Und mit welcher Begründung?thh hat geschrieben: Ich würde hingegen vom Abstrakten zum Konkreten gehen und allgemeine Aussagen an Beispielen belegen und vertiefen.
Bis man Begriffe wie "universitär" und "wissenschaftlich" mit Inhalt und Leben füllt, sind sie nur Phrasen.Das ist sicherlich Geschmackssache, aber nicht das, was ich in einer universitären Vorlesung erwarten würde.Konkret: wer darf was und wo bauen? Was muss man machen, wenn man eine Baugenehmigung möchte? Was macht die Behörde, wenn man ohne Genehmigung baut? Was kann der Nachbar machen, wenn man ein Hochhaus in der Schrebergartensiedlung baut?
Was meinst du mit universitär genau? Und weshalb sollte es einem Vorgehen wie dem von mir vorgeschlagenen entgegenstehen? Und falls es dies tatsächlich tut, warum sollte das so sein?
Sind dafür nicht eher die "Politik"wissenschaften zuständig?Samson83 hat geschrieben: Ich finde das richtig. Strafzwecktheorien halte ich für einen Strafrechtlcher für unabdingbar; ansonsten ist über (Straf-)rechtspolitik nicht diskutierbar; und dem Kuscheljustiz beschimpenden Stammtisch nicht vernünftig entgegenzutreten. Und Kant kommt (ernsthaft!) im Studium, insbesondere im Verfassungsrecht sowieso zu kurz. Irgendwelche Meinungsstreitigkeiten und Definitionen stehen hingegen hinreichend erläutert im Wessels/Beulke und ähnlicher Trivialliteratur.