Dass sehe ich anders: Es geht ja nicht um die Frage, ob jemand nun zehn oder elf Punkte hat. Es geht darum, ob die Kommission sieht/fühlt/hellseherisch erahnt, dass jemand ein geeigneter Kandidat sein könnte, den es zu erproben lohnt. Wenn man die zehn Punkte erreicht hat, ist es egal, ob es "nur" zehn oder die maximal 16 möglichen sind; drin ist drin. Natürlich ist es im Zweifel schwierig, bei dem einen oder anderen Kriterium zu differenzieren, ob jemand nun einen oder zwei Punkte verdient hat, wenn er auf der Grenze ist. Das gleicht sich dann doch aber bei mehreren Kriterien im Zweifel besser aus, als wenn am Ende nur die Frage "Hop oder Top!" steht und der Kandidat auf der Kippe ist. Noch einmal: Es geht "nur" darum, die Grenze von zehn Punkten zu erreichen. Alles darüber hat nur noch Auswirkung für das "wohin", nicht mehr für das "ob".Einwendungsduschgriff hat geschrieben:das Ganze nun in ein punktgenaues Schema pressen zu wollen ist doch nur Ausdruck einer formalistischen Hypertrophie gepaart mit einer krankhaften Selbstüberschätzungsbegierde.
Da bin ich derselben Meinung: Ob jemand wirklich ein guter Richter oder Staatsanwalt ist, lässt sich nicht in einem gut einstündigen Interview prüfen. Das lässt sich aber auch nicht anhand der Examensnote oder irgendeinem Einstellungsverfahren prüfen. Es kann lediglich anhand der Praxis festgestellt werden. Dafür gibt es aber ja die Probezeit. Gerüchteweise kann man in Niedersachsen in den ersten zwei Jahren der Erprobung ohne (große) Begründung entlassen werden. Da reicht wohl ein "Sie haben den Ansprüchen nicht genügt. Punkt."Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Zu einer besseren und sozial kompetenteren Justiz führt das jedoch sicherlich nicht.