BeA
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BeA
Liebes Forum,
mich würde interessieren, ob ich nun über das neue BeA-Portal Schriftsätze wirksam von Anwalt zu Anwalz zustellen kann. So ganz werde ich aus dem Konstrukt nämlich noch nicht schlau. Ich bin auch für die Erstellung elektronischer Signaturen zugelassen.
Die texte auf den jeweiligen Webseiten geben leider keinen wirklichen Aufschluss.
mich würde interessieren, ob ich nun über das neue BeA-Portal Schriftsätze wirksam von Anwalt zu Anwalz zustellen kann. So ganz werde ich aus dem Konstrukt nämlich noch nicht schlau. Ich bin auch für die Erstellung elektronischer Signaturen zugelassen.
Die texte auf den jeweiligen Webseiten geben leider keinen wirklichen Aufschluss.
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Re: BeA
Die beiden Anwälte hatten mit ihren Eilanträgen gegen das beA vielleicht nicht so unrecht:
https://www.edvgt.de/einstweilige-anordnung-gegen-bea-freischaltung/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
Ansonsten: Einfach ausprobieren, vielleicht nicht grad mit ner 100.000,- €-Berufungsbegründung am letzten Tag der Frist.
https://www.edvgt.de/einstweilige-anordnung-gegen-bea-freischaltung/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
Ansonsten: Einfach ausprobieren, vielleicht nicht grad mit ner 100.000,- €-Berufungsbegründung am letzten Tag der Frist.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
Blade II
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Re: BeA
Die Sache ist doch aus 2016!joee78 hat geschrieben:Die beiden Anwälte hatten mit ihren Eilanträgen gegen das beA vielleicht nicht so unrecht:
https://www.edvgt.de/einstweilige-anordnung-gegen-bea-freischaltung/ (Verwaister Link automatisch entfernt)
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: BeA
An dieser Stelle möchte ich mir ein Buchprojekt für das Jahr 2048 vormerken:joee78 hat geschrieben: Ansonsten: Einfach ausprobieren ...
Einfach ausprobieren!
Festschrift für joe78 zum 70. Geburtstag mit Beiträgen zum Recht der Anwaltshaftung
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Re: BeA
Ich möchte dann schon den Beitrag "Vor Gericht und auf hoher See - Phrasen, Lügen und sonstige Ablenkungsmanöver" vormerken.
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Re: BeA
Swann hat geschrieben:An dieser Stelle möchte ich mir ein Buchprojekt für das Jahr 2048 vormerken:joee78 hat geschrieben: Ansonsten: Einfach ausprobieren ...
Einfach ausprobieren!
Festschrift für joe78 zum 70. Geburtstag mit Beiträgen zum Recht der Anwaltshaftung
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Re: BeA
Wie wäre es außerdem mit einem Beitrag "Du kannst mir auch schreiben, ich bin Rechtsanwalt - Mandantenwerbung in Juraforen"?
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Re: BeA
zurück zur Frage
Das BEA ist ja jetzt in Betrieb, allerdings muss man Eingänge bis 1.1.18 nur freiwillig entgegennehmen. Den betr. Empfängerkollegen muss man also streng genommen vorher fragen, ob er Eingänge im BEA annimmt. Meine Info stammt i.W. von hier - d.den Hotline-Support meiner Kanzleisoftware http://erv.kanzleirechner.de und von dort aus ist auch eine Einrichtungsanleitung verlinkt. Ich finde das BEA allerdings einigermaßen umständlich zu bedienen.
Das BEA ist ja jetzt in Betrieb, allerdings muss man Eingänge bis 1.1.18 nur freiwillig entgegennehmen. Den betr. Empfängerkollegen muss man also streng genommen vorher fragen, ob er Eingänge im BEA annimmt. Meine Info stammt i.W. von hier - d.den Hotline-Support meiner Kanzleisoftware http://erv.kanzleirechner.de und von dort aus ist auch eine Einrichtungsanleitung verlinkt. Ich finde das BEA allerdings einigermaßen umständlich zu bedienen.
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Re: BeA
Nachtrag: hab gerade noch den direkten Link zur BEA-Anleitungsseite herausgesucht:
http://anwaltssoftware-blog.de/2016/09/ ... leitungen/
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Re: BeA
Durch einen Hinweis aus meiner Anwaltssoftware bin ich noch einmal auf das Thema beA gestoßen. Der "Pflichttermin" zum 1.1.2018 nähert sich jetzt ja so langsam und die Notarkammer sagt, dass sie beA Karten nur noch dann rechtzeitig liefern kann, wenn sie bis zum 30.09.2017 bestellt werden.
Ich habe außerdem gerade gelesen, dass die BRAK in einem Newsletter zum beA die Einführung der digitalen Aktenführung empfiehlt. Hintergrund ist wohl ein Fall mit schiefgelaufener Postausgangs- und Fristenkontrolle. Hier ein Link zu der Seite mit den Infos:
https://plus.google.com/+Kanzleisoftwar ... nSLX263pm6
Gruß, Meier
Ich habe außerdem gerade gelesen, dass die BRAK in einem Newsletter zum beA die Einführung der digitalen Aktenführung empfiehlt. Hintergrund ist wohl ein Fall mit schiefgelaufener Postausgangs- und Fristenkontrolle. Hier ein Link zu der Seite mit den Infos:
https://plus.google.com/+Kanzleisoftwar ... nSLX263pm6
Gruß, Meier
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Re: BeA
Aus aktuellem Anlass:
Mein Postfach ist eingerichtet, Signatur aufgeladen, die Mitarbeiterkarte kam erstaunlich schnell, ich könnte also, wenn ich wollte.
Gibt es denn irgendwo eine verbindliche Liste, welche Gerichte bereits an das beA angeschlossen sind?
Ich kann im Adressverzeichnis jedes beliebige Gericht auswählen (wie übrigens auch jeden RA), sehe dort aber nicht, ob tatsächlich Empfangsbereitschaft besteht.
Oder muss man zwingend vor Einreichung eines Schriftsatzes beim Gericht anrufen und nachfragen?
Ich habe von Kollegen schon gehört, dass einzelne Gerichte bzw. deren Mitarbeiter bei den Geschäftsstellen nicht wussten, dass sie empfangsbereit sind.
Man sollte seinen "Erstversuch" wohl mit nicht fristgebundenen Klagen starten.
Mein Postfach ist eingerichtet, Signatur aufgeladen, die Mitarbeiterkarte kam erstaunlich schnell, ich könnte also, wenn ich wollte.
Gibt es denn irgendwo eine verbindliche Liste, welche Gerichte bereits an das beA angeschlossen sind?
Ich kann im Adressverzeichnis jedes beliebige Gericht auswählen (wie übrigens auch jeden RA), sehe dort aber nicht, ob tatsächlich Empfangsbereitschaft besteht.
Oder muss man zwingend vor Einreichung eines Schriftsatzes beim Gericht anrufen und nachfragen?
Ich habe von Kollegen schon gehört, dass einzelne Gerichte bzw. deren Mitarbeiter bei den Geschäftsstellen nicht wussten, dass sie empfangsbereit sind.
Man sollte seinen "Erstversuch" wohl mit nicht fristgebundenen Klagen starten.
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Re: BeA
Man sollte Swanns bissigen Kommentare mal irgendwo festhalten und sammeln, da sind schon so ein paar Perlen dabei. Könnte man sicher gut vermarktenTibor hat geschrieben:Ich möchte dann schon den Beitrag "Vor Gericht und auf hoher See - Phrasen, Lügen und sonstige Ablenkungsmanöver" vormerken.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
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Re: BeA
Der elektronische Rechtsverkehr im Zivilbereich wird faktisch erst mit dem 01.01.2018 eingeführt, wenn § 130a und 130d ZPO n.F. in Kraft treten. Vorher sind die Gerichte nur in bestimmten Teilbereichen fähig, überhaupt per ERV zu kommunizieren (z.B. Insolvenzgerichte, teilweise Registergerichte). Vor dem 01.01.2018 ist es technisch nicht möglich, eine Klage beim Zivilgericht per ERV einzureichen. Ab dem 01.01.2018 sind die Gerichte verpflichtet, empfangsbereit zu sein. Ob dies allerdings der Fall sein wird, lasse ich mal dahingestellt.Syd26 hat geschrieben:Aus aktuellem Anlass:
Gibt es denn irgendwo eine verbindliche Liste, welche Gerichte bereits an das beA angeschlossen sind?
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Re: BeA
... die Hoffnung stirbt zu lässt, dass kurz vorher ein Wunder passiert (auch in Form einer Katastrophe) und die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ein ähnliches Schicksal erleidet wie die Eröffnung BER.
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Re: BeA
Schon beeindruckend wie unfähig sich die Justiz da anscheinend anstellt.