Studienplanung Hauptstudium

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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chaosm21
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Studienplanung Hauptstudium

Beitrag von chaosm21 »

Ich plane, normal nach dem 6. Semester mit der Examensvorbereitung zu beginnen und komme jetzt ins 4. Semester.
Die Veranstaltungen für das 5. Semester sind vorgegeben, aber ansonsten ist man komplett frei, was man im 4. oder 6. Semester macht
Da sind einige (Schwerpunkt-)Veranstaltungen dabei, die ich als eher irrelevant einschätzen würde (Kriminologie), aber auch einige, die wohl examensrelevant sind.(Erbrecht)
Haltet ihr es für schlauer, die wichtigen Sachen im 4. oder im 6. Semester zu machen? Im 4. hat man mehr Möglichkeiten zur Wiederholung und das 6. Semester ist dann auch relativ frei, im 6. Semester ist wiederum zur Examensvorbereitung alles noch frisch im Kopf.
Und, falls sich das pauschal beantworten lässt, welche von diesen Veranstaltungen sollten denn die höchste Priorität haben?

Handelsrecht
Familienrecht
Erbrecht
ZPO
Gefahrenabwehrrecht
Kommunalrecht
Baurecht (Grundz.)
Europarecht (Grdl.)
Völkerrecht
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Muirne
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Re: Studienplanung Hauptstudium

Beitrag von Muirne »

Grundsätzlich halte ich es für lernpsychologisch sinnvoller die wichtigeren Fächer früher zu belegen. Manche Dinge müssen sich setzen.

Was die Priorisierung angeht, kann man das nicht ganz pauschal beantworten, weil es auch auf dein Bundesland ankommt. In manchen Ländern werden ZPO, Familien- und Erbrecht z.B. öfter und intensiver geprüft als in anderen. Dasselbe für Europarecht, das mE wirklich angekommen sein sollte und nicht mehr vernachlässigt werden sollte (war vor vllt. 8 Jahren in unserem Bundesland noch etwas anders).

Zuerst lernen würde ich:

Gefahrenabwehrrecht
Kommunalrecht
Baurecht (Grundz.)
Europarecht (Grdl.)
Handelsrecht

Danach:

Familienrecht
Erbrecht
ZPO
[Hier lag bei uns selten ein Schwerpunkt und man kann sie gut getrennt lernen. Aber die Priorität kann in einem anderen Bundesland abweichen. Trotzdem macht man mE nichts falsch, wenn man das später behandelt]

Am unwichtigsten dürfte in den meisten Studienordnungen Völkerrecht sein. Hier genügen idR Grundzüge und beispielsweise Klassiker wie das Verhältnis GG-EMRK.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
chaosm21
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Re: Studienplanung Hauptstudium

Beitrag von chaosm21 »

Vielen Dank für die sehr informative Antwort :)
Habe mal das Inhaltsverzeichnis der Lehrbücher mit dem Pflichtprüfungsstoff abgeglichen, das ist anscheinend alles halb so wild. Z.B. im Handelsrecht wird nur das gefordert, was in den Lehrbüchern ca. auf den ersten 250 Seiten steht.
Dann wird es ab April bei mir sehr ÖR-lastig. Gut, bis jetzt hatte ich damit viel Spaß.
julée
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Re: Studienplanung Hauptstudium

Beitrag von julée »

Halte es auch für empfehlenswert, das besondere Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal- und Polizeirecht) möglichst früh zu lernen. Alles andere kann man sicherlich gleichmäßig auf das 4. und 6. Semester verteilen, wobei ich an Deiner Stelle zusehen würde, möglichst viel im 4. Semester zu machen, um anschließend im 6. Semester mehr Freiräume für die Wiederholung oder weitere frei gewählte Vorlesungen zu haben. Wenn es nicht so viel ÖR im 4. Semester sein soll, würde ich ggf. das Europarecht ins 6. Semester verschieben und stattdessen Erb- oder Familienrecht vorziehen.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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