Wettbewerbsrecht ! brauche unbedingt ne lösung

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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De Owwebacher
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Re: Wettbewerbsrecht ! brauche unbedingt ne lösung

Beitrag von De Owwebacher »

Meines Erachtens hast du die Unternehmereigenschaft der Krankenkassen vorschnell angenommen. Sie erfüllen im Verhältnis zu den Versicherten einen gesetzlichen Auftrag als Sozialversicherungsträger, bei dem man sehr darüber streiten kann, ob er einen in diesem Sinne "wirtschaftlichen" Charakter hat, auch wenn dafür Beiträge eingezogen werden. An § 69 SGB V kann man sehen, dass der Gesetzgeber offenbar davon ausgeht, dass die Krankenkassen eigentlich keine Unternehmen im wettbewerbsrechtlichen Sinne sind, weil dort die Geltung des GWB nur für bestimmte Bereiche explizit angeordnet wird. Das sind aber Bereiche, die das Rechtsverhältnis zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern betreffen und nicht die Versicherten.

Im Verhältnis der Krankenkassen zu den Versicherten würde ich darauf abstellen, dass § 242 SGB V explizit vorschreibt, ob und wann und in welcher Höhe ein Zusatzbeitrag zu erheben ist. Die Festlegung des Zusatzbeitrages ist daher gar keine Wettbewerbshandlung, sondern schlicht die Umsetzung dessen, was das Gesetz in einer bestimmten Situation von den Krankenkassen verbindlich verlangt. Damit kommt es auf die Frage, ob es entscheidend ist, wie viele Krankenkassen gleichzeitig ihren Zusatzbeitrag erhöhen, gar nicht mehr an.
Wettbewerbvergabe
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Re: Wettbewerbsrecht ! brauche unbedingt ne lösung

Beitrag von Wettbewerbvergabe »

thh hat geschrieben:
Wettbewerbvergabe hat geschrieben:Im §1 ist festgelegt, dass Vereinbarungen von Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken, verboten sind.
Im Falle der 9 Krankenkassen ist das nicht der Fall, denn weil nur 9 Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von 8€ erheben und nicht alle – ist es den Beitragspflichtigen möglich die Krankenkasse zu wechseln und der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen ist nach wie vor gegeben.
Somit verstoßen die 9 Krankenkassen mit ihrem Zusatzbeitrag nicht gegen den §1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Das würde bedeuten, dass der Wettbewerb nur dann eingeschränkt oder verfälscht wird, wenn gar kein Wettbewerb mehr besteht, also *alle* Marktteilnehmer solche Vereinbarungen treffen. Preisabsprachen nur zwischen einigen Wettbewerbern wären dann zulässig.

Kann dieses Ergebnis richtig sein?
ich weiß es nicht. die kkversicherten können ja nach wie vor frei wählen, ob sie bei der kk bleiben oder zu einer kk wechseln, die diese gebühren nicht erheben wollen.
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thh
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Re: Wettbewerbsrecht ! brauche unbedingt ne lösung

Beitrag von thh »

Wettbewerbvergabe hat geschrieben:
thh hat geschrieben:Das würde bedeuten, dass der Wettbewerb nur dann eingeschränkt oder verfälscht wird, wenn gar kein Wettbewerb mehr besteht, also *alle* Marktteilnehmer solche Vereinbarungen treffen. Preisabsprachen nur zwischen einigen Wettbewerbern wären dann zulässig.

Kann dieses Ergebnis richtig sein?
ich weiß es nicht. die kkversicherten können ja nach wie vor frei wählen, ob sie bei der kk bleiben oder zu einer kk wechseln, die diese gebühren nicht erheben wollen.
Man kann sich m.E. solchen Fragen aus zweierlei Richtung nähern.

Die eine wäre die streng juristische: Du schreibst, weil Versicherte immer noch KKen zur Wahl hätten, die keinen Zusatzbeitrag verlangen, wäre der Wettbewerb zwischen den KKen immer noch gegeben; anders herum gesprochen, er ist nicht (vollständig) beseitigt. Nun sind aber, wie Du schreibst, schon Vereinbarungen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken, verboten. Eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs kann aber auch dann schon vorliegen, wenn es noch Wettbewerb gibt.

Die eine wäre das Herangehen mit Alltagswissen und die Suche nach Beispielen und Parallelen. Wenn es nicht wettbewerbswidrig wäre, dass 9 KKen die Erhebung von Zusatzbeiträgen nach Zeitpunkt und Höhe absprechen, dann wäre es nach Deiner Argumentation auch nicht wettbewerbswidrig, wenn bspw. Unternehmen die Preise für ihre Produkte oder Dienstleistungen absprechen und koordinieren, solange es nur noch mindestens ein Unternehmen gibt, das an diesem Kartell nicht beteiligt ist. Das kann aber m.E. offenkundig nicht das richtige Ergebnis sein.

(Hinweise zur Lösung hat De Owwebacher ja bereits gegeben.)
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