Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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JulezLaw
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Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von JulezLaw »

Tobias__21 hat geschrieben:Baurecht ist easy, mittlerweile mag ich es sogar recht gerne :)

:-- [-(
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Tobias__21
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Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von Tobias__21 »

JulezLaw hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:Baurecht ist easy, mittlerweile mag ich es sogar recht gerne :)

:-- [-(
Lies mal den Stollmann. Richtig gut für den ersten Zugriff :) Da wirst Du auch Fan :D
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Gelöschter Nutzer

Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Swann hat geschrieben: Also, zu meinen Zeiten (vor hundert Jahren) wurde als allererstes nach einer kurzen Einführung in das Strafrecht eine kleine BT-Einheit zu Körperverletzungsdelikten gebracht, damit man etwas hat, an dem man die AT-Probleme prüfen kann und in den Tutorien den Gutachtenstil etc. üben kann. Dann kamen die AT-Einheiten in der üblichen Reihenfolge.

Das, was du meinst (Aufbau, Gutachenstil etc.) ist doch sehr gut in den Tutorien aufgehoben. Dort kann man das viel besser lernen und üben als in einer Vorlesung mit 300 Hörern. Wozu das noch in den Vorlesung in notwendig schlechterer Form wiederholen?
Das mit der BT-Einheit erscheint mir z.B. sinnvoll.

Was die Tutorien angeht: diese gehen leider mit einer Menge Probleme einher. So sind sie oft unterfinanziert bzw. werden z.T. gestrichen; u.U. wird auch nur eine begrenzte Anzahl angeboten; die "Dozenten" dort haben oft keine Lehrerfahrung (RAe, Referendare o.Ä.).

Vor allem aber war der Gutachtenstil auch nur ein Beispiel. Es geht mir ja nicht darum, dass der Prof. mit einzelnen Studenten jeden Fall schulmäßig durchgeht. Entscheidend ist, dass zumindest ein grundsätzlicher Bezug zur Fall- bzw. Praxis-Realität besteht. Dass nicht alles nur im luftleeren Raum schwebt. Das Verwaltungsrecht ist hierfür ein gutes Beispiel:

Wenn ich mich als Drittsemester in eine Vorlesung Verwaltungsrecht AT setze, dann wäre es von elementarer Bedeutung für mich zu erfahren, "worum" es denn hier überhaupt geht. Welche "Relevanz" das Ganze denn hat. Deshalb wäre es etwa sinnvoll, zunächst 5 Beispiele für Behördenhandeln zu nennen und anhand dieser praktische Probleme aufzuzeigen, etwa: Welche Behörde soll handeln (Zuständigkeit)? Was muss sie dabei beachten (Verfahren)? Spielen Grundrechte hier auch eine Rolle? usw. Und das Ganze erst mal ohne Fachtermini, nur an Beispielen, mit klarem Realitätsbezug.
Dann kann man sich etwas darunter vorstellen. Von da an kann immer noch eine vertiefte Diskussion zu allgemeinen Grundlagen erfolgen, am besten anhand von Fällen.

Stattdessen beginnen derartige Vorlesungen gerne mit einer einstündigen abstrakten Ausführung zu der Frage, was "Verwaltung" denn nun eigentlich sei und dass sich der Begriff einer klaren Definition verschließe. Danach sind die Zuhörer genauso klug als wie zuvor.

Die Frage ist doch: Wer ist die Zuhörerschaft und was ist das Ziel der Veranstaltung? Will ich einen Aufsatz zum Verwaltungsbegriff schreiben und meinen Kollegen meine Kenntnis der Hintergründe demonstrieren, oder doch eher den Studenten etwas beibringen?
Letztlich muss doch bei jeder Veranstaltung bzw. Vorlesung klar gefragt werden: Was ist ihr Ziel? Was soll erreicht werden?

Dass den Studenten Kenntnisse im BGB AT vermittelt werden.

Meines Erachtens sollte ihnen schlicht BGB AT vermittelt werden.
Ein schönes Beispiel für einen Zirkelschluss. Die Frage ist doch gerade, was "BGB AT vermitteln" konkret bedeutet. Meiner Ansicht nach sollte der Fokus darauf liegen, einer möglichst großen Anzahl an Studenten die zentralen Punkte des BGB AT und ihre Relevanz für das spätere Studium (und evtl. die Praxis) in verständlicher Weise zu vermitteln. So, dass etwas hängen bleibt und das Wissen wurzeln schlägt und nicht nur abstrakt herumschwebt.

Tatsächlich habe ich aber den Eindruck, dass einige Dozenten eher das Ziel verfolgen, möglichst viele Inhalte, die in Lehrbüchern traditionell als "BGB AT" bezeichnet werden, abstrakt zu präsentieren (dazu kann man übrigens auch einfach ein Lehrbuch lesen).
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JulezLaw
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Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von JulezLaw »

Och, ich glaube, da lese ich lieber die berühmte Enzyklopädie essbarer Wildpflanzen. Sogar mit 2000 Pflanzen Mitteleuropas! Find ich spannender :D
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Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von Tobias__21 »

Suchender_ hat geschrieben: Ein schönes Beispiel für einen Zirkelschluss. Die Frage ist doch gerade, was "BGB AT vermitteln" konkret bedeutet. Meiner Ansicht nach sollte der Fokus darauf liegen, einer möglichst großen Anzahl an Studenten die zentralen Punkte des BGB AT und ihre Relevanz für das spätere Studium (und evtl. die Praxis) in verständlicher Weise zu vermitteln. So, dass etwas hängen bleibt und das Wissen wurzeln schlägt und nicht nur abstrakt herumschwebt.

Tatsächlich habe ich aber den Eindruck, dass einige Dozenten eher das Ziel verfolgen, möglichst viele Inhalte, die in Lehrbüchern traditionell als "BGB AT" bezeichnet werden, abstrakt zu präsentieren (dazu kann man übrigens auch einfach ein Lehrbuch lesen).
Sehe ich anders. Natürlich soll die Vorlesung möglichst abstrakt alle Themen des BGB AT abhandeln und gerade nicht nur bestimmte besonders relevante Punkte herauspicken. Das ist dem WuV Kurs, Eigenstudium, etc. vorbehalten. Sehr relevant wäre bspw. die Behandlung des fehlenden Erklärungsbewusstseins, oder das Verhältnis von § 122 zur c.i.c. (um mal ein Beispiel zu nennen). Jetzt stell Dir mal vor, der Prof fängt an diese Themen in einer Vorlesung mit Erstsemestern in der gebotenen Tiefe auszubreiten. Die Studenten werden nur Bahnhof verstehen, aufstehen und gehen. Und wenn er das dann mit jedem Punkt macht der einigermaßen prüfungsrelevant ist, kriegt er den Stoff nie durch. Nehmen wir mal das Sachenrecht: Da müsste die Vorlesung über mehrere Semester gehen, würde man das so machen. Das kann nicht der Anspruch der Vorlesung sein. Die Vorlesung soll das Rechtsgebiet abdecken und Grundlagen vermitteln, ohne Rücksicht darauf was davon prüfungsrelevant ist, oder nicht.
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Tobias__21
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Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von Tobias__21 »

JulezLaw hat geschrieben:Och, ich glaube, da lese ich lieber die berühmte Enzyklopädie essbarer Wildpflanzen. Sogar mit 2000 Pflanzen Mitteleuropas! Find ich spannender :D
Klingt interessant. Man weiss nie wann man das brauchen kann, jetzt wo Trump an der Macht ist :)
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Gelöschter Nutzer

Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

JulezLaw hat geschrieben:Mal so als Gedankenanstoß:
Duden hat geschrieben:Studium, Bedeutungsübersicht:

das Studieren; akademische Ausbildung an einer Hochschule
eingehende [wissenschaftliche] Beschäftigung mit etwas

Wissenschaft, Bedeutung:
(ein begründetes, geordnetes, für gesichert erachtetes) Wissen hervorbringende forschende Tätigkeit in einem bestimmten Bereich
Es geht in einem Studium eben vorrangig um die wissenschaftliche/akademische Auseinandersetzung mit einem Bereich. Der juristische Transfer wird in Klausuren dann eben gefordert, das Ganze in Tutorien/AGs trainiert; eine vorrangige Auseinandersetzung mit den praktischen, weniger akademischen Voraussetzungen erhältst du im Referendariat. Ich schließe mich den anderen an, wenn ich dein Problem am Studium nicht so recht verstehe.
Aber was heißt denn "wissenschaftlich" in diesem Sinne konkret? Die von dir zitierte Definition habe ich schon gelesen, nur erschließt sich mir der Bezug nicht. Was ist denn in dem Sinne "forschend", wenn der Prof. (z.B.) die verschiedenen Behördenbegriffe, die andere Autoren vor 30 Jahren geprägt haben, ggü. Studenten in der Vorlesung VerwR AT wiederholt?

Und genauso verhält es sich ja auch mit den meisten anderen Fächern. Es geht in Vorlesungen schließlich stets um Wissensvermittlung, tatsächlich sogar häufig nicht um die von dem konkreten Prof. selbst "erforschten" Materien (so beschäftigt sich etwa der IPRler nicht notwendig noch selbst in seiner Forschung mit dem BGB AT).

Aber selbst wenn die bloße Vermittlung fremden Wissens "wissenschaftlich" wäre bzw. einem solchen Anspruch genügen wollte bzw. könnte (konkret wie?!), würde dies doch nichts daran ändern, dass das Argument letztlich zirkulär ist:

Weshalb muss denn das Fach notwendig "wissenschaftlich" unterrichtet werden? Weil es so heißt? Weil es eine Universität ist? Auch das sind natürlich keine echten Argumente, sondern lediglich Verweise auf den status quo.
Tobias__21 hat geschrieben: Da sitzen 100e von Stundenten, das Semster ist kurz, man muss den Stoff durchbringen, da bleibt einfach keine Zeit alle Bedürfnisse zu befriedigen. (...) Dass ich nie wirklich einen Zugang zu Baurecht hatte, lag nicht an der Vorlesung, die wirklich etwas abstrakt und sehr theoretisch war, sondern an meiner Faulheit das auch nachzuarbeiten. In der Examensvorbereitung habe ich dann gemerkt, dass das überhaupt nicht schwer oder abgehoben ist, im Gegenteil. Baurecht ist easy, mittlerweile mag ich es sogar recht gerne :)
Bitte entschuldige die Kürzungen, aber diese konkreten Sätze treffen GENAU den Punkt! Sie zeigen exakt mein Problem mit der Stoffpräsentation:

Zunächst zu dem "Stoff", den man - wie du sagst - "durchbringen" muss. Was du meinst ist wohl, dass der Pflichtfachstoff nach Möglichkeit "vollständig" in der Vorlesung präsentiert wird, wobei zugleich noch die theoretischen Grundlagen ausgeführt werden sollten. Ich frage aber: weshalb sollte das denn überhaupt "gemusst" werden?

Man könnte meinen, Professoren würden den Zweck verfolgen, den Stoff auf eine möglichst abstrakte, möglichst umfassende, möglichst "fehlerfreie" Art zu präsentieren. Dabei entspricht dies doch überhaupt nicht den Interessen der Studenten als Zielgruppe (bevor jetzt wieder Kommentare über die "Selbstständigkeit" kommen, die Studenten doch zeigen sollen: wenn die Vorlesungen nicht den Studenten nützen sollen, wem denn dann? Und der bloße Verweis auf "Wissenschaftlichkeit" ist eine petitio principii).

Du sagst selbst, die Vorlesung Baurecht sei sehr abstrakt gewesen, du hättest sie deshalb gründlich nachbereiten sollen bzw. müssen. Aber wurde da das Pferd nicht völlig von hinten aufgezäumt? Soll sich der Prof. schön auf den Rücken klopfen können, weil er das ganze Bauplanungs-und -ordnungsrecht samt Grundlagen durchgepaukt hat, dabei aber min. 50-60% noch immer einen einfachsten Baurechtsfall nicht lösen können?

Wäre es nicht weitaus sinnvoller, wenn der Prof. zunächst deutlich erklären würde, worum es im Baurecht überhaupt geht (schlicht: Gemeinde erstellt BBauPl, Bürger wehrt sich dagegen; Bürger will BauG/Nachbar will das nicht; Nachbar will, dass die Behörde Haus abreißt; Behörde reißt Haus ab usw.) und das plastisch darstellen würde, ohne auf alle Detailprobleme einzugehen? Denn die Details sind doch eigentlich genau die Inhalte, die man dann zu Hause nachlesen kann.

Manche Vorlesungen wirken auf mich so, als wollte man dem Studenten beibringen, wie man ein Haus baut, aber anstatt ihn an das Gesamtprojekt in einem ganzheitlichen Ansatz heranzuführen, versucht man erst mit Gewalt ihn zum Meistermörtelmischer zu machen, bevor er auch nur weiß, wie man eine Blockhütte errichtet.
Tobias__21
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Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von Tobias__21 »

Ich verstehe Deinen Ansatz, aber das ist nicht der Sinn der Baurechtsvorlesung. Das Bauchrecht ist ein Bsp. für öffentliche Planung. Dem Studenten soll nicht nur das Baurecht, das als Teilgebiet der öffentlichen Planung examensrelevant ist, vermittelt werden, sondern ihm Grundzüge öffentlicher Planung näher bringen. Lärmaktionspläne, etc. spielen da auch eine Rolle. Und natürlich ist das schwer und sehr abstrakt wenn man das erste Mal etwas von Plänen, Raumordnung, etc. hört, aber es muss eben sein um den Studenten in die Lage zu versetzen später auch mit anderen Planungen umgehen zu können, bzw. nicht völlig ideenlos da zu stehen, wenn es mal nicht um Baurecht geht. Der Student soll gewissermaßen nicht nur das Baurecht lernen, sondern die Idee, die dahintersteckt (und das ist mE der Sinn einer Vorlesung). Das Polizeirecht ist ein typisches Bsp. für die öffentliche Eingriffsverwaltung. Auch hier kann es in der Vorlesung nicht nur um typische Probleme des Polizeirechts gehen. Da muss mehr kommen, auch abstraktes, was mit dem typischen Polizeirechtsfall u.U überhaupt nichts zu tun hat. Und das Kommunalrecht ist ein Beispiel für... usw. Ich denke, Du weisst auf was ich hinauswill :)
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Gelöschter Nutzer

Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Tobias__21 hat geschrieben: Sehe ich anders. Natürlich soll die Vorlesung möglichst abstrakt alle Themen des BGB AT abhandeln und gerade nicht nur bestimmte besonders relevante Punkte herauspicken. Das ist dem WuV Kurs, Eigenstudium, etc. vorbehalten. Sehr relevant wäre bspw. die Behandlung des fehlenden Erklärungsbewusstseins, oder das Verhältnis von § 122 zur c.i.c. (um mal ein Beispiel zu nennen). Jetzt stell Dir mal vor, der Prof fängt an diese Themen in einer Vorlesung mit Erstsemestern in der gebotenen Tiefe auszubreiten. Die Studenten werden nur Bahnhof verstehen, aufstehen und gehen. Und wenn er das dann mit jedem Punkt macht der einigermaßen prüfungsrelevant ist, kriegt er den Stoff nie durch. Nehmen wir mal das Sachenrecht: Da müsste die Vorlesung über mehrere Semester gehen, würde man das so machen. Das kann nicht der Anspruch der Vorlesung sein. Die Vorlesung soll das Rechtsgebiet abdecken und Grundlagen vermitteln, ohne Rücksicht darauf was davon prüfungsrelevant ist, oder nicht.
Du missverstehst mich.

Ich will gerade nicht, dass (primär) Detailprobleme unterrichtet werden. Sicherlich sind die von dir genannten Probleme relativ (examens-)relevant im Bereich des BGB AT. Aber es handelt sich nicht um die von mir bevorzugten fallbezogenen Grundlagen. Wichtig ist mir nicht die Vermittlung von Spezialproblemen, sondern um eine engere Verknüpfung zwischen Lebens/Berufs/Klausurrealität und dem abstrakten Wissen.

Am Beispiel Sachenrecht: weniger Diskussionen über die germanisch-rechtlichen Grundlagen des Verkehrsschutzes beim Gutglaubenserwerb oder die Hintergründe des Akzessorietätsprinzips, wenn der Student das Schema von §§ 929 S. 1, 930 BGB noch nicht beherrscht oder noch nicht versteht, was eine Sicherungsübereignung überhaupt ist.
Oder den Schwerpunkt darauf zu setzen, die wenigen (!) immobiliarsachenrechtlichen AGLen klar samt Vss. zu benennen und ihre Rolle darlegen und weniger Zeit darauf zu verwenden, wie genau das Grundbuch funktioniert oder was der Sinn von § 891 BGB ist.

Das beste Beispiel ist aber immer noch das VerwR: die Mystifizierung, die es im Studium z.T. genießt, steht völlig außer Verhältnis dazu, wie vergleichsweise einfach die entsprechenden Fälle z.T. sind.
Gelöschter Nutzer

Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Tobias__21 hat geschrieben:Ich verstehe Deinen Ansatz, aber das ist nicht der Sinn der Baurechtsvorlesung. Das Bauchrecht ist ein Bsp. für öffentliche Planung. Dem Studenten soll nicht nur das Baurecht, das als Teilgebiet der öffentlichen Planung examensrelevant ist, vermittelt werden, sondern ihm Grundzüge öffentlicher Planung näher bringen. Lärmaktionspläne, etc. spielen da auch eine Rolle. Und natürlich ist das schwer und sehr abstrakt wenn man das erste Mal etwas von Plänen, Raumordnung, etc. hört, aber es muss eben sein um den Studenten in die Lage zu versetzen später auch mit anderen Planungen umgehen zu können, bzw. nicht völlig ideenlos da zu stehen, wenn es mal nicht um Baurecht geht. Der Student soll gewissermaßen nicht nur das Baurecht lernen, sondern die Idee, die dahintersteckt (und das ist mE der Sinn einer Vorlesung). Das Polizeirecht ist ein typisches Bsp. für die öffentliche Eingriffsverwaltung. Auch hier kann es in der Vorlesung nicht nur um typische Probleme des Polizeirechts gehen. Da muss mehr kommen, auch abstraktes, was mit dem typischen Polizeirechtsfall u.U überhaupt nichts zu tun hat. Und das Kommunalrecht ist ein Beispiel für... usw. Ich denke, Du weisst auf was ich hinauswill :)
Ich weiß im Grundsatz schon, was du meinst, nur verstehe ich dennoch nicht den Sinn:

Was meinst du konkret damit, dass der Student damit "später" umgehen können soll? Das Examen kannst du offensichtlich nicht meinen, da andere Planungsarten dort nicht thematisiert werden oder - wenn doch - nur auf einem äußerst bescheidenen Niveau.

Wenn du auf das spätere Berufsleben anspielst: Abgesehen davon, dass dieses Rechtsgebiet auch dort nur für die wenigsten eine Rolle spielen wird, ist es doch utopisch zu denken, dass sich irgendjemand noch an die Vorlesung vor 5-10 Jahren erinnern wird. Darüber hinaus besteht ggf. noch immer Zeit, sich in die Materie einzuarbeiten. Wer das Examen (ordentlich) besteht, kann auch ohne Vorkenntnisse (völlig) Neues bewältigen.

Der entscheidende Punkt für mich ist: in dem Wunsch, alles möglichst "abstrakt", unangreifbar, abschließend, vollständig, verallgemeinerungsfähig und fachlich auf hohem Niveau zu präsentieren, wird das unmittelbare Ziel der Stoffvermittlung völlig verfehlt. Was nützt es, wenn die BauR-Vorlesung theoretisch als Grundlage für andere Planungsverfahren dienen könnte, wenn der Student noch nicht einmal begreift, was ein BBauPl überhaupt ist?

Ich kann nur für mich selbst sprechen, aber das z.T. präsentierte Abstraktionsniveau überschreitet schlicht meinen Horizont. Nach meiner eigenen Erfahrung ist es deutlich einfacher, zunächst alles auf einem einfacheren, möglicherweise sogar "unvollständigen" oder (Blasphemie!) leicht verfälschten Niveau zu lernen und dann später die Lücken zu füllen bzw. das Wissen zu vertiefen. Wenn man einmal das BauplanungsR verstanden hat, fällt es leichter, auch andere vergleichbare Rechtsgebiete zu erlenen.
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Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von Swann »

Suchender_ hat geschrieben: Ich kann nur für mich selbst sprechen, aber das z.T. präsentierte Abstraktionsniveau überschreitet schlicht meinen Horizont.
Das muss nicht zwingend gegen Vorlesungen sprechen, sondern kann auch bedeuten, dass Vorlesungen für dich nicht geeignet sind. Nur weil deine Form des Lernens ja durch die Tutorien abgedeckt ist, müssen sich ja nicht alle Veranstaltungen nach deinen Vorlieben richten. Ich bin zu Vorlesungen gegangen, weil dort andere Sachen gelehrt wurden als die, die man für die Falllösung braucht.

Wenn man deine Wünsche zuende denkt, dann müsste man das Studium der Rechtswissenschaft abschaffen und durch Schulungen an Rechtskollegs, die mit Repetitoren besetzt werden, ersetzen.
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Tibor
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Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von Tibor »

Lies doch mal Kirchmann, könnte dir gefallen ;-)

http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/d ... ssenschaft
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von Tobias__21 »

Tibor hat geschrieben:Lies doch mal Kirchmann, könnte dir gefallen ;-)

http://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/d ... ssenschaft
Das schick ich meiner Freundin. Die sagt immer: Ihr seid gar keine richtigen Wissenschaftler. Ihr seid Problemlöser, keine Forscher. Was sie von juristischen Promotionen hält, erspare ich euch besser :D Sie ist halt ein "richtiger" Naturwissenschaftler :D

Zur Sache: Natürlich wird man kein Experte für Planungsrecht, oder kann damit in der Praxis arbeiten, wenn man einmal was von verschiedenen Plänen gehört hat. Das ist aber auch nicht der Anspruch der Vorlesung. Im Übrigen lernt man die Lösung eines Baurechtsfalls in der parallel laufenden Übung. Es muss ja auch niemand zur Vorlesung, trotzdem hat sie ihre Daseinsberechtigung.
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Freitag 20. Januar 2017, 20:24, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von Tibor »

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Re: Stoffpräsentation im Studium -- Kritik

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Swann hat geschrieben:
Suchender_ hat geschrieben: Ich kann nur für mich selbst sprechen, aber das z.T. präsentierte Abstraktionsniveau überschreitet schlicht meinen Horizont.
Das muss nicht zwingend gegen Vorlesungen sprechen, sondern kann auch bedeuten, dass Vorlesungen für dich nicht geeignet sind. Nur weil deine Form des Lernens ja durch die Tutorien abgedeckt ist, müssen sich ja nicht alle Veranstaltungen nach deinen Vorlieben richten. Ich bin zu Vorlesungen gegangen, weil dort andere Sachen gelehrt wurden als die, die man für die Falllösung braucht.

Wenn man deine Wünsche zuende denkt, dann müsste man das Studium der Rechtswissenschaft abschaffen und durch Schulungen an Rechtskollegs, die mit Repetitoren besetzt werden, ersetzen.
Ich frage noch einmal: was ist der Sinn von Vorlesungen?

Wenn es -- wie von dir selbst gesagt -- um die "Vermittlung" von Stoff geht, dann ist die höchst abstrakte Präsentation einer großen Stoffmenge in kurzer Zeit (insb. im VerwR) für die allermeisten Studenten schlicht nicht geeignet. Dafür muss man sich nur die Notenschnitte oder die Zahlen der Rep-Besucher anschauen.

Wenn es um "Wissenschaftlichkeit" geht, dann würde ich doch noch immer gerne wissen, was diese genau bedeutet, was sie konkret (!) mit Vorlesungen (also der Präsentation von idR von Dritten erarbeitetem Wissen) zu tun hat und schließlich auch, weshalb sie im Hinblick auf das spätere Berufsbild ("Befähigung zum Richteramt") von Bedeutung sein sollte. Ein bloßer Verweis auf den Status quo iS eines Zirkelschlusses ("weil es Rechtswissenschaft heißt") genügt hierfür nicht.

Was die "Schulungen an Rechtskollegs" angeht: sofern die Ausbilder dort ausreichend qualifiziert sind und die Absolventen auf die Staatsexamine vorbereiten, dann wüsste ich nicht was (auch etwa alternativ zu klassischen Unis) dagegen spricht, vgl. BLS. Da jedenfalls ein großer Teil der Studierenden auch nicht aus Faszination für "das Recht" an der Uni ist (sondern etwa aus Interesse an einem bestimmten jur. Beruf), würden derartige "Kollegs" wohl auch recht großen Anklang finden.
Tibor hat geschrieben:Ggf auch von Interesse:

http://www.deutschestextarchiv.de/book/ ... ebung_1814
Den ollen Schinken habe ich (teilweise) schon gelesen. Thibaut überzeugt mich aber mehr.
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