Diebstahlsangelegenheit: Einbezug eines Anwaltes nachteilig?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Donn
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Re: Diebstahlsangelegenheit: Einbezug eines Anwaltes nachtei

Beitrag von Donn »

Wenn seitens des Geschäfts Strafanzeige erstattet und/oder die Polizei hinzugezogen wurde, wird immer ein Strafverfahren eingeleitet. Dazu sind Polizei und Staatsanwaltschaft verpflichtet.

Wie weit das Verfahren dann fortgeführt wird, ist eine andere Frage.
Ah ja, gut, verstehe.
Das kann dann sein, wenn man einem Fragesteller irgendwann nicht mehr wirklich abnimmt, dass es nicht um einen konkreten Fall geht.
Also obwohl die Informationen offenbar gar nicht dazu geeignet sein können wegen ihrer Allgemeingültigkeit, einzig auf einen einzigen konkreten Fall zuzutreffen, kann durch derartige Zweifel - "nicht mehr wirklich abnimmt" - tatsächlich aus einem üblichen Informationsaustausch eine "Rechtsberatung" werden.
in dubio
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Re: Diebstahlsangelegenheit: Einbezug eines Anwaltes nachtei

Beitrag von in dubio »

Das kann dann sein, wenn man einem Fragesteller irgendwann nicht mehr wirklich abnimmt, dass es nicht um einen konkreten Fall geht.
Donn hat geschrieben:Also obwohl die Informationen offenbar gar nicht dazu geeignet sein können wegen ihrer Allgemeingültigkeit, einzig auf einen einzigen konkreten Fall zuzutreffen, kann durch derartige Zweifel - "nicht mehr wirklich abnimmt" - tatsächlich aus einem üblichen Informationsaustausch eine "Rechtsberatung" werden.
Du bist hier in einem Forum, in dem sich Juristen über juristische Themen austauschen. Aus Deinen Fragen geht deutlich hervor, dass Du kein Jurist bist, sondern einen Rat haben möchtest, ob es für Dich sinnvoll ist, zum Anwalt zu gehen. In der allgemeinen Form, in der man Dich hier beraten kann, bringen Dir die Antworten nichts. Sobald es konkreter wird, geht es aber in Richtung unzulässige Rechtsberatung.
Das Kostenargument kann ich nachvollziehen - allerdings nur bedingt. Wenn man krank ist und sich nicht sicher ist, wie ernst es ist, geht man doch auch zum Arzt.
Man kann wirtschaftliche Überlegungen doch offen mit dem Anwalt besprechen. Kein seriösr Anwalt wird sich um den Mini-Diebstahlsfall reißen, bei dem er dauernd mit seinem Mandanten diskutieren darf, ob seine Mandatierung überhaupt erfoderlich ist und bei dem er dann am Ende seinem Honorar hinterherrennen muss. Das lässt sich alles im Vorfeld klären. Umsonst freilich nicht. Aber Du wirst mit Sicherheit einen erfahrenen Kollegen finden, der Dir genau diese Fragen für Deinen konkreten Fall für eine Erstberatungsgebühr beantwortet. Die Einschätzung, ob es das braucht, kann Dir hier keiner abnehmen.
Donn
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Re: Diebstahlsangelegenheit: Einbezug eines Anwaltes nachtei

Beitrag von Donn »

Ja, natürlich, verstehe ich, vielen Dank
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