Bundespräsidentenwahl 2017.

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Ara
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Re: Bundespräsidentenwahl 2017.

Beitrag von Ara »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Warum sollte man daran etwas ändern müssen? Das wird ja tatsächlich recht oft behauptet, aber die Notwendigkeit sehe ich nicht: Wenn jemand für ein Amt mit stark begrenzter Macht gewählt wird, ist seine Macht eben stark begrenzt - egal, von wem er gewählt worden ist.

Im Übrigen fände ich eine Direktwahl auch besser als diese unsägliche Klüngelei, die das Amt vollends entwertet.
Weil es schwer verständlich ist, warum ein Organ, welches nur mittelbar demokratisch legitimiert ist, mehr Macht haben sollte als ein unmittelbar demokratisch legitimiertes Organ.

Das ist doch gerade ein Hauptargument, warum der Bundespräsident keine eigene materielle Prüfungskompetenz hat.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Honigkuchenpferd
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Re: Bundespräsidentenwahl 2017.

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ara hat geschrieben:Weil es schwer verständlich ist, warum ein Organ, welches nur mittelbar demokratisch legitimiert ist, mehr Macht haben sollte als ein unmittelbar demokratisch legitimiertes Organ.

Das ist doch gerade ein Hauptargument, warum der Bundespräsident keine eigene materielle Prüfungskompetenz hat.
Da das Grundgesetz nun einmal von einer repräsentativen Demokratie ausgeht, bei der der Bundestag das zentrale Organ ist, kann ich nicht erkennen, dass das tatsächlich so "schwer verständlich" wäre. Genau dieses System begegnet übrigens in verschiedenen osteuropäischen Ländern, ohne dass es bislang zu nennenswerten Unstimmigkeiten geführt hätte.

Im Übrigen verwechselst du gerade das "materielle Prüfungsrecht" mit dem "politischen". Nur ein politisches Prüfungsrecht steht dem Bundespräsidenten unstreitig nicht zu. Man kann aber davon ausgehen, dass ein Bundespräsident auch von dem ihm tatsächlich zustehenden (nach h.M. auf Fälle der Evidenz begrenzten) materiellen Prüfungsrecht stärker Gebrauch machen würde, wenn er direkt gewählt würde - was ich wiederum sehr begrüßen würde, insbesondere in Zeiten einer Großen Koalition.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Bundespräsidentenwahl 2017.

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Man kann aber davon ausgehen, dass ein Bundespräsident auch von dem ihm tatsächlich zustehenden (nach h.M. auf Fälle der Evidenz begrenzten) materiellen Prüfungsrecht stärker Gebrauch machen würde, wenn er direkt gewählt würde - was ich wiederum sehr begrüßen würde, insbesondere in Zeiten einer Großen Koalition.
Und dann entscheidet das Bundespräsidialamt mit seiner hervorragenden Kompetenz im Verfassungsrecht? Oder wäre das nicht eher nur ein Honorarbeschaffungsmodus für Hochschullehrer? Wichtiger wäre doch, dass das Bundesverfassungsgericht zu schnelleren Entscheidungen gelangen kann. Gebt ihm doch endlich das freie Annahmeverfahren, damit hier Ressourcen vernünftig adressiert werden.

Ich habe in diesem Post auf Anführungszeichen verzichten müssen. Honigkuchenpferd hat schon alle verbraucht. Vermutlich hat er nur ein paar wenige an Thomas Fischer gegeben, so dass nun im anderen Thread Candor und Swann über die getreuliche Verwendung derselben streiten müssen. Mangelwirtschaft kennen wir ja alle.
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Re: Bundespräsidentenwahl 2017.

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Und dann entscheidet das Bundespräsidialamt mit seiner hervorragenden Kompetenz im Verfassungsrecht? Oder wäre das nicht eher nur ein Honorarbeschaffungsmodus für Hochschullehrer?
Wo soll das Problem sein? Es bliebe ja dennoch bei einer Prüfung im Hinblick auf evidente materielle Fehler. Die sollte bereits heute erfolgen.

Das kann das Bundespräsidialamt, wie ja auch Beispiele aus der Praxis zeigen, im Übrigen durchaus leisten - ggf. auch mit der Hilfe von Hochschullehrern. "Checks and Balances" sind nicht verkehrt.
Wichtiger wäre doch, dass das Bundesverfassungsgericht zu schnelleren Entscheidungen gelangen kann. Gebt ihm doch endlich das freie Annahmeverfahren, damit hier Ressourcen vernünftig adressiert werden.
Das ist doch ein völlig anderer Punkt. Man braucht schließlich überhaupt jemanden, der ein Verfahren zum BVerfG in die Wege leitet. Es gibt Konstellationen, wie etwa bei der Abgeordnetenentschädigung, bei der realistischerweise nur dieser Weg in Betracht kommt, weil eine Verfassungsbeschwerde durch die Bürger nicht möglich ist und sich für die abstrakte Normenkontrolle kein Antragsteller findet. Du erinnerst dich vielleicht daran, dass darüber vor kurzem diskutiert wurde.
Ich habe in diesem Post auf Anführungszeichen verzichten müssen. Honigkuchenpferd hat schon alle verbraucht. Vermutlich hat er nur ein paar wenige an Thomas Fischer gegeben, so dass nun im anderen Thread Candor und Swann über die getreuliche Verwendung derselben streiten müssen. Mangelwirtschaft kennen wir ja alle.
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Re: Bundespräsidentenwahl 2017.

Beitrag von Levi »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Man kann aber davon ausgehen, dass ein Bundespräsident auch von dem ihm tatsächlich zustehenden (nach h.M. auf Fälle der Evidenz begrenzten) materiellen Prüfungsrecht stärker Gebrauch machen würde, wenn er direkt gewählt würde - was ich wiederum sehr begrüßen würde, insbesondere in Zeiten einer Großen Koalition.
Und dann entscheidet das Bundespräsidialamt mit seiner hervorragenden Kompetenz im Verfassungsrecht? Oder wäre das nicht eher nur ein Honorarbeschaffungsmodus für Hochschullehrer?
Sag nichts gegen verfassungsrechtliche Kompetenz des Bundespräsidialamtes. - Der Pieper ist echt gut. Einer der klügsten Köpfe, die ich kenne.

Im Ergebnis stimme ich dir aber durchaus zu. Ich halte auch nichts von einer Verschiebung der Kompetenzen.
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JS
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Re: Bundespräsidentenwahl 2017.

Beitrag von JS »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Warum sollte man daran etwas ändern müssen? Das wird ja tatsächlich recht oft behauptet, aber die Notwendigkeit sehe ich nicht: Wenn jemand für ein Amt mit stark begrenzter Macht gewählt wird, ist seine Macht eben stark begrenzt - egal, von wem er gewählt worden ist.

Im Übrigen fände ich eine Direktwahl auch besser als diese unsägliche Klüngelei, die das Amt vollends entwertet.
Schließe mich an. Und wenn man dem nicht folgt sollte zumindest den Kandidaten die Möglichkeit gegeben werden, sich in der Bundesversammlung vorzustellen.
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Wichtiger wäre doch, dass das Bundesverfassungsgericht zu schnelleren Entscheidungen gelangen kann. Gebt ihm doch endlich das freie Annahmeverfahren, damit hier Ressourcen vernünftig adressiert werden.
So ein Vorschlag macht mich wütend. Er würde zu einem Verlust des Vertrauens in den Rechtsstaat führen. Stattdessen bin ich für die vollständige Streichung des Annahmeverfahrens und die Schaffung eines dritten Senats.
Zuletzt geändert von JS am Sonntag 12. Februar 2017, 15:47, insgesamt 1-mal geändert.
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[enigma]
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Re: Bundespräsidentenwahl 2017.

Beitrag von [enigma] »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Warum sollte man daran etwas ändern müssen? Das wird ja tatsächlich recht oft behauptet, aber die Notwendigkeit sehe ich nicht: Wenn jemand für ein Amt mit stark begrenzter Macht gewählt wird, ist seine Macht eben stark begrenzt - egal, von wem er gewählt worden ist.
Das sehe ich anders. Der Bundespräsident würde schon faktisch an politischem Einfluss gewinnen, wenn er direkt gewählt würde, das Mandat wäre einfach viel stärker und sogar stärker als das des Bundeskanzlers. Das wäre selbst dann der Fall, wenn man an den Kompetenzen formell nichts ändert. Wobei eine verfassungsrechtliche Stärkung des Amtes dann eigentlich der nächste logische Schritt wäre. Kann man ja gut finden (ich nicht), aber dann sollte man das auch so sagen.
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Re: Bundespräsidentenwahl 2017.

Beitrag von Honigkuchenpferd »

[enigma] hat geschrieben:Das sehe ich anders. Der Bundespräsident würde schon faktisch an politischem Einfluss gewinnen, wenn er direkt gewählt würde, das Mandat wäre einfach viel stärker und sogar stärker als das des Bundeskanzlers. Das wäre selbst dann der Fall, wenn man an den Kompetenzen formell nichts ändert. Wobei eine verfassungsrechtliche Stärkung des Amtes dann eigentlich der nächste logische Schritt wäre. Kann man ja gut finden (ich nicht), aber dann sollte man das auch so sagen.
Die Stärke des Mandats hängt richtigerweise aber von den verfassungsrechtlichen Vorgaben ab. Der Bundespräsident würde sich dann vielleicht zugespitzter und häufiger zu bestimmten politischen Angelegenheiten äußern oder eben verstärkt Gesetze "kassieren", wie es so schön heißt. Diese Befugnis hat er aber bereits nach dem geltenden Recht, und es wäre mir, wie gesagt, durchaus recht, wenn sie - gerade bei einer Großen Koalition - verstärkt genutzt würden. Köhler hat sein Amt ab 2005 auch entsprechend interpretiert.

Ich bin im Übrigen auch davon überzeugt, dass es keineswegs ein Ding der Unmöglichkeit wäre, das der Bevölkerung zu vermitteln. Die Stellung des Bundespräsidenten in Österreich ist z.B. auch nicht viel machtvoller als in Deutschland und beschränkt sich im Wesentlichen auf repräsentative und "notarielle" Aufgaben. Gleichwohl kommt dort niemand auf die Idee, die Direktwahl deshalb abschaffen zu wollen.

Daher ist die Behauptung, eine Direktwahl könne man nur fordern, wenn man zugleich die verfassungsrechtlichen Kompetenzen des Bundespräsidenten (deutlich) erweitere, eben denkbar wenig überzeugend. Es ist m.E. in der Regel eher eine Nebelkerze, die verhüllen soll, dass man eben ganz froh ist, den Posten weitgehend nach eigenem Gusto besetzen zu können.
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JS
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Re: Bundespräsidentenwahl 2017.

Beitrag von JS »

[enigma] hat geschrieben:
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Warum sollte man daran etwas ändern müssen? Das wird ja tatsächlich recht oft behauptet, aber die Notwendigkeit sehe ich nicht: Wenn jemand für ein Amt mit stark begrenzter Macht gewählt wird, ist seine Macht eben stark begrenzt - egal, von wem er gewählt worden ist.
Das sehe ich anders. Der Bundespräsident würde schon faktisch an politischem Einfluss gewinnen, wenn er direkt gewählt würde, das Mandat wäre einfach viel stärker und sogar stärker als das des Bundeskanzlers. Das wäre selbst dann der Fall, wenn man an den Kompetenzen formell nichts ändert. Wobei eine verfassungsrechtliche Stärkung des Amtes dann eigentlich der nächste logische Schritt wäre. Kann man ja gut finden (ich nicht), aber dann sollte man das auch so sagen.
Natürlich würde das seinen politischen Einfluss faktisch stärken. Das bedingt aber keine verfassungsrechtliche Änderung.

Eine verfassungsrechtliche Änderung fände ich allerdings gut: Dem Bundespräsidenten eine materielle Prüfungskompetenz der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes geben. Wenn er zur Auffassung gelangt, dass ein Gesetz verfassungswidrig ist und er es daher nicht unterschreibt, müsste der Bundestag dann vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, um die Verfassungsmäßigkeit feststellen zu lassen. (Neu einzuführendes spezielles Verfahren.) Das würde verhindern oder zumindest vermindern, dass verfassungsrechtlich zweifelhafte Gesetze erstmal in Kraft treten und wäre eine gute Ergänzung der checks and balances in Deutschland.
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Re: Bundespräsidentenwahl 2017.

Beitrag von [enigma] »

JS hat geschrieben:
Eine verfassungsrechtliche Änderung fände ich allerdings gut: Dem Bundespräsidenten eine materielle Prüfungskompetenz der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes geben. Wenn er zur Auffassung gelangt, dass ein Gesetz verfassungswidrig ist und er es daher nicht unterschreibt, müsste der Bundestag dann vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, um die Verfassungsmäßigkeit feststellen zu lassen. (Neu einzuführendes spezielles Verfahren.) Das würde verhindern oder zumindest vermindern, dass verfassungsrechtlich zweifelhafte Gesetze erstmal in Kraft treten und wäre eine gute Ergänzung der checks and balances in Deutschland.
Wenn du wirklich für eine materielle Prüfungskompetenz bist, wäre eine Direktwahl des Bundespräsidenten aber kontraproduktiv. Sie würde dazu führen, dass der Bundespräsident seine Entscheidung nicht alleine auf verfassungsrechtlicher Grundlage trifft, sondern auch die Popularität des Gesetzes in der Bevölkerung berücksichtigt um seine Wiederwahl zu sichern.
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Re: Bundespräsidentenwahl 2017.

Beitrag von Tibor »

Dann eben ohne Wiederwahl für acht Jahre.
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Re: Bundespräsidentenwahl 2017.

Beitrag von Honigkuchenpferd »

JS hat geschrieben:Eine verfassungsrechtliche Änderung fände ich allerdings gut: Dem Bundespräsidenten eine materielle Prüfungskompetenz der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes geben. Wenn er zur Auffassung gelangt, dass ein Gesetz verfassungswidrig ist und er es daher nicht unterschreibt, müsste der Bundestag dann vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, um die Verfassungsmäßigkeit feststellen zu lassen. (Neu einzuführendes spezielles Verfahren.) Das würde verhindern oder zumindest vermindern, dass verfassungsrechtlich zweifelhafte Gesetze erstmal in Kraft treten und wäre eine gute Ergänzung der checks and balances in Deutschland.
Du meinst dann halt ohne Beschränkung auf Fälle der Evidenz und als ausdrückliche Betonung dieser Befugnis, so dass sie auch wirklich in Anspruch genommen wird? Denn ansonsten gibt es das ja bereits, einschließlich des entsprechenden Verfahrens (das bislang das Organstreitverfahren wäre).

Bei der inzwischen eingetretenen Exekutivlastigkeit der Bundesrepublik (die so nicht beabsichtigt war, aber ersichtlich nicht mehr korrigiert werden soll) wäre es m.E. allerdings in der Tat durchaus konsequent, wenn man ganz zu einem Präsidialsystem wie in den USA übergehen würde.
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Re: Bundespräsidentenwahl 2017.

Beitrag von [enigma] »

Ich halte die Kompetenzverteilung in der Bundesrepublik so wie sie ist für im Wesentlichen gut und vernünftig. Lief die letzten fast 70 Jahre gar nicht mal soooo schlecht. Man sollte an den Grundlagen nicht herumdoktoren, solange es funktioniert.
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Re: Bundespräsidentenwahl 2017.

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ich finde, dass es seit knapp 12 Jahren fortschreitend nicht mehr gut funktioniert, und das macht sich inzwischen auch bemerkbar.

Als besonders problematisch hat sich dabei m.E. erwiesen, dass man die Befugnisse im Zusammenhang mit der EU nicht wirklich in das System des Grundgesetzes einpassen konnte.
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Re: Bundespräsidentenwahl 2017.

Beitrag von [enigma] »

Würde das mit einem Präsidialsystem zwangsläufig besser laufen? Im Zusammenhang mit der EU dürfte es unabhängig vom System in den meisten Ländern Probleme bei der nationalen Umsetzung geben.
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