Steuern - Rücklagen bilden

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esprit
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Steuern - Rücklagen bilden

Beitrag von esprit »

Kann mir jmd das erklären, man kann doch einen gewissen betrag zurückstellen, wenn man weiss, dass man in den nächsten drei jahren grössere investionen tätigen muss.

Beispiel: 2015 muss ich 50.000 Euro versteuern. Kann ich dann sagen ich versteuere darauf erstmal nicht, da ich 2016 2017 oder 2018 eine investition iHv. 50.000 Euro tätige?

Und was wenn diese Investition dann doch nicht gebraucht wird?
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Tibor
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Re: Steuern - Rücklagen bilden

Beitrag von Tibor »

§ 7g EStG.
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TaxMan
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Re: Steuern - Rücklagen bilden

Beitrag von TaxMan »

Ich hasse diesen Paragraphen. Dieses unnütze Dinge von Augenwischerei. Elendig.
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Tibor
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Re: Steuern - Rücklagen bilden

Beitrag von Tibor »

Er ist eben auf die Unternehmer zugeschnitten, die nicht kalkulieren können. Seitdem es die rückwirkende Korrektur gibt, aber wenigstens kein Steuerabitragerechnen.
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TaxMan
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Re: Steuern - Rücklagen bilden

Beitrag von TaxMan »

Das schlimme, viele erinnern sich noch an die alte Fassung und verstehen die neue Fassung nicht. Und nachher ist das Gejammer groß, wenn der "Strafzins" kommt.
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