Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Tibor
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von Tibor »

Hehe, hab den Stand 1.1.2016 durchforstet...
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Tibor
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von Tibor »

Wenn die fähigen Junglandrichter alle ans OLG bzw. nach Karlsruhe gehen, dann muss halten von unten aufgefüllt werden.
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julée
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von julée »

Tibor hat geschrieben:Hehe, hab den Stand 1.1.2016 durchforstet...
Dann hast Du trotzdem 2 im Strafbereich vergessen ;)
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von Eagnai »

batman hat geschrieben:
Eagnai hat geschrieben:Am hiesigen LG derzeit 23 Proberichter
Gütiger Gott, wie kommen denn solche Zahlen zustande?
Es ist eins der größeren Landgerichte in NRW, und wenn im Schnitt jede Kammer einen Proberichter ausbildet, kommt man schon auf solche Zahlen.
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von julée »

Eagnai hat geschrieben:
batman hat geschrieben:
Eagnai hat geschrieben:Am hiesigen LG derzeit 23 Proberichter
Gütiger Gott, wie kommen denn solche Zahlen zustande?
Es ist eins der größeren Landgerichte in NRW, und wenn im Schnitt jede Kammer einen Proberichter ausbildet, kommt man schon auf solche Zahlen.
Das ist trotzdem viel - zum Vergleich: beim LG Berlin entfallen auf über 60 Zivilkammern (ohne KfH) 10 Proberichter und auf 40 Große Strafkammern 13 Proberichter.
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von Kasimir »

Eagnai hat geschrieben:Ja, aber ganz ehrlich - wen interessiert es, ob ein Richter im Studium mal ein Auslandspraktikum oder im Referendariat eine Auslandsstation gemacht hat?

Das ist letztlich so uninteressant, dass man es bei der Mehrzahl seiner Richterkollegen gar nicht weiß.
Naja als jemand, der mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen umgehen muss, ist etwas interkulturelle Kompetenz sicherlich von Vorteil. Ich fände es jedenfalls gut, wenn alle Richter mal etwas über den Tellerrand geblickt hätten und zumindest mal ein Jahr m Ausland gelebt hätten.

Solange man ausschließlich an den Noten festhält, bekommt man leider zum Teil auch solche Richter, die ihr bisheriges Leben in einem Radius von 100km gelebt haben. Ob jemand allein mit der Schmalpurversion (Erfüllung der Notenanforderungen) auch die Anforderungen an einen guten Richter erfüllt, bezweifel ich. Die Haltung "Ich hab meine zwei vb und das reicht." finde ich echt traurig.

In kaum einem anderen Land der Welt kann man direkt nach er Uni Richter werden. Es wäre doch gar nicht so schlecht, wenn Leute erst mal als Anwalt o.ä. Berufs- und Lebenserfahrung sammeln. Damit vermeidet man auch beamtenähnliche Typen, die sich vor allem an der Sicherheit des Staatsdienst orientieren.
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von julée »

Sicherlich, es macht Sinn mal über den Tellerrand geschaut zu haben, allerdings kann man m. E. weder "interkulturelle Kompetenz" noch "Berufs- und Lebenserfahrung" an den hier diskutierten "Zusatzqualifikationen" festmachen: Weder das Auslandsjahr in UK noch die 2 Jahre Berufserfahrung in einer GK dürften ernstlich für den Einsatz an einem durchschnittlichen Amtsgericht qualifizieren. Wer stattdessen jahrelang daheim die C-Jugend trainiert hat, dürfte deutlich besser aufgestellt sein.
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Achim hat geschrieben:Aus persönlichem Interesse würde mich mal interessieren, wieviele Richter ihr kennt die ohne jegliche Zusatzqualifikation (kein Auslandsaufenthalt, kein Dr., keine Berufserfahrung, kein Fachanwaltslehrgang o. ä.) direkt nach dem 2. Examen Richter geworden sind. Vielleicht schreibt ihr die jeweilige Gerichtsbarkeit dazu.
Sehr viele, eine Zählung fällt mir schwer - je älter im Semester, umso häufiger. Die meisten, die ich kenne, sind jedoch promoviert und/oder haben Berufserfahrung, häufig in der Anwaltschaft. Regionale Auffälligkeiten inklusive, so sind nach meiner bescheidenen Nahbereichsempirie die Universitätstädte im Land und auch die Landeshauptstadt und die Fächerstadt eher mit Juristen besetzt, die Zusatzqualifikationen Deiner Definition haben. Betrachtungsgegenstand: Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, ordentliche Gerichtsbarkeit, alles in Baden-Württemberg. Studienaufenthalte im Ausland vor dem Referendarexamen oder im Referendariat habe ich nun eher ausgeblendet. Bezieht man diese mit ein, kommt man sicherlich in Richtung achtzig/neunzig Prozent.

Kasimir: das Problem mit dem "im Ausland leben" - die meisten wählen dann das englischsprachige Ausland und da sind die Gewinneffekte dann doch sehr gering in Sachen interkultureller Kompetenz, weil man diesen Kulturen an einem deutschen Gericht nur äußerst selten antrifft. In wieweit ein UK-Aufenthalt oder in einer in den Vereinigten Staaten hilft, wenn der typische Konflikt interkultureller Natur am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zwischen einem syrischen und einem bosnischen Mieter im Hallschlag auftritt, erschließt sich mir nicht ganz. Oder verstehst Du den syrischen Flüchtling am Verwaltungsgericht besser, der nicht nach Aleppo zurückmöchte, weil man Du Seattle ein einjähriges Secondment gemacht hast?

Ich bin ein großer Freund der vorherigen Berufserfahrung, schlicht, weil es Lebenserfahrung bringt und man mit Mitte Dreißig vielleicht schon etwas mehr gesehen hat als der 26-jährige Frisch-Assessor. Aber die Auslandserfahrung würde ich als wenig prägend einordnen. Da habe ich wahrscheinlich mehr von meinem Zivildienst mitgenommen - interkulturelle Jugendarbeit in Stuttgart-Mitte. Kickern mit Menschen aus allen Herren Ländern, auch und gerade mit sehr schwierigem Hintergrund. Inklusiver aller damit einhergehender Probleme. Interkulturelle Kompetenz kann man auch hervorragend in Deutschland erlernen: man suche sich ein beliebiges soziales Engagement mit einer hohen Ausländerquote.
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thh
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von thh »

Achim hat geschrieben:Aus persönlichem Interesse würde mich mal interessieren, wieviele Richter ihr kennt die ohne jegliche Zusatzqualifikation (kein Auslandsaufenthalt, kein Dr., keine Berufserfahrung, kein Fachanwaltslehrgang o. ä.) direkt nach dem 2. Examen Richter geworden sind.
Die meisten - wobei die Anzahl der promovierten Assessoren in den letzten Jahren gefühlt deutlich zugenommen hat.

Wichtiger als ein Auslandsaufenthalt wären allerdings - zum Beispiel - IT-Kenntnisse und, nun ja, Lebenserfahrung außerhalb der juristischen Ausbildung. Das muss nicht unbedingt Berufserfahrung sein, aber wer sich im Sportverein, bei der Feuerwehr oder im Rettungsdienst, im sozialen Bereich pp. engagiert, kennt doch deutlich mehr vom Leben (und damit gerade im Strafrecht auch der Lebenswelt derjenigen, über die er zu urteiln hat) als derjenige, der sein Berufsziel auf eher behüteten Wegen angestrebt hat.
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Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

batman hat geschrieben:
Eagnai hat geschrieben:Am hiesigen LG derzeit 23 Proberichter
Gütiger Gott, wie kommen denn solche Zahlen zustande?
Einstellungswelle am hiesigen Verwaltungsgericht: 38 Richterinnen und Richter, davon 14 Proberichter.
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von Eagnai »

julée hat geschrieben:Sicherlich, es macht Sinn mal über den Tellerrand geschaut zu haben, allerdings kann man m. E. weder "interkulturelle Kompetenz" noch "Berufs- und Lebenserfahrung" an den hier diskutierten "Zusatzqualifikationen" festmachen: Weder das Auslandsjahr in UK noch die 2 Jahre Berufserfahrung in einer GK dürften ernstlich für den Einsatz an einem durchschnittlichen Amtsgericht qualifizieren. Wer stattdessen jahrelang daheim die C-Jugend trainiert hat, dürfte deutlich besser aufgestellt sein.
+1

Ich habe mein Auslandspraktikum zum Beispiel in Kanzleien London und Glasgow verbracht, und das hätte ich ohne Weiteres ein ganzes Jahr lang tun können, ohne dabei nennenswerte interkulturelle Kompetenzen zu erwerben. Ich wage zu behaupten, dass das für die meisten Stationen in Kanzleien im UK, in Frankreich oder auch den USA gilt... der Umgang mit gut gestellten Anwälten aus einem vergleichbaren Kulturkreis dürfte zumindest in den meisten Fällen nicht wesentlich zur Erweiterung sozialer/interkultureller Kompetenzen beitragen.

Wenn ich heute jedenfalls meine berufliche Tätigkeit an einer StA im Ruhrgebiet anschaue, dann bin ich mir ziemlich sicher, dass mich dafür eine längere Auslandsstation in einer Kanzlei nicht besser hätte vorbereiten können als die Tatsache, dass ich im Ruhrgebiet aufgewachsen bin und - zum Beispiel im Sportverein - seit jeher Kontakt zu Menschen ganz unterschiedlicher Nationalitäten und sozialer Schichten hatte. Das ist schließlich genau das gleiche gemischte Publikum, mit dem ich jetzt auch im Job täglich zu tun habe.
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von non-liquet »

Kasimir hat geschrieben:In kaum einem anderen Land der Welt kann man direkt nach er Uni Richter werden.
Nun ja. Direkt nach der Uni geht das ja nicht einmal in Deutschland... :tongue3:

Im Ernst: Allein in Europa gibt es schon zig Gegenbeispiele: Österreich, Frankreich, die Niederlande, Belgien, Italien, Spanien, Schweden, Polen. Außerhalb Europas fallen mir zudem Japan und Südkorea ein. Bei gründlicherer Recherche findet man gewiss noch mehr. Nirgendwo ist da eine jahr(zehnt)elange anwaltliche oder sonstige Vortätigkeit als zwingende Voraussetzungen für den Eintritt in die Justiz vorgeschrieben. Die Möglichkeit eines "Quereinstiegs" gibt es da und dort aber durchaus; und auch "Referendariate" in der einen oder anderen Art finden sich öfter.

Der angloamerikanische Rechtskreis, der hier wohl als Vergleichsobjekt dient, steht also nicht pars pro toto für den gesamten Erdkreis. Auch da gibt es dann genügend Leute, die primär gar nicht aus der anwaltlichen Praxis kommen, sondern in der Wissenschaft, in der Verwaltung, bei den Strafverfolgungsbehörden oder im politischen Betrieb ihre Meriten verdient haben. Ich sage damit nicht, dass die Leute ihren Job schlechter machen. Das sind eben völlig andere Rechts- und Justizsysteme.

Wir können uns gerne darüber unterhalten, ob der ganze Betrieb nicht doch durchlässiger sein sollte. Ich halte aber nichts davon, alles über einen Leisten zu schlagen und ein ums andere Mal abgestandene Klischees wie das des soziopathischen Doppelprädikatlers wieder aufzuwärmen. Dem, was die Kollegen unmittelbar vor mir gesagt haben, kann ich mich im Übrigen nur anschließen.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

non-liquet hat geschrieben:Der angloamerikanische Rechtskreis, der hier wohl als Vergleichsobjekt dient, steht also nicht pars pro toto für den gesamten Erdkreis.
Man ist geneigt hinzuzufügen: zum Glück.
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von Eagnai »

julée hat geschrieben:
Eagnai hat geschrieben:
batman hat geschrieben:
Eagnai hat geschrieben:Am hiesigen LG derzeit 23 Proberichter
Gütiger Gott, wie kommen denn solche Zahlen zustande?
Es ist eins der größeren Landgerichte in NRW, und wenn im Schnitt jede Kammer einen Proberichter ausbildet, kommt man schon auf solche Zahlen.
Das ist trotzdem viel - zum Vergleich: beim LG Berlin entfallen auf über 60 Zivilkammern (ohne KfH) 10 Proberichter und auf 40 Große Strafkammern 13 Proberichter.
Für NRW aber normal.

Wenn man sich die Geschäftsverteilungspläne des OLG-Bezirks Hamm ansieht, dann findet man überall ähnliche Zahlen.

Als zweites Beispiel habe ich mal eben beim LG Hagen gezählt, kein richtig großes LG mit seinen 10 Zivil- und 9 Strafkammern... hat aber trotzdem 16 Proberichter.
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batman
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von batman »

Dass Proberichter in Ihrem ersten Jahr nicht als Einzelrichter wirken sollen, ist damit endgültig Makulatur (ich weiß, dass dieses gesetzgeberische Ansinnen nahezu überall unterlaufen wird).
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