmen bezüglich des Rundfunkbeitrags können konsequenzlos ignoriert werden. Anderes würde wohl nur gelten, wenn man mit dem LG Tübingen meint, dass zumindest einigen Rundfunkanstalten die öffentlich-rechtliche Zwangsvollstreckung nicht möglich ist.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Volkes Stimme sieht die Sache so:
https://www.youtube.com/watch?v=q9HYAi6qF34
Die "Parallelwertung in der Laiensphäre" gelingt offenbar nicht, das heißt, man mag ja eine juristische Konstruktion für den sog. Rundfunkbeitrag gefunden haben, aber die ist so abgehoben und so weit vom Rechtsgefühl eines Durchschnittsbürgers entfernt, daß sie dem Wahlvolk nicht vermittelt werden kann.
https://www.youtube.com/watch?v=q9HYAi6qF34
Die "Parallelwertung in der Laiensphäre" gelingt offenbar nicht, das heißt, man mag ja eine juristische Konstruktion für den sog. Rundfunkbeitrag gefunden haben, aber die ist so abgehoben und so weit vom Rechtsgefühl eines Durchschnittsbürgers entfernt, daß sie dem Wahlvolk nicht vermittelt werden kann.
- famulus
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Wenn man juristische Informationen lediglich über YouTube bezieht, braucht man sich über fehlendes Verständnis nicht zu wundern. Die Recherche erfolgt, was den Rundfunkbeitrag angeht, ja ohnehin allenfalls vom gewünschten Ergebnis her. Die Rundfunkanstalten halten genügend Informationsmaterial bereit - deutlich mehr als sie müssten. Bei sonstigen Abgaben würde man sich auch nicht in dem Maße über die letztendliche Beitreibung empören. Wer meint, er sei schlauer oder hartnäckiger als der Staat, der hat es eben nicht anders verdient und braucht hinterher nicht irgendwelche Kinder vorzuschieben.
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Re: Rundfunkgebühren für "Internetcomputer"
Falls Du mich meinst, ich weiß schon, daß das juristisch anders gesehen wird. Mir geht es um die politische Akzeptanz.famulus hat geschrieben:Wenn man juristische Informationen lediglich über YouTube bezieht, braucht man sich über fehlendes Verständnis nicht zu wundern.
Wenn eine Regelung Mist ist, hilft auch kein Informationsmaterial dazu.famulus hat geschrieben:Die Rundfunkanstalten halten genügend Informationsmaterial bereit
Richtig, das zeigt doch, daß die anderen Abgaben Akzeptanz finden können, während diese es eben nicht kann, weil sie wie gesagt Mist ist.famulus hat geschrieben:Bei sonstigen Abgaben würde man sich auch nicht in dem Maße über die letztendliche Beitreibung empören.
Wie es in der Bevölkerung ankommt, sagt sie eher später:famulus hat geschrieben:Wer meint, er sei schlauer oder hartnäckiger als der Staat, der hat es eben nicht anders verdient und braucht hinterher nicht irgendwelche Kinder vorzuschieben.
Man hat's nicht bestellt, ganz einfach. Das ist, als ob man Dir hier an der Tür 'n Abo aufquatscht. Du hast dann den Vertrag nicht unterschrieben, und dann schicken die Dir einfach irgendwas zu.
Kommt darauf an, wieviel Protest sich bildet. Wenn einer 300,- EUR nicht zahlt und sich weigert, bei der Vollstreckung seine Vermögensverhältnisse offenzulegen, weil er meint, daß das alles Unrecht sei, kann er verhaftet werden.famulus hat geschrieben:Wer meint, er sei schlauer oder hartnäckiger als der Staat, der hat es eben nicht anders verdient und braucht hinterher nicht irgendwelche Kinder vorzuschieben.
Nur geht es hier aber um ein Massenphänomen. Was, wenn 100.000 Leute, 1.000.000 Leute oder 10.000.000 Leute (die alle keine Juristen sind) sich weigern, weil sie alle von dem Unrecht dieser Regelung überzeugt sind? An einem Punkt wird eine kritische Masse erreicht, mit der auch der Staat nicht mehr fertig wird.
Eine gute Regierung würde im eigenen Interesse derart umstrittene Abgaben gar nicht erheben, damit solcher Protest gar nicht erst aufkommt.