Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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thh
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von thh »

batman hat geschrieben:Dass Proberichter in Ihrem ersten Jahr nicht als Einzelrichter wirken sollen, ist damit endgültig Makulatur (ich weiß, dass dieses gesetzgeberische Ansinnen nahezu überall unterlaufen wird).
Wenn sie wenigstens nicht als Haft-/Ermittlungsrichter an einem Amtsgericht am Sitz der StA anfangen würden, wäre schon einiges gewonnen ...
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Eagnai
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von Eagnai »

Tja... bei uns muss ein junger StA erstmal sechs Monate unter Gegenzeichnung ausgebildet werden, bevor er seinen ersten Eildienst wahrnehmen und allein Haftbefehls- oder sonstige Eilanträge stellen darf, aber der Richter, der über diese Anträge entscheidet, kann am Wochenende durchaus mal jemand sein, der bisher nur Zivil- und Familienrecht gemacht hat und gerade ganz allein zu seinem ersten Eildienst abkommandiert wurde.

Das ist sicherlich nicht immer so glücklich.
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batman
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von batman »

Das nennen wir Richtervorbehalt ;)
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Strich
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von Strich »

Als Richter machst du doch vor Ablauf von einem Jahr keine Eildienste.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von Kasimir »

Eagnai hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Sicherlich, es macht Sinn mal über den Tellerrand geschaut zu haben, allerdings kann man m. E. weder "interkulturelle Kompetenz" noch "Berufs- und Lebenserfahrung" an den hier diskutierten "Zusatzqualifikationen" festmachen: Weder das Auslandsjahr in UK noch die 2 Jahre Berufserfahrung in einer GK dürften ernstlich für den Einsatz an einem durchschnittlichen Amtsgericht qualifizieren. Wer stattdessen jahrelang daheim die C-Jugend trainiert hat, dürfte deutlich besser aufgestellt sein.
+1

Ich habe mein Auslandspraktikum zum Beispiel in Kanzleien London und Glasgow verbracht, und das hätte ich ohne Weiteres ein ganzes Jahr lang tun können, ohne dabei nennenswerte interkulturelle Kompetenzen zu erwerben. Ich wage zu behaupten, dass das für die meisten Stationen in Kanzleien im UK, in Frankreich oder auch den USA gilt... der Umgang mit gut gestellten Anwälten aus einem vergleichbaren Kulturkreis dürfte zumindest in den meisten Fällen nicht wesentlich zur Erweiterung sozialer/interkultureller Kompetenzen beitragen.

Wenn ich heute jedenfalls meine berufliche Tätigkeit an einer StA im Ruhrgebiet anschaue, dann bin ich mir ziemlich sicher, dass mich dafür eine längere Auslandsstation in einer Kanzlei nicht besser hätte vorbereiten können als die Tatsache, dass ich im Ruhrgebiet aufgewachsen bin und - zum Beispiel im Sportverein - seit jeher Kontakt zu Menschen ganz unterschiedlicher Nationalitäten und sozialer Schichten hatte. Das ist schließlich genau das gleiche gemischte Publikum, mit dem ich jetzt auch im Job täglich zu tun habe.
Klar bereitet auch die Tätigkeit in einem Verein o.ä. auf das spätere Leben vor. Ich will hier gar nicht das eine gegen das andere abwägen. Und mir kommt es auch nicht darauf an, ob es jetzt UK, USA, Neuseeland oder Timbuktu ist. Entscheidend ist mE, dass man die Erfahrung gemacht hat, dass nicht alles so läuft, wie in seinem gewohnten Kulturgreis und wie es sich fühlt, wenn man irgendwo fremd ist. Das fängt an mit Behördengängen, einer Wohnung mieten und geht bis hin zu Umgangsformen. Viele nehmen auch im Umgang mit den USA oder den UK gar nicht wahr, in welche Fettnäpfchen sie treten. Und allein die Sensibilität für kulturelle Unterschiede hilft, dass man nicht in eine Haltung verfällt, "Hier ist Deutschland und das wird hier so gemacht, weil wir das schon immer so gemacht haben." Ja, und ich glaube, dass man dann sowohl den Flüchtling aus Aleppo als auch den Nachbarschaftskonflikt zwischen dem Türken und dem Jugoslawen besser versteht.
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von julée »

Sicherlich, wer im Ausland war, wird Erfahrungen gemacht haben, die jemand, der sich nie aus seiner Komfortzone herausbewegt hat, nicht gemacht hat. Aber gleichwohl bewegt man sich ja auch in einem Auslandsjahr/-semester im nord-/westeuropäischen oder englischsprachigen Ausland doch in einer relativ geschützten Umgebung, die eine verhältnismäßig geringfügige Verhaltensanpassung erfordert - manches mag ungewohnt sein, manches mag auch ein "Kulturschock" sein, aber ein Umzug von Hamburg nach München oder umgekehrt dürfte ein ziemlich vergleichbares "Kulturschockpotential" haben und auch das ein oder andere Fettnäpfchen bereithalten. Und ein Aspekt der mir insoweit zu kurz kommt, ist der Umgang mit Menschen unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft und die Sensibilität dafür, dass manche Dinge möglicherweise tatsächlich anders laufen, wenn man nicht nahezu sorgenfrei in privilegierten Verhältnissen aufgewachsen ist, in denen die einzige echte Sorge ist, wie neu das Auto ist, dass man zum 18. Geburtstag bekommt.
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Re: Richtereinstellung ohne Zusatzqualifikation

Beitrag von thh »

Strich hat geschrieben:Als Richter machst du doch vor Ablauf von einem Jahr keine Eildienste.
Selbst wenn das regional so ist, hilft es dem Bereitschaftsrichter bei der Haftbefehlseröffnung oder der Vielzahl der Anrufe zu Durchsuchungen und Blutentnahmen oft nur bedingt, dass er zuvor ein Jahr Erfahrung als Zivilrichter Erfahrung gesammelt hat ...
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