Kündigung; Wohnart anderes BL

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juraexzess
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Kündigung; Wohnart anderes BL

Beitrag von juraexzess »

Guten Abend,

ich habe die Kündigung meines Angestelltenverhältnisses erhalten. Da sich mein Wohnsitz in einem anderen Bundesland befindet, stellt frage ich mich, wie ich vorgehen kann oder vorzugehen habe.

Grundsätzlich gilt: Ich kann mich als zugelassener Rechtsanwalt arbeitslos melden. Die Beiträge können vom Arbeitsamt einbezahlt werden lassen in das Versorgungswerk, das für das Bundesland des ehemaligen Arbeitgebers zuständig ist.

Nun ist mein Kanzleisitz aber nicht mehr bei meinem ehemaligen Arbeitgeber; ich nehme an, ich werde ihn auf meinen aktuellen Wohnsitz setzen müssen. Da sich der Wohnsitz jedoch in einem anderen Bundesland befindet, folgende zwei Fragen:

Muss ich dann

1. in die Rechtsanwaltskammer des Bundeslandes, in dem sich mein Wohnsitz befindet, wechseln, sodass
2. die Bezüge in das Versorgungswerk des Bundeslandes, in dem sich mein Wohnsitz befindet, eingezahlt werden?

Mit dem Wechsel der Rechtsanwaltskammer kämen Kosten auf mich zu, die ich gerne zunächst vermeiden möchte, bevor ich wieder einen neuen Job in dem dann wiederum anderen Bundesland bekäme und wieder wechseln müsste. Gibt es da Möglichkeiten?

Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.

BG
juraexess
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Tibor
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Re: Kündigung; Wohnart anderes BL

Beitrag von Tibor »

RAK Wechsel ist wohl unvermeidlich. Im alten VersW kann man unter bestimmten Vss bleiben. Einfach mal die Satzung des alten und neu zuständigen VersW prüfen.
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Gelöschter Nutzer

Re: Kündigung; Wohnart anderes BL

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

juraexzess hat geschrieben:Mit dem Wechsel der Rechtsanwaltskammer kämen Kosten auf mich zu, die ich gerne zunächst vermeiden möchte, bevor ich wieder einen neuen Job in dem dann wiederum anderen Bundesland bekäme und wieder wechseln müsste. Gibt es da Möglichkeiten?
Einige Anwälte machen es deshalb so, dass sie ihren Wohnsitz inklusive Büro in der Nähe des Arbeitsorts einrichten und anmelden und z. B. zu einer Zweitwohnung pendeln, wo sie Familie etc. haben.
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Tibor
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Re: Kündigung; Wohnart anderes BL

Beitrag von Tibor »

Der ist gut!
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Syd26
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Re: Kündigung; Wohnart anderes BL

Beitrag von Syd26 »

Der Kammerwechsel wird sich nicht vermeiden lassen. Allerdings dürften sich die Kosten in Grenzen halten. Ich hatte letztes Jahr die Kammer gewechselt, das hat 70 € gekostet, wenn ich mich richtig erinnere. Hinzu kommt natürlich der (anteilige) jährliche Kammerbeitrag. Nervig ist eher, dass Du einen neuen Anwaltsausweis ausstellen lassen musst, auf dem dann die nun zuständige Kammer steht. Zudem musst Du in allen Verzeichnissen Deine Kanzleianschrift ändern lassen.
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juraexzess
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Re: Kündigung; Wohnart anderes BL

Beitrag von juraexzess »

Vielen Dank für die Antworten.
Candor hat geschrieben: Einige Anwälte machen es deshalb so, dass sie ihren Wohnsitz inklusive Büro in der Nähe des Arbeitsorts einrichten und anmelden und z. B. zu einer Zweitwohnung pendeln, wo sie Familie etc. haben.
Dafür müsste ich jedoch extra einen Raum anmieten?

Wird dann wohl erstmal darauf hinauslaufen, dass ich die Zulassung zurück geben werde.
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