Krankenversicherung während Promotion

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OJ1988
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von OJ1988 »

JulezLaw hat geschrieben:Über einen Hinweis zu (1) würde ich mich als arme Stipendiatin auch freuen - die >300€ jeden Monat nerven ein bisschen ;) Aber von dem, was ich so von anderen Stipendiaten mitbekomme, hat den Studentenstatus wohl keiner mehr...
300€? Wo bist du denn versichert? Im Übrigen kann man auch als Stipendiat ne Beschäftigung in der freien Wirtschaft finden, auch in einer GK...
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JulezLaw
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von JulezLaw »

Naja, 17,5% des Einkommens, macht bei Stipendium und einem Zuverdienst übers Korrigieren eben ca. 300€. Und ich darf schon neben dem Stipendium arbeiten - 10h/Woche in Forschung oder Lehre oder 5h/Woche in der freien Wirtschaft. Verkauf das mal einer GK ;)
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Tibor
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von Tibor »

Ja, der Nachteil der freiwilligen Versicherung. Ein Stipendium wird nur bei der freiwilligen KV belastet. Zudem zahlst du den Beitrag allein, weil es keinen ArbG gibt. Wenn du hier ca 1.700€ verdienst, dann werden wohl > 450€ Zuverdienst zum Stipendium dabei sein. Ich würde mir ein SV-Pflichtiges Arbeitsverhältnis jenseits des Minijobs suchen. Dann bist du mE zugleich auch aus der KV Pflicht für das Stipendium raus. Fürs gleiche Netto musst du dann ggf weniger schaffen.
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von OJ1988 »

JulezLaw hat geschrieben:Naja, 17,5% des Einkommens, macht bei Stipendium und einem Zuverdienst übers Korrigieren eben ca. 300€. Und ich darf schon neben dem Stipendium arbeiten - 10h/Woche in Forschung oder Lehre oder 5h/Woche in der freien Wirtschaft. Verkauf das mal einer GK ;)
Hab ich. Es geht da mehr, als du denkst.
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von julée »

falsus hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Kulanz und Pflichtversicherung passen nicht so recht zusammen.
War auch mein erster Gedanke; Rechtsfortbildung bei den Ermessenserwägungen?
Angesichts des detaillierten Pflichtversicherungskatalogs dürfte hier kein Raum für eine eigenmächtige "Rechtsfortbildung" bei gebundenen Entscheidungen geben. Es gibt ja die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung oder irgendwo sozialversicherungspflichtig zu arbeiten - hat beides seine Nachteile, aber der Promotionsstudent mit Stipendium dürfte hier gesamtgesellschaftlich gesehen eher ein Luxusproblem haben, mag es im Einzelfall auch ärgerlich sein.
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von Freedom »

Mal ein hypothetisches Rechenbeispiel, was eine Idee ins extreme zieht:
Wenn ich 3 Monate Vollzeit in einer Kanzlei arbeite, ergeben sich nach meinen Berechnungen im Ergebnis dieselben Sozialversicherungsbeiträge wie bei einem 15 monatigen Arbeitsverhältnis mit einem Tag pro Woche. (12 Monate = 4 Tage frei, 3 Monate = 1 Tag Arbeit. Müsste es nicht im Transaktionsgeschäft sogar möglich sein einen WissMit, der halt für 3 Monate Vollzeit da ist, sinnvoll einzusetzen?

Dann wäre man nämlich in den anderen 12 Monaten ebenfalls fein raus bei der Sozialversicherung, weil man über den Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig über den gesamten Zeitraum ist, könnte also seine Dissertation schreiben. Ärgerlich wäre insoweit nur, dass das Geld natürlich nicht zum Leben reicht und sich das wohl nicht mit einem Stipendium verträgt. Müsste man halt vorher Vollzeit arbeiten um sich Geld anzusparen.
Aber würde das theoretisch so gehen, vorausgesetzt die Kanzlei macht dabei mit?
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von julée »

Also erst einen sittenwidrig niedrigen Stundenlohn (weil offiziell ja nur ein Wochenarbeitstag) und dann ein Scheinarbeitsverhältnis, nur um den Sozialversicherungsschutz zu erlangen?
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von Freedom »

Hm, du meinst weil in den Monaten, in denen man auf ca. 180 Stunden kommt (4 Wochen a 45 Stunden) sich ein zu niedriger Stundenlohn ergibt?
1) schwächen wir das Beispiel ab auf 3 Monate arbeiten, 3 Monate frei ergibt sich ein Stundenlohn von über 10€.
Außerdem: Was ist denn da überhaupt der Bezugspunkt? Ist das zwingend eine monatsweise Betrachtung hinsichtlich der Sittenwidrigkeit? Kann ich da nicht auf eine gesamtwirtschaftliche Betrachtungsweise abstellen?

Zu zweitens: Ja, das wäre dann die Frage der rechtlichen Zulässigkeit. Aber ich meine mich zu erinnern gehört zu haben, das neben dem 2-3 Tage pro Woche / im Wochenwechsel eben auch ein Modell mit 1 Monat arbeiten, 1 Monat Diss oder sogar im 2/3 Monatswechsel möglich sein soll. Meine auch mich zu erinnern hier mal gelesen zu haben dass im Einzelfall besonders vielversprechenden Kandidaten beim Berufseinstieg die Möglichkeit geboten wird, die Diss in einem Jahr durchzuziehen und das Associate Gehalt auf 2 Jahre splitten. Unterfallen diese Dinge alle einem Scheinarbeitsverhältnis? Was ist mit projektbezogener Teilzeit, ist das nicht da genau dasselbe?
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von JulezLaw »

OJ1988 hat geschrieben:
JulezLaw hat geschrieben:Naja, 17,5% des Einkommens, macht bei Stipendium und einem Zuverdienst übers Korrigieren eben ca. 300€. Und ich darf schon neben dem Stipendium arbeiten - 10h/Woche in Forschung oder Lehre oder 5h/Woche in der freien Wirtschaft. Verkauf das mal einer GK ;)
Hab ich. Es geht da mehr, als du denkst.
Ok, dann mag es funktionieren. Allerdings muss ich ehrlich sagen, dass ich für mich bei einem halben Arbeitstag pro Woche (oder auch einem ganzen) da keinen Mehrwert sehe: Zum einen ist man nur maximal oberflächlich in die Mandate eingebunden, zum anderen kommen für mich noch der recht wesentliche Anfahrtsweg von ca 100km und die entsprechenden Zugkosten hinzu. Bei meiner alten Kanzlei bekäme ich für einen halben Tag/Woche 400€ im Monat, also nicht mehr als jetzt beim Korrigieren, dafür aber mit viel höheren zusätzlichen Kosten. Vielleicht denke ich da zu unflexibel, aber ich sehe nicht, wie sich das für mich rechnen soll.
Tibor hat geschrieben:Ja, der Nachteil der freiwilligen Versicherung. Ein Stipendium wird nur bei der freiwilligen KV belastet. Zudem zahlst du den Beitrag allein, weil es keinen ArbG gibt. Wenn du hier ca 1.700€ verdienst, dann werden wohl > 450€ Zuverdienst zum Stipendium dabei sein. Ich würde mir ein SV-Pflichtiges Arbeitsverhältnis jenseits des Minijobs suchen. Dann bist du mE zugleich auch aus der KV Pflicht für das Stipendium raus. Fürs gleiche Netto musst du dann ggf weniger schaffen.
Nope, die Höhe des Stipendiums beträgt 1450€ (meine KK ließ sich leider nicht davon überzeugen, dass die Forschungskostenpauschale kein Einkommen in ihrem Sinne ist und ich hatte keine Lust auf den Klageweg), dazu werden pauschal 350€ Korrektureinnahmen veranschlagt. Damit bin ich bei einem Einkommen von 1.800€ und einem KK-Beitrag iHv 315€. Und ja, ich hoffe mittelfristig auf einen Hiwi-Job/eine 25%-WissMit-Stelle an der Uni, die muss es nur erstmal geben (vor allem, wenn man möglichst kein Zivilrecht machen will :D ).
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von Tibor »

Ja ok, dann ist dein Stipendium einfach zu hoch ;-)
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JulezLaw
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von JulezLaw »

Sehe ich auch so - die schenken mir einfach zu viel Geld! :D Es gab im September eine Erhöhung der Förderung für alle Förderungswerke des BMBF ;)
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von OJ1988 »

JulezLaw hat geschrieben: Ok, dann mag es funktionieren. Allerdings muss ich ehrlich sagen, dass ich für mich bei einem halben Arbeitstag pro Woche (oder auch einem ganzen) da keinen Mehrwert sehe: Zum einen ist man nur maximal oberflächlich in die Mandate eingebunden, zum anderen kommen für mich noch der recht wesentliche Anfahrtsweg von ca 100km und die entsprechenden Zugkosten hinzu. Bei meiner alten Kanzlei bekäme ich für einen halben Tag/Woche 400€ im Monat, also nicht mehr als jetzt beim Korrigieren, dafür aber mit viel höheren zusätzlichen Kosten. Vielleicht denke ich da zu unflexibel, aber ich sehe nicht, wie sich das für mich rechnen soll.
Wenn die Kanzlei dich sozialversicherungspflichtig beschäftigt (so hier), "sparst" du dir aber die ganzen KV-Kosten und bekommst pro Monat noch ein paar Hundert Euro netto obendrauf.
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Re: Krankenversicherung während Promotion

Beitrag von JulezLaw »

Naja gut, wobei du mir natürlich noch ein Examen voraus hast und damit schon per se mehr verdienst. Die Kanzlei müsste mir dann mehr bezahlen, als sie das bei WissMit normalerweise macht, damit das funktioniert.
Aber mal sehen, vielleicht klappt es ja auch mittelfristig mit einer WissMit-/Hiwi-Stelle an der Uni für mich, dann hat sich die Sache ohnehin geklärt. Soo schlimm finde ich die KV-Kosten dann nun auch wieder nicht, angesichts des im Übrigen geschenkten Geldes :)
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