Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
@Ara: Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen. Geht nur um ne Entscheidung in der Zivilstation.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Wenn die Vss. des § 185 ZPO nicht vorliegen (öffentliche Zustellung), dürfte die Sache verfristet sein - Anwaltshaftung.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Ich müsste Euch das eigentlich mal mitteilen was da alles schief gelaufen ist, völlig skurril Die falsche Adresse ist da nur die Kirsche auf der Sahnehaube. Müsste ich dann aber wohl im Praktiker Forum tun. Das witzige ist, die sind auch noch in Berufung. Völlig aussichtslos und der Streitwert ist auch ziemlich gering.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Ist halt typisch Anwalt - völlig aussichtslose Sachen über Rechtsschutzversicherung durchziehen, den Mandanten sagen "läuft alles" und am Schluss die Ausrede: "Vor Gericht und auf hoher See ..."
Jedem Mandanten sei folgende Lektüre empfohlen:
http://www.lto.de/recht/feuilleton/f/bu ... im-wagner/
Jedem Mandanten sei folgende Lektüre empfohlen:
http://www.lto.de/recht/feuilleton/f/bu ... im-wagner/
Zuletzt geändert von joee78 am Sonntag 19. Februar 2017, 16:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Ja, aber das hier schreit wirklich schon nach Anwaltshaftung. Aber da die Richter diesen Hinweis ja nicht geben, kann er das seinem Mandanten natürlich auch dementsprechend verkaufen.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Wenn, dann verjährt. Aber warum hängt der Eintritt der Verjährung von den Voraussetzungen des § 185 ZPO ab?joee78 hat geschrieben:Wenn die Vss. des § 185 ZPO nicht vorliegen (öffentliche Zustellung), dürfte die Sache verfristet sein - Anwaltshaftung.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
So, nochmal zur Literatur für die Strafstation. Duschgriff hat ja das oben genannte empfohlen. Die Neuauflage kommt im April. Ich hab mir hier mal den Vollmer/Heidrich ausgeliehen. Scheint auf den ersten Blick ganz nett, aber auch an manchen Stellen etwas knapp. Vieles weiss ich auch schon. Haller/Conzen hab ich auch hier, da ist die Auflage auch schon etwas älter. Hab ich mir noch nicht angesehen.Einwendungsduschgriff hat geschrieben: Klasse Buch: http://www.beck-shop.de/Schuster-Weitne ... t=17593537
Gibt es noch weitere Empfehlungen? Mal abgesehen von Literatur zur Revision. Was ist mit bspw. mit A/S / Hemmer Skripten, oder einem dicken Schicken (ähnlich dem Schellhammer)? Ein weiterer User hat ja auch schon gefragt.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
So viel neues kommt in der StPO auch nicht hinzu...Tobias__21 hat geschrieben:So, nochmal zur Literatur für die Strafstation. Duschgriff hat ja das oben genannte empfohlen. Die Neuauflage kommt im April. Ich hab mir hier mal den Vollmer/Heidrich ausgeliehen. Scheint auf den ersten Blick ganz nett, aber auch an manchen Stellen etwas knapp. Vieles weiss ich auch schon. Haller/Conzen hab ich auch hier, da ist die Auflage auch schon etwas älter. Hab ich mir noch nicht angesehen.Einwendungsduschgriff hat geschrieben: Klasse Buch: http://www.beck-shop.de/Schuster-Weitne ... t=17593537
Gibt es noch weitere Empfehlungen? Mal abgesehen von Literatur zur Revision. Was ist mit bspw. mit A/S / Hemmer Skripten, oder einem dicken Schicken (ähnlich dem Schellhammer)? Ein weiterer User hat ja auch schon gefragt.
Würde die Lernzeit in der Strafstation eher dafür nutzen, das Wissen praktisch umzusetzen und Klausuren zu schreiben. Z.B sollte man eine Anklage auch nach fast 5 Stunden Klausur irgendwann ohne großes Nachdenken fast fehlerfrei runterhauen können.
Bringt m.E. deutlich mehr als Schinken von Schellhammerschen Ausmaßen zu wälzen...
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Beachte: Tobias macht in Baden-Württemberg das Examen. Da werden auch noch juristische Kenntnisse abgeprüft.Kezzlerinho hat geschrieben:So viel neues kommt in der StPO auch nicht hinzu...Tobias__21 hat geschrieben:So, nochmal zur Literatur für die Strafstation. Duschgriff hat ja das oben genannte empfohlen. Die Neuauflage kommt im April. Ich hab mir hier mal den Vollmer/Heidrich ausgeliehen. Scheint auf den ersten Blick ganz nett, aber auch an manchen Stellen etwas knapp. Vieles weiss ich auch schon. Haller/Conzen hab ich auch hier, da ist die Auflage auch schon etwas älter. Hab ich mir noch nicht angesehen.Einwendungsduschgriff hat geschrieben: Klasse Buch: http://www.beck-shop.de/Schuster-Weitne ... t=17593537
Gibt es noch weitere Empfehlungen? Mal abgesehen von Literatur zur Revision. Was ist mit bspw. mit A/S / Hemmer Skripten, oder einem dicken Schicken (ähnlich dem Schellhammer)? Ein weiterer User hat ja auch schon gefragt.
Würde die Lernzeit in der Strafstation eher dafür nutzen, das Wissen praktisch umzusetzen und Klausuren zu schreiben. Z.B sollte man eine Anklage auch nach fast 5 Stunden Klausur irgendwann ohne großes Nachdenken fast fehlerfrei runterhauen können.
Bringt m.E. deutlich mehr als Schinken von Schellhammerschen Ausmaßen zu wälzen...
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Da kann ich mit meinem Berliner Schmalspur-Examen (40% zählt die Mündliche!!11!) natürlich nicht mithalten...
Mein Tip bleibt derselbe.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Klar, Klausuren schreibe ich natürlich so oder so. Ich bin jetzt mit dem Vollmer/Heidrich auch mal ein bisschen weiter. Schlecht ist der nicht. Ich denke, ich arbeite den mal die Tage durch und seh dann weiter, was ich noch gerne vertiefen möchte und fass dann punktuell nach. Und ja, ich mag dicke Schinken ganz gerne Den Schellhammer finde ich richtig gut, gerade weil er sehr verständlich (geradezu einfach) geschrieben ist.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Mal eine praktische Frage:
Die Sache mit der nachträglichen Gesamtstrafenbildung habe ich soweit verstanden. Ich habe aber etwas Schiss, dass es mir in der Aufregung nicht gelingen wird, das sauber bei der Sitzungsvertretung zu Papier zu bringen. Da gibt es ja durchaus auch sehr komplizierte Fälle und oft bekommt man das ja auch erst in der Verhandlung mit, dass da noch was offen ist. Ich würde dann erstmal um Unterbrechung bitten. Falls ich es aber trotzdem nicht sicher hinbekomme (ewig kann man da ja auch nicht rumrechnen), sollte ich dann irgendetwas raushauen und mich ggf. blamieren (mehr kann ja eigentlich nicht passieren), oder dann einfach die Strafzumessung für "meine" Tat machen und darauf hinweisen, dass bzgl. der anderen Taten die Bildung einer Gesamtstrafe in Betracht kommt. Wobei hinweisen natürlich das falsche Wort ist, das Gericht weiß das ja selbst, aber Ihr wisst was ich meine Das gelbe vom Ei ist das natürlich nicht, aber im Endeffekt kann auch da ja nichts weiter passieren, außer Hohn und Spott
Die Sache mit der nachträglichen Gesamtstrafenbildung habe ich soweit verstanden. Ich habe aber etwas Schiss, dass es mir in der Aufregung nicht gelingen wird, das sauber bei der Sitzungsvertretung zu Papier zu bringen. Da gibt es ja durchaus auch sehr komplizierte Fälle und oft bekommt man das ja auch erst in der Verhandlung mit, dass da noch was offen ist. Ich würde dann erstmal um Unterbrechung bitten. Falls ich es aber trotzdem nicht sicher hinbekomme (ewig kann man da ja auch nicht rumrechnen), sollte ich dann irgendetwas raushauen und mich ggf. blamieren (mehr kann ja eigentlich nicht passieren), oder dann einfach die Strafzumessung für "meine" Tat machen und darauf hinweisen, dass bzgl. der anderen Taten die Bildung einer Gesamtstrafe in Betracht kommt. Wobei hinweisen natürlich das falsche Wort ist, das Gericht weiß das ja selbst, aber Ihr wisst was ich meine Das gelbe vom Ei ist das natürlich nicht, aber im Endeffekt kann auch da ja nichts weiter passieren, außer Hohn und Spott
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Ich würde nicht auf die Stellung eines konkreten Strafantrages quasi "verzichten", was es ja wäre, wenn du nur die Teilstrafe erwähnst.
Wenn es wirklich sehr überraschende und komplizierte Fälle sein sollten, würde ich es eher versuchen offen in der Verhandlung ansprechen ala "Hier müssen wir ja vermutlich eine Gesamtstrafe bilden mit dem Urteil vom so und so vielten" und dann versuchen eine Diskussion mit Verteidiger und Gericht zu erreichen und daraus dann meine Schlüsse ziehen, was die so meinen, was alles einbezogen werden muss. Klappt natürlich nicht immer.
Wenn es wirklich sehr überraschende und komplizierte Fälle sein sollten, würde ich es eher versuchen offen in der Verhandlung ansprechen ala "Hier müssen wir ja vermutlich eine Gesamtstrafe bilden mit dem Urteil vom so und so vielten" und dann versuchen eine Diskussion mit Verteidiger und Gericht zu erreichen und daraus dann meine Schlüsse ziehen, was die so meinen, was alles einbezogen werden muss. Klappt natürlich nicht immer.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Das hilft ja auch nicht wirklich weiter, wenn man die Tagessätze und deren Höhe festlegen muss Was einbezogen werden muss und was nicht ist ja noch einfach. Das Gericht wird mir ja dann kaum sagen auf was ich plädieren soll und der Verteidiger wird sich wohl eins grinsen
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Auch das Gericht "erspart" sich in Strafrichtersachen ab und an (contra legem) die Gesamtstrafenbildung, wenn die Sache zu kompliziert ist, die Vorbereitung zu rudimentär war und/oder (absichtlich oder nicht) die Akten der anderen Sachen nicht vorliegen, so dass der Vollstreckungsstand nicht feststellbar ist ...Tobias__21 hat geschrieben:Die Sache mit der nachträglichen Gesamtstrafenbildung habe ich soweit verstanden. Ich habe aber etwas Schiss, dass es mir in der Aufregung nicht gelingen wird, das sauber bei der Sitzungsvertretung zu Papier zu bringen. Da gibt es ja durchaus auch sehr komplizierte Fälle und oft bekommt man das ja auch erst in der Verhandlung mit, dass da noch was offen ist.
Bei Referendaren wird das Gericht nicht selten auf die Notwendigkeit einer Einbeziehung hinweisen - muss es angesichts der regelmäßig fehlenden Handakten ja - oder diese von sich aus erörtern, damit der Sitzungsvertreter auf Stand ist.Tobias__21 hat geschrieben:Ich würde dann erstmal um Unterbrechung bitten.
So ist es, mehr als falsch kann es nicht sein.Tobias__21 hat geschrieben:Das gelbe vom Ei ist das natürlich nicht, aber im Endeffekt kann auch da ja nichts weiter passieren, außer Hohn und Spott
Naja, aber das Problem ist doch eigentlich nur, was einbezogen werden muss. Die Bildung einer Gesamtstrafe sollte jetzt kein unüberwindliches Problem sein, zumal man dafür (ungeachtet bestehender "Faustformeln") nicht rechnen, sondern werten muss. Da ist es eigentlich egal, ob man jetzt eine Punktesache mit 3, 5 oder 25 Einzeltaten hat oder eine Anklageschrift mit zwei Taten und zwei einzubeziehenden Vorstrafenakten, oder?Tobias__21 hat geschrieben:Das hilft ja auch nicht wirklich weiter, wenn man die Tagessätze und deren Höhe festlegen muss Was einbezogen werden muss und was nicht ist ja noch einfach. Das Gericht wird mir ja dann kaum sagen auf was ich plädieren soll und der Verteidiger wird sich wohl eins grinsen
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