Liebes Forum,
ich stehe auf dem Schlauch und habe hier leider keine Kommentare zur Hand (das Internet ist leider auch zu langsam, um bei Beck zu recherchieren).
Wir vertreten den Kläger, er macht Kaufpreisrückzahlung geltend (die Voraussetzungen für den Rücktritt liegen unstreitig vor).
Der Mandant hat dem Schuldner bereits die (defekte) Kaufsache zurückgesandt.
Wie lautet nun der Antrag im Klageverfahren? Trotz bereits erfolgter Rückgabe einen Antrag auf Zug-um-Zug-Verurteilung? Falls ja, wird es dann im Vollstreckungsverfahren Probeme geben?
Ich bin um jeden sachdienlichen Hinweis dankar!
Die konkrete Antwort ist natürlich auch stets willkommen
Antrag Zug um Zug?
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Re: Antrag Zug um Zug?
Warum solltest du die beantragte Leistung nur Zug-um-Zug gegen etwas einklagen, was bereits geschehen ist?Parmi hat geschrieben:Liebes Forum,
ich stehe auf dem Schlauch und habe hier leider keine Kommentare zur Hand (das Internet ist leider auch zu langsam, um bei Beck zu recherchieren).
Wir vertreten den Kläger, er macht Kaufpreisrückzahlung geltend (die Voraussetzungen für den Rücktritt liegen unstreitig vor).
Der Mandant hat dem Schuldner bereits die (defekte) Kaufsache zurückgesandt.
Wie lautet nun der Antrag im Klageverfahren? Trotz bereits erfolgter Rückgabe einen Antrag auf Zug-um-Zug-Verurteilung? Falls ja, wird es dann im Vollstreckungsverfahren Probeme geben?
Ich bin um jeden sachdienlichen Hinweis dankar!
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Re: Antrag Zug um Zug?
Du meinst also, ich kann das "zug um zug" weglassen und ggf. in der Duplik -sofern die Einrede nach § 320 BGB erhoben wird- vortragen, dass bereits geleistet wurde?
Sollte dem so sein, stellt sich mir die weitergehende Frage, ob in diesem Fall nicht auch ein Mahnverfahren statthaft wäre?
Sollte dem so sein, stellt sich mir die weitergehende Frage, ob in diesem Fall nicht auch ein Mahnverfahren statthaft wäre?
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Re: Antrag Zug um Zug?
Du solltest es sogar weglassen, da das Gericht sonst wegen § 308 ZPO maximal Zug-um-Zug veruteilen könnte, selbst wenn die Rücksendung bewiesen werden kann bzw. unstreitig ist. § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO steht hier einem Mahnverfahren nicht entgegen. Bist du (Voll-)Jurist?Parmi hat geschrieben:Du meinst also, ich kann das "zug um zug" weglassen und ggf. in der Duplik -sofern die Einrede nach § 320 BGB erhoben wird- vortragen, dass bereits geleistet wurde?
Sollte dem so sein, stellt sich mir die weitergehende Frage, ob in diesem Fall nicht auch ein Mahnverfahren statthaft wäre?
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Re: Antrag Zug um Zug?
Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen.
Ja, das bin ich. Allerdings seit Jahren nicht mehr im Zivilrecht unterwegs gewesen und daher schon etwas *hust* zugestaubt.
Ja, das bin ich. Allerdings seit Jahren nicht mehr im Zivilrecht unterwegs gewesen und daher schon etwas *hust* zugestaubt.