Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Der Leiter der StA, der mich vorhin persönlich angerufen hat , meinte er ist für 9 Monate abgeordnet. Was da dahinter steckt weiß ich nicht. In seiner Zuständigkeit lagen vor allen Dingen politisch motivierte Straftaten.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Hast Du ihn direkt nach der Arbeitsbelastung gefragt? *g*Tobias__21 hat geschrieben:Der Leiter der StA, der mich vorhin persönlich angerufen hat ,
Ungewöhnlich, meistens sind's hier nur sechs ... aber das je nach Bundesland unterschiedlich sein.Tobias__21 hat geschrieben:meinte er ist für 9 Monate abgeordnet. Was da dahinter steckt weiß ich nicht. In seiner Zuständigkeit lagen vor allen Dingen politisch motivierte Straftaten.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Du meinst, wegen meiner vorherigen Fragen? Nein, natürlich nicht , er war auch relativ kurz angebunden. Hat mich sowieso gewundert, dass er persönlich anruft und mir das mitteilt, da diese Wünsche nicht verbindlich sind, oder in irgendeiner Form berücksichtigt werden müssen. Fand ich schon sehr nett. Bei den 9 Monaten bin ich mir sehr sicher, dass er das so gesagt hat. Ob er jetzt abberufen oder abgeordnet gesagt hat, das weiß ich nicht mehr. Meint aber wahrscheinlich dasselbe, oder?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
"abberufen" kenne ich eigentlich nur aus Sterbeanzeigen. *eg*Tobias__21 hat geschrieben:Ob er jetzt abberufen oder abgeordnet gesagt hat, das weiß ich nicht mehr. Meint aber wahrscheinlich dasselbe, oder?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Kann auch an mir liegen. Abberufen scheint in diesem Zusammenhang auch nicht korrekt sein. Wir können alles, außer hochdeutsch
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
"Abgeordnet" wäre jedenfalls der richtige Begriff.
Und in NRW zum Beispiel sind neun Monate für die Erprobung bei der GStA die derzeit übliche Dauer (oder jedenfalls in Hamm, ich bin ehrlich gesagt gar nicht ganz sicher, ob das überall gleich ist).
Und in NRW zum Beispiel sind neun Monate für die Erprobung bei der GStA die derzeit übliche Dauer (oder jedenfalls in Hamm, ich bin ehrlich gesagt gar nicht ganz sicher, ob das überall gleich ist).
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Was macht der RA eigentlich, wenn er jemanden verklagen möchte, dessen Adresse nicht bekannt ist? Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt wird sicherlich der erste Schritt sein. Gibt es dazu gesetzliche Regelungen, dergestalt dass man ein berechtigtes Interesse nachweisen muss (Davon würde ich mal ausgehen)? Es gibt ja zig Einwohnermeldeämter, so dass das ja u.U auch nicht wirklich weiterhilft. Was wenn man über die Einwohnermeldeämter nichts in Erfahrung bringt? Detektei beauftragen?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
§ 44 BMG
Und du fängst bei dem Einwohnermeldeamt an, wo die letzte Adresse bekannt ist. Da ist vermerkt "Verzogen nach..." und dann fragste bei dem Einwohnermeldeamt nach und mit Glück haste ne lückenlose Kette.
Ansonsten gibt es wirklich spezielle Anbieter, die Adressauskünfte ermitteln.
Und du fängst bei dem Einwohnermeldeamt an, wo die letzte Adresse bekannt ist. Da ist vermerkt "Verzogen nach..." und dann fragste bei dem Einwohnermeldeamt nach und mit Glück haste ne lückenlose Kette.
Ansonsten gibt es wirklich spezielle Anbieter, die Adressauskünfte ermitteln.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Google hilft idR sehr viel, wenn man nicht nach Gerhard Schulz oder Maria Meier sucht.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Danke Euch In der Praxis sollte der RA also zumindest wohl mal beim Einwohnermeldeamt nachfragen, wenn er sich nicht sicher ist, ob die Adresse, die er vorliegen hat, noch aktuell ist, bevor er die Klage raushaut und die nicht zugestellt werden kann?
Wie schnell kriegt man beim Meldeamt in der Regel als RA Auskunft? Geht das auch telefonisch, oder gar automatisiert (ähnlich wie bei einer Schufa Abfrage)?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Jedenfalls, wenn die Verjährung droht, ist das sinnvoll. Innerhalb der Frist des § 167 ZPO kann es sonst schon mal eng werden - es sei denn, man mag den Nervenkitzel.Tobias__21 hat geschrieben:Danke Euch In der Praxis sollte der RA also zumindest wohl mal beim Einwohnermeldeamt nachfragen, wenn er sich nicht sicher ist, ob die Adresse, die er vorliegen hat, noch aktuell ist, bevor er die Klage raushaut und die nicht zugestellt werden kann?
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Und genau darum geht es natürlich, julee
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Den WisMit oder die StudHilfskraft persönlich hinschicken zum Einwohnermeldeamt... Da kriegste den Ausdruck sofort
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11