Heute zum Beispiel: Bin gegen 18:30 Uhr raus und allein auf dem direkten Weg nach draußen noch sechs Kollegen begegnet, davon nur zwei noch nicht planmäßige Anfänger.Ara hat geschrieben: Der beste Weg das rauszufinden ist doch, einfach mal um 18 oder 19 Uhr bei der StA vorbeizugehen und zu schauen in wievielen Büros die Lichter brennen
Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?
Die Verfahren erledigen sich dadurch. Das geschieht bei zivilrechtlichen Streitverfahren - bspw. - nicht.[enigma] hat geschrieben:Inwiefern "hilft" die Verjährung denn?julée hat geschrieben:gut, im Strafrecht hilft irgendwann die Verjährung
Das kommt jetzt darauf an, mit welcher Gleichgültigkeit man dem begegnet ...[enigma] hat geschrieben:Ich wäre jetzt eher davon ausgegangen, dass eine große Anzahl offener Verfahren mit drohender Verjährung den Druck erhöht.
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?
Spielt da wirklich nur der eigene Ehrgeiz ne Rolle? Es dürfte sich ja auch negativ auf die dienstliche Beurteilung auswirken. Wenn einem selbst das egal ist, kann man als Beamter natürlich entspannt arbeiten.thh hat geschrieben:
Das kommt jetzt darauf an, mit welcher Gleichgültigkeit man dem begegnet ...
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?
Gute Idee, sofern im Anschluss nicht gleich die Putzkolonne anrückt.Ara hat geschrieben:Die Beurteilung ist doch eh immer sehr subjektiv und gejammert wird immer gerne?
Der beste Weg das rauszufinden ist doch, einfach mal um 18 oder 19 Uhr bei der StA vorbeizugehen und zu schauen in wievielen Büros die Lichter brennen
Es würde jedenfalls die angeblich "unmöglichen" Gespräche der beruflichen Nachfrage erübrigen und damit auch die Diskussion darüber. Du bist dir Rettung, damit der Thread nicht in der Plauderstube landet.
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?
Den Lichttest sollte man allerdings nicht im Juni machen, es empfiehlt sich der Zeitraum Oktober bis März.
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?
Realistisch betrachtet: Wenn man der Pechvogel ist, der hinterm Schrank 50 gerade eben noch nicht verjährte Verfahren findet, dann dürfte einem keiner ernsthaft einen Vorwurf machen können, wenn man nur die 20 schlimmsten Sachen anklagt und den Rest im Zweifelsfall der Verjährung anheim fallen lässt. Mehr als arbeiten kann man schließlich auch nicht.[enigma] hat geschrieben:Spielt da wirklich nur der eigene Ehrgeiz ne Rolle? Es dürfte sich ja auch negativ auf die dienstliche Beurteilung auswirken. Wenn einem selbst das egal ist, kann man als Beamter natürlich entspannt arbeiten.thh hat geschrieben:
Das kommt jetzt darauf an, mit welcher Gleichgültigkeit man dem begegnet ...
In Zivilsachen liest man sich hingegen durch 5-10 Jahre Rechtsstreit, nur um festzustellen, dass
a) sich die Parteien unbedingt streiten wollen, obwohl der Prozess seit mindestens 4,5 Jahren unwirtschaftlich ist,
b) mindestens noch drei offene Rechtsfragen existieren, um deren Beantwortung sich die Vorgänger - aus guten Gründen - gedrückt haben,
c) weitere drei offene Rechtsfragen existieren, an die noch keiner gedacht hat und die die Sache auf eine neue Komplexitätsebene heben,
d) bereits mindestens ein Gutachten und drei Ergänzungsgutachten eingeholt worden sind, ohne dass der tatsächliche Sachverhalt inzwischen klarer geworden wäre,
e) mindestens noch weitere zwei Gutachten erforderlich sind, vor deren Einholung man aber eigentlich erstmal noch Zeugen zu Sachverhalten von vor 10-20 Jahren befragen müsste und
f) gute Aussichten bestehen, dass das Verfahren auch noch das nächste Jahrzehnt erleben wird, jedenfalls aber die eigene Verweildauer im Dezernat mit einiger Wahrscheinlichkeit übertreffen wird.
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?
Ja, jetzt ist ideal. Als ich heute am Prime Tower in Zürich vorbeiging um 19:30 Uhr, waren alle Fenster hell erleuchtet in der dort ansässigen größten Wirtschaftskanzlei der Schweiz. Ein beachtlicher Menschenstrom ergoss sich in Richtung Ausgang zur Tramstation hin. Und ich dachte noch, ich sei etwas spät unterwegs und eher allein. Weit gefehlt. Es scheint überall viel Arbeit anzustehen, nicht nur in den Staatsanwaltschaften.Tibor hat geschrieben:Den Lichttest sollte man allerdings nicht im Juni machen, es empfiehlt sich der Zeitraum Oktober bis März.
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?
18:30 Uhr ist an einem Donnerstag-Abend keine außergewöhnliche Zeit. Um die Uhrzeit wird man in den meisten Behörden noch Beamte finden. - Das ist nun wirklich kein Anhaltspunkt für eine 60-Stunden-Woche.Eagnai hat geschrieben:Heute zum Beispiel: Bin gegen 18:30 Uhr raus und allein auf dem direkten Weg nach draußen noch sechs Kollegen begegnet, davon nur zwei noch nicht planmäßige Anfänger.Ara hat geschrieben:Der beste Weg das rauszufinden ist doch, einfach mal um 18 oder 19 Uhr bei der StA vorbeizugehen und zu schauen in wievielen Büros die Lichter brennen
Einfache Rechnung:
-- Die Regelarbeitszeit beträgt in den meisten Behörden Montags bis Donnerstags: 8,5 Stunden (Freitags meist etwas kürzer, je nach Bundesland 7-8 Stunden, abhängig von der jeweiligen Wochenarbeitszeit, die ja 40-42 Stunden beträgt).
-- Dazu kommt die gesetzliche Ruhepause von mindestens 0,5 Stunden.
=> Beginnt man um 9:00 Uhr zu arbeiten, hat man daher erst um 18:00 Uhr die Regelarbeitszeit erreicht; das heißt, man hat bis dahin noch keine einzige Minute mehr gearbeitet, als das gesetzliche Minimum.
Wenn man jetzt die Mittagspause etwas länger ausdehnt (z. B. 45 oder 60 Minuten), weil man noch etwas einkaufen möchte oder die Bedienung im Restaurant mal wieder mit der Rechnung nicht rüberkommt, ist man schnell bei 18:30 Uhr, ohne irgendwelche Mehrarbeit geleistet zu haben - oder allenfalls ein paar Minuten.
Darüber hinaus verteilen nicht alle Beschäftigten ihre Arbeitszeit gleichmäßig entsprechend der Regelarbeitszeit auf die Wochentage, sondern arbeiten z. B. am Donnerstag-Abend länger, um dafür am Freitag bereits um 12 Uhr Schluss machen zu können.
Um die Behauptung einer regelmäßigen 60-Stunden-Woche verifizieren zu können, müsste man daher den Anwesenheitstest an mindestens 3 Tagen in der Woche (einschließlich Freitags!) machen - und zwar um 21 Uhr.
Denn eine 60-Stunden-Woche entspricht durchschnittlich 12 Stunden Arbeitszeit oder 13 Stunden Anwesenheit (einschließlich gesetzlicher Pausen). Bei einem Arbeitsbeginn um 8 Uhr entspräche das also den genannten 21 Uhr.
Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?
Je nachdem muss man aber auch noch Pikettdienst und außerordentliche Einsätze am Wochenende im Untersuchungsgefängnis etc. einbeziehen. 21 Uhr erscheint mir zu hoch gegriffen. Wenn die meisten Fenster einer Abteilung um 19 Uhr noch Licht haben, wird höchstwahrscheinlich Mehrarbeit geleistet. Ansonsten könnte man schauen, ob wirklich erst morgens um 9 Uhr die Lichter angehen.
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?
Aber die Staatsanwälte fahren doch ohnehin mit ihrem befreundeten Kommissar von der Mordkommission im 5er BMW vom Tatort, zum Leichenschauhaus, zum Zeugen, zum Beschuldigten hin und her, bis der Fall gelöst ist. Da kann doch im Büro gar kein Licht brennen.
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?
Am besten gleich ganz observieren oder bestalken. Dagegen wirkt mein Tel-Vorschlag doch wirklich noch erfrischend normal, finde ich. Zumindest wissen die Staatsanwälte dann, wer sich so ausnehmend für ihre Arbeitszeit interessiert.
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?
Und man darf das Wochenende nicht ausblenden - wobei die Forschungen zudem dadurch verfälscht werden können, dass nicht nur Richter, sondern auch Staatsanwälte zuhause arbeiten können.Levi hat geschrieben:Um die Behauptung einer regelmäßigen 60-Stunden-Woche verifizieren zu können, müsste man daher den Anwesenheitstest an mindestens 3 Tagen in der Woche (einschließlich Freitags!) machen - und zwar um 21 Uhr.
Denn eine 60-Stunden-Woche entspricht durchschnittlich 12 Stunden Arbeitszeit oder 13 Stunden Anwesenheit (einschließlich gesetzlicher Pausen). Bei einem Arbeitsbeginn um 8 Uhr entspräche das also den genannten 21 Uhr.
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?
Daher auch der Hinweis, dass derartiges 'permanent' vorkommt (hier ist derzeit z.B. eine Strafkammer seit 2 Jahren für eine Umfangssache nahezu vollständig lahm gelegt mit entsprechender Konsequenz auch für die übrigen Kammern - und auch Abteilungen des AG) und gerade kein Einzelfall ist; es ist praktisch unmöglich, sich vorab eine 'vorteilhafte' Stelle herauszupicken.OJ1988 hat geschrieben:Es kann immer viel passieren und im Einzelfall schrecklich kompliziert sein. Es geht aber auch mehr um generelle Tendenzen à la "bei uns brennt grade richtig die Hütte, alle Kollegen klagen usw." oder eben "hier macht jeder rechtzeitig Feierabend". Solche Aussagen kann - behaupte ich mal - jeder Staatsanwalt treffen.
Mehr würde mich aber die Lösung hinsichtlich der Problematik interessieren, dass in der jeweiligen Abteilung überhaupt ein Platz gerade zu deinem Einstellungstermin frei sein müsste. Eigentlich müsstest du sogar ein spezifisches Dezernat übernehmen wollen, das nicht überlaufen ist, an dem sonst niemand vorrangig Interesse hat und das zudem nach einem Abgang nicht durch das Präsidium/den Abteilungsleiter vollständig neu aufgeteilt und zugeschnitten wird, was ebenfalls Tagesordnung ist. Und wie bekommst du den Vertreter des Ministeriums beim Vorstellungsgespräch dazu, deinen Wunsch überhaupt auch nur zu notieren?
- Levi
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Re: Staatsanwalt/ Staatsanwältin hier?
OK. Ich gebe mich geschlagen und habe verstanden: die berufliche Tätigkeit der Staatsanwälte ist vergleichbar der Arbeit von Knechten und Mägden im frühen 19. Jahrhundert. Rechtlos und ohne Arbeitsschutz schuften sie - ohne Anspruch auf Wochenende und Feierabend - rund um die Uhr für ihren Dienstherrn. Stets in Angst vor den Vorarbeitern, die den geringsten Anflug von Schwäche oder Protest sofort erbarmungslos bestrafen.thh hat geschrieben:Und man darf das Wochenende nicht ausblenden - wobei die Forschungen zudem dadurch verfälscht werden können, dass nicht nur Richter, sondern auch Staatsanwälte zuhause arbeiten können.Levi hat geschrieben:Um die Behauptung einer regelmäßigen 60-Stunden-Woche verifizieren zu können, müsste man daher den Anwesenheitstest an mindestens 3 Tagen in der Woche (einschließlich Freitags!) machen - und zwar um 21 Uhr.
Denn eine 60-Stunden-Woche entspricht durchschnittlich 12 Stunden Arbeitszeit oder 13 Stunden Anwesenheit (einschließlich gesetzlicher Pausen). Bei einem Arbeitsbeginn um 8 Uhr entspräche das also den genannten 21 Uhr.
Jetzt verstehe ich endlich so manches besser.