Tibor hat geschrieben:Da es in Bezug auf Steuerrecht aber das besondere Steuergeheimnis gibt, muss man dann eben weniger veröffentlichen.
Aber wenn ich hier bspw http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_ ... 60825.html reinschaue, dann ist es einfach ärgerlich, weil hier nur der Name anonymisiert wurde. Warum veröffentlicht man das so?
Im konkreten Fall wesentlich gravierender finde ich es, wenn das Urteil in der Presse zum Anlass genommen wird, einen angeblichen "Korruptionsverdachtsfall" zu konstruieren, - unter voller Namensnennung des betroffenen Beamten! - Und natürlich mit dem Zauberwort "CumEx"
Erst im letzten Satz des Artikels kann man lesen, dass die oben genannte Entscheidung mit dem namentlich genannten Beamten überhaupt nichts zu tun hat.
Eine unsaubere Anonymisierung in der veröffentlichten Entscheidung finde ich im Vergleich dazu noch relativ harmlos.
Naja, die Welt auf der einen Seite und die Justizverwaltung auf der anderen Seite. Man sollte nicht die Maßstäbe der Welt-Redaktion auf die Justiz anwenden.
EDIT SAGT: Der in der Welt genannte Ramackers war wohl wirklich bei den CumEx Sachen dabei. Der Mann des OVG Urteils wird im Beitrag der Welt nicht genannt. Entweder haben sie den Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Cumexsteuer nicht erkannt, oder sie waren in der Welt-Redaktion zu doof zum googlen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Die Urteilsgründe zur Entscheidung des BVerwG, das die Höchstaltersgrenze für Beamte in NRW von 42 Jahren für europarechts- und verfassungskonform hält.
Diese Entscheidung des BFH dürfte auch für die allgemeinen Verwaltungsrechtler von Interesse sein: Ausführungen zur Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bei Gewährung von Erlassen.
BFH, Beschluss vom 28.11.2016, GrS 1/15
https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=34228(Verwaister Link automatisch entfernt)
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Lesen scheint schwer zu fallen. Sind ja nun auch keine Urteile aus den 60ern, die man mal zur Debatte stellen müsste.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
Ein Erklärungsversuch: die erste Entscheidung ("FCK CPS") ist ziemlich unter dem Radar durchgeflogen. Warum, weiß ich nicht. Erst 1 BvR 257/14 ("ACAB") wurde in der Fachwelt deutlicher wahrgenommen - wahrscheinlich, weil es das üblichere Kürzel ist. Der nun entschiedene Fall ist ja faktisch ein Parallelfall zu 1 BvR 257/14. Die Kammerentscheidung datiert vom 17. Mai 2016, veröffentlicht am 24. Juni 2016. Die nunmehr aufgehobenen Entscheidungen datieren vom 16. Februar 2016 (Landgericht) und 8. Juni 2016 (Oberlandesgericht). Zu dieser Zeit war über die erste ACAB-Verfassungsbeschwerde bereits entschieden, aber sie war noch nicht veröffentlicht. Nun kann man noch diskutieren, ob das nicht schon alles zwingend aus "Soldaten sind Mörder" folgt - hier kann man zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
(NB: Die Rezeption der Kammerentscheidungen ist sowieso sehr unterschiedlich.)
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Unabhängig davon, wie man die Entscheidung inhaltlich bewertet (ich traue mir so rasch keine Einschätzung zu): Respekt verdient jedenfalls der Kläger (der Ehemann der - inzwischen verstorbenen - Kranken), der sich über zehn Jahre hin durch nicht weniger als sieben gerichtliche Instanzen gekämpft hat.
"Cats exit the room in a hurry when oysters are opened."
Warum macht man eigentlich diese schrecklichen harten Zeilenumbrüche, wenn man Nachweise aus Rspr. & Lit. einfügt? Das stört doch den Lesefluss viel mehr, als ein Klammernachweis.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Tibor hat geschrieben:Warum macht man eigentlich diese schrecklichen harten Zeilenumbrüche, wenn man Nachweise aus Rspr. & Lit. einfügt? Das stört doch den Lesefluss viel mehr, als ein Klammernachweis.
Klammernachweis finde ich nur gut, wenn er sich z. B. durch Fettdruck o. Ä. vom Fließtext hervorhebt.
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