Was wurde eigentlich aus DDR-Juristen?
Moderator: Verwaltung
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Was wurde eigentlich aus DDR-Juristen?
Eine Sache, die ich mich schon länger Frage:
Was wurde eigentlich aus den DDR-Juristen?
Von der "Wissenschaft" mag ja noch etwas geblieben sein (wenn ich auch nicht wissen will wie verschiedene Gesellschaftssysteme das was sehen) - aber die Gesetze haben sich ja wohl schlagartig geändert...
Auch findet man heute swar Reichsgerichtsurteile in der Lit. aber aus der DDR hat ja wenig überlebt...
Frage: Was ist aus den Leuten geworden, die ihr Studium hinter sich hatten. mitten drin waren - und wer hat die ausgebildet, die heute dort herumwursteln?
(In anderen Fächern ist das ja nicht so spannend _ Naturgesetze ändern sich ja nicht per Beitrittsvertrag )
Was wurde eigentlich aus den DDR-Juristen?
Von der "Wissenschaft" mag ja noch etwas geblieben sein (wenn ich auch nicht wissen will wie verschiedene Gesellschaftssysteme das was sehen) - aber die Gesetze haben sich ja wohl schlagartig geändert...
Auch findet man heute swar Reichsgerichtsurteile in der Lit. aber aus der DDR hat ja wenig überlebt...
Frage: Was ist aus den Leuten geworden, die ihr Studium hinter sich hatten. mitten drin waren - und wer hat die ausgebildet, die heute dort herumwursteln?
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- Tibor
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Re: Was wurde eigentlich aus DDR-Juristen?
Viele wurden einfach Rechtsanwälte oder Beamte; wo ist das Problem? Gerade Zivil- und Strafrecht war jetzt nicht so meilenweit auseinander wie bspw. deutsches und kirgisisches Recht.
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Re: Was wurde eigentlich aus DDR-Juristen?
Mh...schaut man aber in dieses ZGB mal rein, gibt's da min. 3x soviele Eigentumsarten - dafür hat das BGB aber 5 x so viele §§...Tibor hat geschrieben:Gerade Zivil- und Strafrecht war jetzt nicht so meilenweit auseinander wie bspw. deutsches und kirgisisches Recht.
Schon seltsam....
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Re: Was wurde eigentlich aus DDR-Juristen?
Wofür auch viele §§ schreiben, wenn sich die Justiz ohnehin nicht an das Gesetz hält? Vergeudete Liebesmüh.
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- Tibor
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Re: Was wurde eigentlich aus DDR-Juristen?
Naja, ich glaube kaum, dass die Missbrauchs- und Rechtsbeugerquote bei den staatlichen Juristen größer war, als im 3. Reich. Viel lief einfach auch nach Gesetz und Plan. Gerade im allgemeinen Zivil- und Strafrecht dürfte eine Anknüpfung nicht schwer gefallen sein. Das ZGB war bspw erst ab 76 in Kraft, sodass zahlreiche Studenten in der DDR noch mit dem BGB in Berührung kamen. Andere Gesetze beruhten zudem auf gleichen Reichsgrundlagen (Strafrecht, Steuerrecht). Natürlich musste man als Jurist dann 1990 nochmal ungemein aufholen; aber es dürfte auch nicht schlimmere Ergebnisse gegeben haben, als wenn heute Doppelausreichendkandidaten auf die Menschen losgelassen werden.
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Re: Was wurde eigentlich aus DDR-Juristen?
Meine Antwort war nicht ganz ernst gemeint
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Re: Was wurde eigentlich aus DDR-Juristen?
Aber mal ganz praktisch:
Jemand neginnt als guter Sozialist 87' ein Studium und will 91 ein Examen ablegen...
Der hat doch schon das sozialistisch Grußwort fertig (in einigen Prüfungen gab's ja wohl sowas ähnliches) aber dann doch ganz andere Gesetze am Start...
Ich war zu der Zeit beim Bund und kann mich noch gut an die Verwirrung da erinnern... im Studium stell ich mir das weniger witzig vor...
Jemand neginnt als guter Sozialist 87' ein Studium und will 91 ein Examen ablegen...
Der hat doch schon das sozialistisch Grußwort fertig (in einigen Prüfungen gab's ja wohl sowas ähnliches) aber dann doch ganz andere Gesetze am Start...
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Re: Was wurde eigentlich aus DDR-Juristen?
Wer sagt, daß eine Revolution (wenn auch eine friedliche) witzig sein soll?dumdum hat geschrieben:im Studium stell ich mir das weniger witzig vor...
Natürlich hatten die das schwer.
(Irgendwie haben Sozialisten es immer schwer. Dafür müssen sie einem aber nicht leid tun.)
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Re: Was wurde eigentlich aus DDR-Juristen?
[quote="Tibor"aber es dürfte auch nicht schlimmere Ergebnisse gegeben haben, als wenn heute Doppelausreichendkandidaten auf die Menschen losgelassen werden.[/quote]
Was nicht bedeutet, dass diese schlechte Praktiker sind. Ich meine, dass es auf dem Anwaltsmarkt mehr Doppelausreichendkandidaten gibt, als man weithin denkt.
Was nicht bedeutet, dass diese schlechte Praktiker sind. Ich meine, dass es auf dem Anwaltsmarkt mehr Doppelausreichendkandidaten gibt, als man weithin denkt.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Was wurde eigentlich aus DDR-Juristen?
Sicherlich nicht. Aber es gibt doch den ein oder anderen Anwalt, der mit seiner offenkundigen Ahnungslosigkeit eine Spur der Verwüstung hinter sich lässt.Syd26 hat geschrieben: Was nicht bedeutet, dass diese schlechte Praktiker sind. Ich meine, dass es auf dem Anwaltsmarkt mehr Doppelausreichendkandidaten gibt, als man weithin denkt.
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Re: Was wurde eigentlich aus DDR-Juristen?
Was nicht bedeutet, dass diese schlechte Praktiker sind. Ich meine, dass es auf dem Anwaltsmarkt mehr Doppelausreichendkandidaten gibt, als man weithin denkt.[/quote]Syd26 hat geschrieben:[quote="Tibor"aber es dürfte auch nicht schlimmere Ergebnisse gegeben haben, als wenn heute Doppelausreichendkandidaten auf die Menschen losgelassen werden.
Definiere Praktiker. Der Doppelausreichendkandidat bekommt regelmäßig überhaupt nicht die Möglichkeit sich praktisch am juristischen Hochreck beweisen zu dürfen.
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Re: Was wurde eigentlich aus DDR-Juristen?
Das Forum prägt auch hier. Zwei Threads von entsprechenden Kandidatinnen und Kandidaten gelesen - prompt will man eingreifen. Wie ein Autounfall - man kann nicht wegsehen, wenn die Inkompetenz Raum greift. Die Durchfallquoten der Staatsexamina sind sowieso viel zu niedrig. Die Rechtssuchenden leiden darunter.Syd26 hat geschrieben:Was nicht bedeutet, dass diese schlechte Praktiker sind. Ich meine, dass es auf dem Anwaltsmarkt mehr Doppelausreichendkandidaten gibt, als man weithin denkt.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Was wurde eigentlich aus DDR-Juristen?
Und Patienten erst!Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Das Forum prägt auch hier. Zwei Threads von entsprechenden Kandidatinnen und Kandidaten gelesen - prompt will man eingreifen. Wie ein Autounfall - man kann nicht wegsehen, wenn die Inkompetenz Raum greift. Die Durchfallquoten der Staatsexamina sind sowieso viel zu niedrig. Die Rechtssuchenden leiden darunter.Syd26 hat geschrieben:Was nicht bedeutet, dass diese schlechte Praktiker sind. Ich meine, dass es auf dem Anwaltsmarkt mehr Doppelausreichendkandidaten gibt, als man weithin denkt.
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Re: Was wurde eigentlich aus DDR-Juristen?
Eine interessante Frage, die sicher einer vertieften rechtssoziologischen Untersuchung wert wäre.
Ich schätze, daß die Zahl der Betroffenen gar nicht so hoch ist oder war. Nach meinem Eindruck (kein Wissen, sondern Verallgemeinerung von Einzelbeobachtungen) gab es nicht so viele Juristen in der DDR. Viele der älteren Juristen haben nach der Wiedervereinigung ihre Berufstätigkeit beendet. Viele der jüngeren Juristen, die gerade ihr Studium beendet hatten, haben eine bundesdeutsches (westdeutsches) Studium angeschlossen.
Von dem Rest sind einige in den Rechtsabteilungen (in der Regel wohl nicht als Leitungspersonal) der umgewandelten VEBs oder Kombinate untergekommen. Den Mangel an Wissen im neuen Recht haben sie durch geschultes juristisches Denken und vor allem durch Kenntnis der Strukturen, Vorgänge und Personen in der Gesellschaft ausgeglichen.
Der Rest ging in die Anwaltschaft und hat bei der Anwendung einer Rechtsordnung, für die er nicht ausgebildet war, beraten. Die halbwegs positive Einschätzung von Tibor teile ich nicht. Mir sind im Laufe der Zeit nur zwei Diplomjuristen als Anwälte auf einem akzeptablen Niveau untergekommen. Beide hatten sich aber auch auf ein recht enges Rechtsgebiet beschränkt (Recht der Landwirtschaft bzw. Strafrecht).
Ich schätze, daß die Zahl der Betroffenen gar nicht so hoch ist oder war. Nach meinem Eindruck (kein Wissen, sondern Verallgemeinerung von Einzelbeobachtungen) gab es nicht so viele Juristen in der DDR. Viele der älteren Juristen haben nach der Wiedervereinigung ihre Berufstätigkeit beendet. Viele der jüngeren Juristen, die gerade ihr Studium beendet hatten, haben eine bundesdeutsches (westdeutsches) Studium angeschlossen.
Von dem Rest sind einige in den Rechtsabteilungen (in der Regel wohl nicht als Leitungspersonal) der umgewandelten VEBs oder Kombinate untergekommen. Den Mangel an Wissen im neuen Recht haben sie durch geschultes juristisches Denken und vor allem durch Kenntnis der Strukturen, Vorgänge und Personen in der Gesellschaft ausgeglichen.
Der Rest ging in die Anwaltschaft und hat bei der Anwendung einer Rechtsordnung, für die er nicht ausgebildet war, beraten. Die halbwegs positive Einschätzung von Tibor teile ich nicht. Mir sind im Laufe der Zeit nur zwei Diplomjuristen als Anwälte auf einem akzeptablen Niveau untergekommen. Beide hatten sich aber auch auf ein recht enges Rechtsgebiet beschränkt (Recht der Landwirtschaft bzw. Strafrecht).
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Re: Was wurde eigentlich aus DDR-Juristen?
In Berlin sind jedenfalls vier DDR-Richter auch nach der Wende als Richter übernommen worden. (Von vieren weiß ich, ob's vielleicht noch mehr waren, weiß ich nicht).dumdum hat geschrieben:Eine Sache, die ich mich schon länger Frage:
Was wurde eigentlich aus den DDR-Juristen?