Gute Idee. Bei 3 Tagen pro Woche sind das sogar mehr als die angepeilten 45k brutto. Und bis die merken, dass das mit der Promotion geflunkert war, ist der Vertrag ggf. schon rechtlich unbefristet.Ara hat geschrieben:Als WisMit in ne Großkanzlei gehen und so tun als würde man ne Promotion beginnen wollen... Da sie dich später als Associate haben wollen, kriegste so deine 300 Euro pro Arbeitstag, bei geregelten Arbeitszeiten und hast deine 3-4 Tagewoche.
Anwaltsjob mit Top Work-Live Balance
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Re: Anwaltsjob mit Top Work-Live Balance
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Re: Anwaltsjob mit Top Work-Live Balance
Die Voraussetzung "forensische Tätigkeit" ist dabei aber nicht erfüllt.Ara hat geschrieben:Als WisMit in ne Großkanzlei gehen und so tun als würde man ne Promotion beginnen wollen... Da sie dich später als Associate haben wollen, kriegste so deine 300 Euro pro Arbeitstag, bei geregelten Arbeitszeiten und hast deine 3-4 Tagewoche.
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Re: Anwaltsjob mit Top Work-Live Balance
Im "Litigation" - gerade als WissMit mit 2. Examen - ggf. schon.
Re: Anwaltsjob mit Top Work-Live Balance
Entspricht meiner Beobachtung in diesem Bereich, wo eher Stellen nicht besetzt werden können, weil es doch viel persönlichen Einsatz benötigt und es nicht jedem liegt.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Genügt wirklich locker. So beliebt sind die Stellen nicht und jedenfalls sind mir spontan zwei Kollegen bekannt, die diese Tätigkeit ausüben und keiner der beiden hat in einem der Examina zweistellig.OJ1988 hat geschrieben:Er möchte ja forensisch arbeiten. Außerdem weiß ich nicht, ob ein schnödes Doppel-Gut dafür reicht.
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Re: Anwaltsjob mit Top Work-Live Balance
Dann macht es aber nur mit Zulassung Spaß (Wahrnehmung der Gerichtstermine etc.). Und die kostet der Kanzlei ja doch noch mal ein paar Euros.OJ1988 hat geschrieben:Im "Litigation" - gerade als WissMit mit 2. Examen - ggf. schon.
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Re: Anwaltsjob mit Top Work-Live Balance
1. Niemand bezahlt dich für deine Examensnoten. Dein Ansatzpunkt ist daher schon vollkommen falsch. Die Rechnung, man könne für 50% der Arbeitszeit in GKen 50% des Gehalts bekommen zeigt ein Unverständnis von der Arbeitsweise und Markt von Wirtschaftskanzleien.
2. Ein Doppel-Gut ist nicht so selten, als dass man damit irgendwelche Extrawürste bekommen würde. Ich kenne z.B. mehrere Kollegen mit Doppel-Sehr Gut oder zumindest einem Sehr Gut. Das sind "Leuchtturmkandidaten", um die man sich ggf. besonders bemüht, wenn der Rest stimmt (Englisch, Sozialkompetenz).
3. Es heißt Work-Life Balance.
2. Ein Doppel-Gut ist nicht so selten, als dass man damit irgendwelche Extrawürste bekommen würde. Ich kenne z.B. mehrere Kollegen mit Doppel-Sehr Gut oder zumindest einem Sehr Gut. Das sind "Leuchtturmkandidaten", um die man sich ggf. besonders bemüht, wenn der Rest stimmt (Englisch, Sozialkompetenz).
3. Es heißt Work-Life Balance.
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Re: Anwaltsjob mit Top Work-Live Balance
Wird aber gemacht, weil man dann auch mehr abrechnen kann.Trente Steele82 hat geschrieben:Dann macht es aber nur mit Zulassung Spaß (Wahrnehmung der Gerichtstermine etc.). Und die kostet der Kanzlei ja doch noch mal ein paar Euros.OJ1988 hat geschrieben:Im "Litigation" - gerade als WissMit mit 2. Examen - ggf. schon.
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Re: Anwaltsjob mit Top Work-Live Balance
Das kommt darauf an, was man unter forensischer Tätigkeit versteht. Ein WissMit wird weder eigenständig Gerichtstermine wahrnehmen noch eine tragende Rolle (außer das Tragen der Aktenordner) bei Gerichtsterminen haben. Die Tätigkeit wird sich in der Regel auf Zuarbeiten für Schriftsätze beschränken und dann ist es mit der forensischen Tätigkeit nicht weit her.OJ1988 hat geschrieben:Im "Litigation" - gerade als WissMit mit 2. Examen - ggf. schon.
Ich nehme jüngere Kollegen und auch Referendare zwar zu Gerichtsterminen mit, aber rechne es dann oft gegenüber dem Mandanten nicht ab; jedenfalls, wenn die Tätigkeit sich lediglich darin beschränkt, einen Terminsbericht zu schreiben. Ist ja auch völlig klar, dass man das erst lernen muss.
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Re: Anwaltsjob mit Top Work-Live Balance
Ich kenne das nicht (siehe Kasimir), will aber nicht ausschließen, dass das gemacht wird, wenn sich dieses "mehr abrechnen" trotz der Zusatzkosten rechnet und der WissMit geeignet ist. Aber macht dann der WissMit Anwaltsarbeit für WissMit Gehalt? Hört sich an, wie ein einseitiger Spaß für die Kanzlei...OJ1988 hat geschrieben:Wird aber gemacht, weil man dann auch mehr abrechnen kann.Trente Steele82 hat geschrieben:Dann macht es aber nur mit Zulassung Spaß (Wahrnehmung der Gerichtstermine etc.). Und die kostet der Kanzlei ja doch noch mal ein paar Euros.OJ1988 hat geschrieben:Im "Litigation" - gerade als WissMit mit 2. Examen - ggf. schon.
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Re: Anwaltsjob mit Top Work-Live Balance
Mag es geben. Meine Angaben beziehen sich auf die "hauptamtlichen" Kolleginnen und Kollegen.OJ1988 hat geschrieben:Ggf. gibt es ja auch nochmal Unterschiede zwischen dem "hauptamtlichen" WissMit, der 4-5x pro Woche kommt und dem Promovenden, der 2x pro Woche reinschneit und im Wesentlichen Meinungsstände kompiliert o.ä.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Genügt wirklich locker. So beliebt sind die Stellen nicht und jedenfalls sind mir spontan zwei Kollegen bekannt, die diese Tätigkeit ausüben und keiner der beiden hat in einem der Examina zweistellig.OJ1988 hat geschrieben:Er möchte ja forensisch arbeiten. Außerdem weiß ich nicht, ob ein schnödes Doppel-Gut dafür reicht.
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Re: Anwaltsjob mit Top Work-Live Balance
Mein Eindruck: Es ist auch bei einem Mini-Streitwert wahrscheinlicher, dass aus einer größeren Kanzlei zwei Partner bei Gericht aufschlagen, als dass ein Jung-Associate oder gar ein WissMit ganz alleine losziehen darf.
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Re: Anwaltsjob mit Top Work-Live Balance
Jein. Natürlich tritt man nie alleine vor Gericht auf. Man arbeitet eben bei Schriftsätzen zu und formuliert Abschnitte auch mal selbst (freilich mit Gegenlesen). Der WissMit macht also nicht Anwaltsarbeit für WissMit-Gehalt; und vor allem macht der WissMit keine Arbei nach Anwaltszeiten, kann aber trotzdem in 3 Tagen pro Woche ein Einkommen einfahren, das deutlich über dem deutschen Durchschnitt liegt.Trente Steele82 hat geschrieben:Ich kenne das nicht (siehe Kasimir), will aber nicht ausschließen, dass das gemacht wird, wenn sich dieses "mehr abrechnen" trotz der Zusatzkosten rechnet und der WissMit geeignet ist. Aber macht dann der WissMit Anwaltsarbeit für WissMit Gehalt? Hört sich an, wie ein einseitiger Spaß für die Kanzlei...OJ1988 hat geschrieben:Wird aber gemacht, weil man dann auch mehr abrechnen kann.Trente Steele82 hat geschrieben:Dann macht es aber nur mit Zulassung Spaß (Wahrnehmung der Gerichtstermine etc.). Und die kostet der Kanzlei ja doch noch mal ein paar Euros.OJ1988 hat geschrieben:Im "Litigation" - gerade als WissMit mit 2. Examen - ggf. schon.
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Re: Anwaltsjob mit Top Work-Live Balance
Man muss freilich dauerhaft damit leben können, dass andere Leute einem in den Schriftsätzen rummalen - nicht weil der Schriftsatz anschließend substantiell besser wäre, sondern weil die Partnerstunde auch noch abgerechnet werden möchte.OJ1988 hat geschrieben:Jein. Natürlich tritt man nie alleine vor Gericht auf. Man arbeitet eben bei Schriftsätzen zu und formuliert Abschnitte auch mal selbst (freilich mit Gegenlesen). Der WissMit macht also nicht Anwaltsarbeit für WissMit-Gehalt; und vor allem macht der WissMit keine Arbei nach Anwaltszeiten, kann aber trotzdem in 3 Tagen pro Woche ein Einkommen einfahren, das deutlich über dem deutschen Durchschnitt liegt.
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Re: Anwaltsjob mit Top Work-Live Balance
Wie kommst du denn bitte darauf? Hörensagen oder selbst erlebt? Deckt sich nämlich überhaupt nicht mit meinen Erfahrungen. Etwas was nicht zu verbessern ist, wird auch nicht verändert.julée hat geschrieben: ...nicht weil der Schriftsatz anschließend substantiell besser wäre, sondern weil die Partnerstunde auch noch abgerechnet werden möchte.
Ein häufiges Phänomen ist allerdings, dass der tatsächlich bestehende Mehrwert von Änderungen vom Verfasser des Entwurfs nicht erkannt wird. Gerade bei Anfängern oft zu beobachten.
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Re: Anwaltsjob mit Top Work-Live Balance
Meine Erfahrung: teils teils. Manches ist bloßer Geschmacksimperialismus (gerne auch als "das macht man in der Praxis eben so" verbrämt), manches macht den Schriftsatz tatsächich substantiell besser.Kroate hat geschrieben:Wie kommst du denn bitte darauf? Hörensagen oder selbst erlebt? Deckt sich nämlich überhaupt nicht mit meinen Erfahrungen. Etwas was nicht zu verbessern ist, wird auch nicht verändert.julée hat geschrieben: ...nicht weil der Schriftsatz anschließend substantiell besser wäre, sondern weil die Partnerstunde auch noch abgerechnet werden möchte.
Ein häufiges Phänomen ist allerdings, dass der tatsächlich bestehende Mehrwert von Änderungen vom Verfasser des Entwurfs nicht erkannt wird. Gerade bei Anfängern oft zu beobachten.
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