Kosten der Rechtsanwaltszulassung

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Vanessa Winterberg
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Kosten der Rechtsanwaltszulassung

Beitrag von Vanessa Winterberg »

Liebe Kollegen,

sicherlich gibt es einige unter Euch, die gleich nach dem Referendariat in die Selbständigkeit gestartet sind und nicht den Weg über die Anstellung in einer Großkanzlei o.ä. gegangen sind. Ich würde gerne wissen, ob Ihr mir hierfür ein paar Tips geben könnt. Insbesondere würde ich gerne wissen wieviel Kosten sich durchschnittlich für einen Berufsanfänger monatlich ergeben, wenn er/sie gleich in die Selbständigkeit geht. Ich müsste jedenfalls für meine Kanzleiräume keine Miete bezahlen. Also geht es um die anderen Kostenfaktoren, wie Versicherung, Versorgungswerk, etc.. Da es im ersten Jahr nicht garantiert ist, dass man mit so einer Kleinkanzlei die monatlichen Kosten reinbekommt, muss ich also einschätzen können, wie lange es in etwa dauert, bis so eine Kanzlei schwarze Zahlen schreibt. Wie trägt man die bis dahin anfallenden Kosten, bzw. wie habt ihr es gemacht. Vor allem aber: welchen monatlichen Betrag leistet Ihr, bzw. wovon hängt das ab?? Habe bisher als back office lawyer in der Kanzlei meines Mannes mitgemacht. bin nun geschieden und versorge zwei Kleinkinder, entsprechende Begeisterung bei den Kanzleien über meine Bewerbung ;) , mir bleibt gerade quasi nur der Weg in die Selbständigkeit..danke und Grüße!
hlubenow
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Re: Kosten der Rechtsanwaltszulassung

Beitrag von hlubenow »

Sicherlich wird die Krankenversicherung monatliche Kosten verursachen, bei Scheidung und GKV wäre man wohl hier. Das tut sie ja auch ohne die Zulassung.
Bei der Rente ist es von Versorgungswerk zu Versorgungswerk unterschiedlich, ob man einen Mindestbeitrag leisten muß, wenn man aus der Kanzlei keine Einnahmen hat.
Die jeweiligen Stellen würden Dich darüber beraten.
Es ist nicht gesagt, ob eine Kanzlei überhaupt jemals in die schwarzen Zahlen kommt. Das ist das unternehmerische Risiko. Hier kann der Unternehmer nur hoffen und eine Planung aufstellen, wann und wodurch er/sie voraussichtlich ins Plus kommen wird (Businessplan).

Ansonsten gibt es noch die nachehelichen Unterhaltsansprüche.
Kasimir
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Re: Kosten der Rechtsanwaltszulassung

Beitrag von Kasimir »

Es gibt vom DAV einen Ratgeber, der sicherlich ein guter Ausgangspunkt ist, darüber nachzudenken, welche Posten man berücksichtigen muss. Sonst stolperst du nachher Kopflos in die Insolvenz.

https://anwaltverein.de/de/berufsstart/dav-ratgeber (Verwaister Link automatisch entfernt)

Und du solltest dir einen Business Plan schreiben, in dem alle Ein- und Ausgaben enthalten sind. Es kommt ja auch auf das Konzept deiner Kanzlei an. Wie wichtig sind Posten wie Werbung, Mitgliedsbeiträge in Verbänden? Brauchst du Personal? Was ist mit Kinderbetreuungskosten bei auswärtigen Gerichtsterminen, bei denen du ggf. am Tag vorher anreisen musst?

Es gibt auch Gründungszuschüsse bzw. -darlehen. Vielleicht ist das etwas für dich. Auch dafür brauchst du aber natürlich einen überzeugenden Business Plan.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Calipso
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Re: Kosten der Rechtsanwaltszulassung

Beitrag von Calipso »

Kasimir hat geschrieben:Es gibt vom DAV einen Ratgeber, der sicherlich ein guter Ausgangspunkt ist, darüber nachzudenken, welche Posten man berücksichtigen muss. Sonst stolperst du nachher Kopflos in die Insolvenz.

https://anwaltverein.de/de/berufsstart/dav-ratgeber (Verwaister Link automatisch entfernt)
Den Ratgeber würde ich auch empfehlen, wenn auch mit Einschränkungen. Da werden z.B. Kostenposten aufgeführt, die man nicht haben muss, z.B. Briefpapier für 500 €, Kanzleieinweihungsfeier u.ä. Womit sie recht haben in dem Ratgeber ist, dass man Rücklagen haben sollte!

Ich kann auch nur dazu raten, einen Businessplan zu erstellen, inkl. Finanzierungsplan, Liqiditätsplan etc. und dort dann auch regelmäßig reinzuschauen, ob die Ziele erreicht werden.

Leider steigen Einnahmen nicht kontinuierlich jeden Monat, sondern schwanken, auch wenn sie insgesamt im Schnitt steigen. Und das kann echt zum Problem werden, wenn man keine Rücklagen hat.

Eine Förderung durch das Amt ist möglich, wenn man sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig macht, ist aber aus diversen Gründen auch mit Vorsicht zu genießen, u.a. weil man da blöderweise doch recht schnell zu viel verdient, obwohl sich die Selbstständigkeit noch nicht wirklich selbst trägt, und es ist mE nicht wirklich auf eine Selbstständigkeit u die damit verbundenen Probleme, z.B. schwankende Einnahmen, ausgerichtet.

Meiner bisherigen Erfahrung nach, kann ich nur dazu raten, sich nur mit Rücklagen selbstständig zu machen. Diese sollten mE so hoch sein, dass man sich damit 2 Jahre lang selbst finanzieren könnte.
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j_laurentius
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Re: Kosten der Rechtsanwaltszulassung

Beitrag von j_laurentius »

Naja, so würde ich das nicht sehen. Ich habe mich seinerzeit, das ist allerdings schon 13 Jahre her, völlig ohne Rücklagen selbstständig gemacht, mit einer sogenannten Ich-AG, die es damals gab (das war ein netter Zuschuss von der Agentur für Arbeit in Höhe von monatlich 600 € im ersten Jahr, wenn ich mich recht erinnere, davon konnte ich Versorgungswerk und Krankenkasse bezahlen; die Ich-AG gibt es natürlich längst nicht mehr, aber nach meinem Kenntnisstand ähnliche Fördermöglichkeiten, dazu kann man sich bei der Agentur für Arbeit beraten lassen und auch selbst im Internet recherchieren), und ich habe die Kosten der Kanzleigründung mit einem Existenzgründungskredit der KfW finanziert. Bei mir lief die Selbstständigkeit dann so schnell so gut an, dass ich ziemlich bald meine privaten Lebenshaltungskosten aus meiner Anwaltstätigkeit finanzieren konnte. Das mag auch daran gelegen haben, dass ich, eben weil ich keine Rücklagen hatte und den Existenzgründungskredit ja auch noch an der Backe hatte, alles daran gesetzt habe, meiner Kanzlei zum Erfolg zu verhelfen. Ich habe bei anderen Kollegen, die sich davor gescheut haben, Fremdkapital in Anspruch zu nehmen, und augenscheinlich darauf gebaut haben, mit Rücklagen bzw. familiärem Rückhalt schon zurechtzukommen, erlebt, dass diese mit der Existenzgründung Schiffbruch erlitten haben. Möglicherweise u.a. deshalb, weil sie den Druck, aus den Miesen rauszukommen, nicht so hatten und, weil sie keinen Businessplan für irgendwelche Förderungen oder Kredite schreiben mussten, das Ganze auch nicht so wirklich durchdacht und sich keine konkreten Ziele gesetzt haben.

Im Übrigen meine ich nicht, dass es sonderlich hilfreich ist, nach Durchschnittswerten für die Kosten einer Kanzleigründung zu fragen, da diese doch erheblich schwanken und somit auf die eigene Situation kaum passen werden. Sinnvoll dürfte vielmehr sein, einen zumindest rudimentären Businessplan zu schreiben (wenn man Förderungen oder einen Existenzgründungskredit in Anspruch nehmen möchte, müsste man sich daran vermutlich sowieso zwingend begeben), in dem man erstmal die gewünschte Ausrichtung der Kanzlei (welche Rechtsgebiete, welcher Adressatenkreis) niederlegt, sich dann Gedanken dazu macht, wie man diese Ausrichtung in die Tat umsetzt (Werbemaßnahmen, Mitgliedschaften, allgemein Präsentation der Kanzlei nach außen hin, möglicherweise schon vorhandene Mandanten aus der ehemaligen Kanzlei), sodann schätzt man die voraussichtlichen Kosten des Kanzleibetriebs zur Erreichung der gewünschten Ziele ab (man kann ja durchaus überschlagen, wieviel Geld man für die Kanzleieinrichtung ausgeben müsste, insbesondere (überspitzt), ob Ikea-Möbel reichen würden, weil man v.a. Hartz-IV-Fälle bearbeiten möchte, oder ob es eine hochwertige Einrichtung sein muss, weil man sich auf zahlungskräftige Kunden einstellen möchte, wie hoch der Beitrag zur Haftpflicht ist, wieviel Verbrauchsmaterial man voraussichtlich pro Monat brauchen wird, wie teuer diese oder jene Werbemaßnahme ist etc.) und dann die voraussichtlichen Mandatszahlen und die voraussichtlichen Einnahmen pro Mandat. Das Ganze als Prognose für ungefähr drei Jahre (weniger macht wenig Sinn, einen längeren Zeitraum würde ich wegen der ganzen Unwägbarkeiten auch nicht wählen). Dann sieht man, ab wann ungefähr die Kanzlei schwarze Zahlen schreiben sollte, und kann sich überlegen, ob das für einen persönlich Sinn macht. So ein Businessplan ist, gerade für Freiberufler, wirklich kein Selbstzweck, sondern enorm hilfreich, um die Gedanken zu ordnen, zu überlegen, was realistisch ist, und die Existenzgründung strukturiert anzugehen. Aber es braucht Zeit, ihn zu schreiben, so wie es auch Zeit braucht, die Existenzgründung durchzuführen, und das alles stelle ich mir ziemlich schwierig vor, wenn man mit zwei Kleinkindern alleinerziehend ist. Möglicherweise wäre die Inanspruchnahme eines Steuerberaters für die Erstellung der Zahlenwerke da sinnvoll.

Viele Grüße, Jana
julée
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Re: Kosten der Rechtsanwaltszulassung

Beitrag von julée »

Calipso hat geschrieben: Den Ratgeber würde ich auch empfehlen, wenn auch mit Einschränkungen. Da werden z.B. Kostenposten aufgeführt, die man nicht haben muss, z.B. Briefpapier für 500 €, Kanzleieinweihungsfeier u.ä.
Wobei es wohl sinnvoller ist, wenn in so einem Ratgeber auch überflüssige Kostenpositionen als Merkposten enthalten sind, die man für sich selbst als irrelevant streicht oder jedenfalls radikal kürzt, als wenn man anschließend feststellt, dass edles Briefpapier doch teurer als gedacht ist.
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Calipso
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Re: Kosten der Rechtsanwaltszulassung

Beitrag von Calipso »

@j-laurentius: Den Existenzgründerkredit bekommt man doch aber nur für Anschaffungen, oder?

Mir geht es um finanzielle Engpässe, die man eben ab und an hat u dafür hätte ich gerne Rücklagen. Mir ist nicht bekannt, dass es Kredite für Existenzgründer/Selbstständige gibt, wo über das Geld frei verfügt werden darf.

Hinsichtlich der "Förderung" durch das JobCenter ist es derzeit so, dass man max. 2 Jahre Geld bekommt. Dazu muss man halbjährlich seine Einnahmen/Ausgaben prognostizieren und am Ende des halben Jahres dann noch mal angeben, was man tatsächlich eingenommen u ausgegeben hat. Blöd ist, dass die die 6 Monate zusammen rechnen und durch 6 teilen und man jeden Monat dann denselben Betrag erhält, anstatt dass es auf den einzelnen Monat angepasst und ausgezahlt wird. Rechungen von z.B. anwalt.de, die man ja ein Mal im Jahr bekommt, werden vom JobCenter z.B. auch nicht auf den Monat angerechnet, in dem man die Rechnung gezahlt hat, sondern durch 12 Monate geteilt.... Ich hoffe, die Problematik, die dahinter steht, ist verständlich?

Ich bin froh, dass es diese Unterstüztung vom Amt gibt, ich finde aber, dass sie nicht realistisch auf eine Selbstständigkeit ausgelegt ist. Darlehen bekommt man von denen auch nur für Anschaffungen, nicht aber um z.B. solche Jahresrechnungen zu begleichen.

@juleé: Ja, ich sage ja auch, dass ich den Ratgeber empfehle. Aber was die Kosten angeht, ist er halt zum Teil arg unrealistisch. Darauf wollte ich schon mal hinweisen, damit sich die TE davon nicht abgeschreckt fühlt.
Vanessa Winterberg
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Re: Kosten der Rechtsanwaltszulassung

Beitrag von Vanessa Winterberg »

Liebe Kollegen,

ganz herzlichen Dank für diese vielen und sehr hilfreichen Tips und Hinweise!! Ich werde mir nun erstmal einen Termin im jobcenter verschaffen und fragen, inwieweit man von dort Unterstützung einholen kann und diese Broschüre holen. wünsche Euch allen einen schönen Tag!
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j_laurentius
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Re: Kosten der Rechtsanwaltszulassung

Beitrag von j_laurentius »

Wenn Du bislang angestellte Anwältin warst, hast Du dann keinen Arbeitslosengeldanspruch? Ich könnte mir vorstellen, dass es bessere Förderungsmöglichkeiten für Existenzgründer im Arbeitslosengeldbezug gibt, als für Hartz-IV-Bezieher, die sich selbstständig machen wollen.
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Re: Kosten der Rechtsanwaltszulassung

Beitrag von hlubenow »

j_laurentius hat geschrieben:Wenn Du bislang angestellte Anwältin warst, hast Du dann keinen Arbeitslosengeldanspruch? Ich könnte mir vorstellen, dass es bessere Förderungsmöglichkeiten für Existenzgründer im Arbeitslosengeldbezug gibt, als für Hartz-IV-Bezieher, die sich selbstständig machen wollen.
Ich denke auch, daß sie beim Jobcenter nicht viel Glück haben wird, zumal es ja auch noch Unterhaltsansprüche gegen den Mann geben dürfte. Aber das werden sie ihr dann da schon sagen. ;)

Aber:
j_laurentius hat geschrieben:Ich habe mich seinerzeit, das ist allerdings schon 13 Jahre her, völlig ohne Rücklagen selbstständig gemacht, mit einer sogenannten Ich-AG, die es damals gab (das war ein netter Zuschuss von der Agentur für Arbeit in Höhe von monatlich 600 € im ersten Jahr, wenn ich mich recht erinnere, davon konnte ich Versorgungswerk und Krankenkasse bezahlen; die Ich-AG gibt es natürlich längst nicht mehr, aber nach meinem Kenntnisstand ähnliche Fördermöglichkeiten, dazu kann man sich bei der Agentur für Arbeit beraten lassen und auch selbst im Internet recherchieren), und ich habe die Kosten der Kanzleigründung mit einem Existenzgründungskredit der KfW finanziert. Bei mir lief die Selbstständigkeit dann so schnell so gut an, dass ich ziemlich bald meine privaten Lebenshaltungskosten aus meiner Anwaltstätigkeit finanzieren konnte.
Allergrößten Respekt! Das so durchzuziehen, ist wirklich bewundernswert. Auch toll für Dich, daß Du auf eine große Nachfrage gestoßen bist. Das gelingt ja auch nicht jedem.

Noch zur Ich-AG:
Eine Studie von 2009 ergab, dass rund 60 Prozent der männlichen Gründer in West- und Ostdeutschland fünf Jahre nach Start des Programms immer noch selbstständig sind und weitere 20 Prozent über den Zuschuss wieder eine angestellte Beschäftigung gefunden haben; sie urteilt daher, die Abschaffung sei zu früh gekommen.
Dann machen sie mal was, das so halbwegs funktioniert, und dann schaffen sie es wieder ab ...
Gelöschter Nutzer

Re: Kosten der Rechtsanwaltszulassung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Sich zuerst im Nebenerwerb selbständig machen, dabei den Aufwand möglichst niedrig halten, beim Staat Fälle suchen, keine hochgreifenden Pläne, sondern mit kleinen Brötchen anfangen, Arbeitsplatz-Aufwand reduzieren, z. B. durch Freelancer-Netzwerke, Coworking. Auf Auto verzichten. Teillösungen für Kinderbetreuung suchen, vor allem den Vater der Kinder in die Pflicht nehmen.
Calipso
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Re: Kosten der Rechtsanwaltszulassung

Beitrag von Calipso »

j_laurentius hat geschrieben:Wenn Du bislang angestellte Anwältin warst, hast Du dann keinen Arbeitslosengeldanspruch? Ich könnte mir vorstellen, dass es bessere Förderungsmöglichkeiten für Existenzgründer im Arbeitslosengeldbezug gibt, als für Hartz-IV-Bezieher, die sich selbstständig machen wollen.
Kommt drauf an, wie hoch der ALG-I-Anspruch ist. Wer ALG I bezieht, bekommt pauschal 300 € im Monat und der Anspruch muss noch 150 Tage lang bestehen.

Als ALG-II-Bezieher/-aufstocker (z.B. nach dem Ref) bekommste uU mehr, insbesondere für die ersten 6 Monate zusätzlich auch noch ein Einstiegsgeld in Höhe von 200 €/Monat.

Zum 01.01.2017 gab es aber wohl auch wieder Änderungen, was die Aufnahme einer Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus angeht, d.h. es ist nun wohl noch schwieriger. Begründet wird das natürlich damit, dass es laut Statisitk kaum noch Arbeitslose gibt. *Hust*
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