Unterschied vollbefriedigend und gut?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Gelöschter Nutzer

Unterschied vollbefriedigend und gut?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi,

was bringt einem ein gut im Vergleich zum vollbefriedigend im Examen? In den meisten Stellenanzeigen heißt es nur: "Wir erwarten zwei vollbefriedigende Examina". "Wir erwarten gute Staatsexamina" habe ich noch nirgends gelesen.

Lohnt es sich auf ein gut hinzuarbeiten oder ist das dann nur "nice to have" ohne eigentliche Vorteile?
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Vorkriegsjugend
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Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Die meisten Volljuristen machen aus reiner Bequemlichkeit ein vB.
Sebast1an
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Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Beitrag von Sebast1an »

Ein gutes Pferd springt nur so hoch wie es muss.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
joee78
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Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Beitrag von joee78 »

Weihnachtsganz hat geschrieben:"Wir erwarten gute Staatsexamina" habe ich noch nirgends gelesen.
Weil es die kaum gibt. 2014 haben 2 % ein gut, 0,05 % ein sehr gut erreicht:

http://www.lto.de/jura/referendariat-zahlen/zweite-juristische-staatspruefung/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

Das wissen Arbeitgeber.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

Blade II
OJ1988
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Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Beitrag von OJ1988 »

joee78 hat geschrieben:
Weihnachtsganz hat geschrieben:"Wir erwarten gute Staatsexamina" habe ich noch nirgends gelesen.
Weil es die kaum gibt. 2014 haben 2 % ein gut, 0,05 % ein sehr gut erreicht:

http://www.lto.de/jura/referendariat-zahlen/zweite-juristische-staatspruefung/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

Das wissen Arbeitgeber.
Wer eine Bewerbung als Notarassessor (Nur-Notariat) in Betracht zieht, muss je nach Kammerbezirk mehr als "nur" 2x 9 Punkte mitbringen. RPf wohl gerade ca. 2x 10 Punkte, Bayern "doppel-gut", HH mind. ein 'sehr gut'. Quelle: Flurfunk.
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Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Beitrag von Eagnai »

Weihnachtsganz hat geschrieben: Lohnt es sich auf ein gut hinzuarbeiten oder ist das dann nur "nice to have" ohne eigentliche Vorteile?
Ich wüsste schon gar nicht, wie man explizit auf ein "gut" hinarbeiten könnte.

Wer sagt sich denn schon "Für ein VB würde ich so und so lernen, aber bei mir soll es schon ein 'gut' werden, also lerne ich jetzt nicht so und so, sondern ganz anders"?
Kasimir
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Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Beitrag von Kasimir »

OJ1988 hat geschrieben:
joee78 hat geschrieben:
Weihnachtsganz hat geschrieben:"Wir erwarten gute Staatsexamina" habe ich noch nirgends gelesen.
Weil es die kaum gibt. 2014 haben 2 % ein gut, 0,05 % ein sehr gut erreicht:

http://www.lto.de/jura/referendariat-zahlen/zweite-juristische-staatspruefung/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

Das wissen Arbeitgeber.
Wer eine Bewerbung als Notarassessor (Nur-Notariat) in Betracht zieht, muss je nach Kammerbezirk mehr als "nur" 2x 9 Punkte mitbringen. RPf wohl gerade ca. 2x 10 Punkte, Bayern "doppel-gut", HH mind. ein 'sehr gut'. Quelle: Flurfunk.
Ich weiß nicht wo der Flur ist, wo du den Funk herbekommst. Die Gerüchte sind auf jeden Fall falsch (jedenfalls für Bayern und Hamburg). Quelle: Freunde, die dort Notare bzw. Notarassessoren sind.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Beitrag von OJ1988 »

Kasimir hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
joee78 hat geschrieben:
Weihnachtsganz hat geschrieben:"Wir erwarten gute Staatsexamina" habe ich noch nirgends gelesen.
Weil es die kaum gibt. 2014 haben 2 % ein gut, 0,05 % ein sehr gut erreicht:

http://www.lto.de/jura/referendariat-zahlen/zweite-juristische-staatspruefung/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

Das wissen Arbeitgeber.
Wer eine Bewerbung als Notarassessor (Nur-Notariat) in Betracht zieht, muss je nach Kammerbezirk mehr als "nur" 2x 9 Punkte mitbringen. RPf wohl gerade ca. 2x 10 Punkte, Bayern "doppel-gut", HH mind. ein 'sehr gut'. Quelle: Flurfunk.
Ich weiß nicht wo der Flur ist, wo du den Funk herbekommst. Die Gerüchte sind auf jeden Fall falsch (jedenfalls für Bayern und Hamburg). Quelle: Freunde, die dort Notare bzw. Notarassessoren sind.
Weil welche Noten tatsächlich "gereicht" haben?
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Baron
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Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Beitrag von Baron »

Wer nur auf vollbefriedigend lernt, landet schnell mal bei befriedigend....
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Muirne
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Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Beitrag von Muirne »

O:) Weihnachtstroll.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Baron
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Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Beitrag von Baron »

Muirne hat geschrieben:O:) Weihnachtstroll.
Hatten wir schon lange nimmer ;)
Kasimir
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Re: Unterschied vollbefriedigend und gut?

Beitrag von Kasimir »

OJ1988 hat geschrieben:
Kasimir hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
joee78 hat geschrieben:
Weihnachtsganz hat geschrieben:"Wir erwarten gute Staatsexamina" habe ich noch nirgends gelesen.
Weil es die kaum gibt. 2014 haben 2 % ein gut, 0,05 % ein sehr gut erreicht:

http://www.lto.de/jura/referendariat-zahlen/zweite-juristische-staatspruefung/ (Verwaister Link automatisch entfernt)

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Wer eine Bewerbung als Notarassessor (Nur-Notariat) in Betracht zieht, muss je nach Kammerbezirk mehr als "nur" 2x 9 Punkte mitbringen. RPf wohl gerade ca. 2x 10 Punkte, Bayern "doppel-gut", HH mind. ein 'sehr gut'. Quelle: Flurfunk.
Ich weiß nicht wo der Flur ist, wo du den Funk herbekommst. Die Gerüchte sind auf jeden Fall falsch (jedenfalls für Bayern und Hamburg). Quelle: Freunde, die dort Notare bzw. Notarassessoren sind.
Weil welche Noten tatsächlich "gereicht" haben?
In Bayern ist die Rangliste des zweiten Staatsexamens entscheidend. Da gibt es keine Notengrenze. In Hamburg kommt es drauf an. Ich kenne jemanden, der mit einem Doppel-Gut eingestellt worden ist. Man sollte mit allgemeinverbindlichen Aussagen immer vorsichtig sein.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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