Allgemeine Frage zu Disziplinarverfahren

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Salomo
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Allgemeine Frage zu Disziplinarverfahren

Beitrag von Salomo »

Hallo ihr,

ich habe mal eine generelle Frage: Angenommen ein Richter oder Staatsanwalt nimmt ab und zu Drogen aber ohne sich strafbar zu machen: Kann dann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, wenn es rauskommt?
Ich denke eher nicht. § 77 Beamtengesetz spricht ja von "Pflichtverletzung". Wenn der Beamte aber nicht gegen das Gesetz verstößt (Konsum ist ja vom Gesetzgeber bewusst straflos gestellt worden) und seinen Dienst ordentlich ausführt kann eigentlich nichts passieren oder (da keine Pflichtverletzung)?
Ich frage das nur aus Interesse weil ein Komilitone meinte, daß man da schnell in ein Disziplinarverfahren kommen könnte (er konnte es nicht belegen) was ich aber wie gesagt anders sehe.

VG
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[enigma]
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Re: Allgemeine Frage zu Disziplinarverfahren

Beitrag von [enigma] »

Zu den Beamtenpflichten gehört auch ein Verhalten, das der Achtung vor dem Amt entspricht. Und mit dem man sich nicht erpressbar macht. Wird wohl im Einzelfall darauf ankommen, um welche Drogen es geht und wie häufig konsumiert wurde. Die Pflichtverletzung iSv § 77 BeamtG muss jedenfalls nicht zwingend ein strafrechtlich relevantes Verhalten sein.
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Salomo
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Re: Allgemeine Frage zu Disziplinarverfahren

Beitrag von Salomo »

Danke. Aber ist das nicht viel zu unkonkret? "Achtung vor dem Amt" zeigt auch keiner, der seine Frau betrügt, seine Kinder anschreit usw.
Auch § 77 Absatz 1 Satz 2 Beamtengesetz braucht ja eine Pflichtverletzung. Also muss es eine Pflicht geben (strafbewehrt oder nicht) keine Drogen zu konsumieren. Das muss sich aus dem Gesetz ergeben. So etwas gibt es aber nicht da der Gesetzgeber bewusst den Konsum legalisiert hat.
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[enigma]
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Re: Allgemeine Frage zu Disziplinarverfahren

Beitrag von [enigma] »

Salomo hat geschrieben: Auch § 77 Absatz 1 Satz 2 Beamtengesetz braucht ja eine Pflichtverletzung. Also muss es eine Pflicht geben (strafbewehrt oder nicht) keine Drogen zu konsumieren. Das muss sich aus dem Gesetz ergeben. So etwas gibt es aber nicht da der Gesetzgeber bewusst den Konsum legalisiert hat.
Den Widerspruch siehst du doch selbst oder? Nur weil der Gesetzgeber ein Verhalten nicht unter Strafe stellt, kann dieses Verhalten aufgrund der besonderen Stellung eines Beamten dennoch eine Pflichtverletzung darstellen. Sonst stünde da nicht "Pflichtverletzung" sondern "Verurteilung wegen einer Straftat". Zur Beamtenpflicht gehört es wie gesagt auch, sich nicht erpressbar zu machen und Straftaten anderer auch nicht indirekt zu unterstützen. Und das ist beim Drogenkonsum stets der Fall.

Es wird am Ende wie gesagt auf den Einzelfall ankommen. Einmal beim Kiffen erwischt zu werden, dürfte für einen Beamten sicher peinlich sein aber keine Konsequenzen nach sich ziehen (außer für Berufsfahrer). Bei härteren Drogen oder regelmäßigem Konsum hat man zusätzlich einen Verstoß gegen die Gesundhaltungspflicht.
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Salomo
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Re: Allgemeine Frage zu Disziplinarverfahren

Beitrag von Salomo »

Ok, Danke, das klingt für mich logisch (also zumindest halb, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter ein Disziplinarverfahren bekommt, weil er seiner Frau fremdgegangen ist obwohl das ein eindeutiger Verstoß gegen die eheliche Treuepflicht ist).
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[enigma]
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Re: Allgemeine Frage zu Disziplinarverfahren

Beitrag von [enigma] »

Das kann man nicht vergleichen, das eine betrifft höchstens die Privatsphäre, das andere die Intimsphäre. Das eine lässt unter Umständen Zweifel an der Rechtstreue des Beamten aufkommen ("Wer Drogen nimmt, hat auch sonst Dreck am Stecken" ist in der Bevölkerung nach wie vor weit verbreitet), das andere nicht.
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Re: Allgemeine Frage zu Disziplinarverfahren

Beitrag von lucyyy »

Salomo hat geschrieben:Hallo ihr,

ich habe mal eine generelle Frage: Angenommen ein Richter oder Staatsanwalt nimmt ab und zu Drogen aber ohne sich strafbar zu machen: Kann dann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, wenn es rauskommt?
Ich denke eher nicht. § 77 Beamtengesetz spricht ja von "Pflichtverletzung". Wenn der Beamte aber nicht gegen das Gesetz verstößt (Konsum ist ja vom Gesetzgeber bewusst straflos gestellt worden) und seinen Dienst ordentlich ausführt kann eigentlich nichts passieren oder (da keine Pflichtverletzung)?
Ich frage das nur aus Interesse weil ein Komilitone meinte, daß man da schnell in ein Disziplinarverfahren kommen könnte (er konnte es nicht belegen) was ich aber wie gesagt anders sehe.

VG
Dass aufgrund von nachgewiesenen Drogenkonsums (auch nicht strafbarer Art) ein Disziplinarverfahren durchgeführt wird, kann ich mir schon gut vorstellen - die beamtenrechtliche Treuepflicht bindet im Innenverhältnis halt doch enger, als es das StGB vermag. Hier geht es auch darum, alles zu unterlassen, was das Ansehen des Dienstherren in der Öffentlichkeit schädigt. Da kann Drogenkonsum m.E. durchaus drunter fallen. Im Übrigen ist das abgestufte System der einzelnen Disziplinarmaßnahmen ja auch gerade darauf angelegt, dass es weniger schlimme Verletzungen der Treuepflicht gibt und schwerere.

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Re: Allgemeine Frage zu Disziplinarverfahren

Beitrag von Salomo »

Klar, letztendlich ist es ja so: "Drogen sind schlecht" (der dumme Michel sieht es so) und dann muss der Staat diesem gesunden Volksempfinden eben nachgeben. Fremdgehen begründet auch Zweifel an der Rechtstreue - aber das macht eben jeder. O:)
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Re: Allgemeine Frage zu Disziplinarverfahren

Beitrag von Urs Blank »

Salomo hat geschrieben:Klar, letztendlich ist es ja so: "Drogen sind schlecht" (der dumme Michel sieht es so) und dann muss der Staat diesem gesunden Volksempfinden eben nachgeben. Fremdgehen begründet auch Zweifel an der Rechtstreue - aber das macht eben jeder. O:)
Lesetipp: Mayer, Ehebruch als Dienstvergehen? JZ 2013, 350.
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Strich
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Re: Allgemeine Frage zu Disziplinarverfahren

Beitrag von Strich »

Salomo hat geschrieben:Klar, letztendlich ist es ja so: "Drogen sind schlecht" (der dumme Michel sieht es so) und dann muss der Staat diesem gesunden Volksempfinden eben nachgeben. ...
Echt jetzt?
Erstens dürfte der "dumme Michel" schon seit gefühlt 20 Jahren nicht mehr glauben, dass "Drogen" (wenn damit Canabisgemeint ist) "schlecht" sind. Ich komme aus der tiefsten sächsischen Provinz und selbst dort am Stammtisch würde jeder eine Canabisfreigabe unter Verweis auf die Legalität von Alkohol und Tabak befürworten, wobei das Höchste der Ablehnungsgefühle wohl ein schulterzuckendes "ist mir egal" sein dürfte.

Das gesunde Volksempfinden schwingt zweitens vor allem in den Städten schon sehr sehr viel länger in Richtung Legalisierung. Und wenn sogar die CDU die moderne Großstadtpartei sein will, frage ich micht ernsthaft, welches "gesunde Volksempfinden" hier gemeint sein soll?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Allgemeine Frage zu Disziplinarverfahren

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Strich hat geschrieben:frage ich micht ernsthaft, welches "gesunde Volksempfinden" hier gemeint sein soll?
Es gibt sicher auch Gegenstimmen, Fahren unter Drogeneinfluss wäre z. B. nicht wünschenswert, richterliche Urteile unter Cannabis-Einfluss vielleicht auch nicht unbedingt. Die Erwartung an gewisse Berufsgruppen mit viel Verantwortung für die Gemeinschaft ist schon höher, was sich durch deren Funktion in der Gemeinschaft erklärt.
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Re: Allgemeine Frage zu Disziplinarverfahren

Beitrag von Strich »

Candor hat geschrieben:
Strich hat geschrieben:frage ich micht ernsthaft, welches "gesunde Volksempfinden" hier gemeint sein soll?
Es gibt sicher auch Gegenstimmen, Fahren unter Drogeneinfluss wäre z. B. nicht wünschenswert, richterliche Urteile unter Cannabis-Einfluss vielleicht auch nicht unbedingt. Die Erwartung an gewisse Berufsgruppen mit viel Verantwortung für die Gemeinschaft ist schon höher, was sich durch deren Funktion in der Gemeinschaft erklärt.
Daran würde sich durch eine Legalisierung von Canabis nichts ändern. Der besoffene Richter und Autofahrer ist auch heute "nach dem gesunden Volksempfinden" problematisch.
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Re: Allgemeine Frage zu Disziplinarverfahren

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Salomo hat geschrieben:Hallo ihr,

ich habe mal eine generelle Frage: Angenommen ein Richter oder Staatsanwalt nimmt ab und zu Drogen aber ohne sich strafbar zu machen: Kann dann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, wenn es rauskommt?
Ich denke eher nicht. § 77 Beamtengesetz spricht ja von "Pflichtverletzung". Wenn der Beamte aber nicht gegen das Gesetz verstößt (Konsum ist ja vom Gesetzgeber bewusst straflos gestellt worden) und seinen Dienst ordentlich ausführt kann eigentlich nichts passieren oder (da keine Pflichtverletzung)?
Ich frage das nur aus Interesse weil ein Komilitone meinte, daß man da schnell in ein Disziplinarverfahren kommen könnte (er konnte es nicht belegen) was ich aber wie gesagt anders sehe.
Ein Richter oder Staatsanwalt, der Drogen konsumiert, deren Verkauf strafbar ist, wird seinen Konsum naheliegenderweise über illegale Quellen unterhalten. Über diese will er dann natürlich ohne jeglichen Anflug von Befangenheit zu Gericht sitzen, egal ob er dann evtl. persönlich auf Entzug gesetzt wird. Natürlich könnte er sich seinen Stoff auch in einer ganz anderen Stadt besorgen, um dies möglichst auszuschließen. Aber Drogendealer sind sehr mobil, oft auch an Bahnhöfen aktiv. So gesehen wäre dieser Fall nicht einmal unwahrscheinlich. Natürlich würde besagter Richter/Staatsanwalt sich sofort korrekt zu seiner Sucht bekennen und sich vom Fall zurückziehen. Ein Fressen für die Presse. :D
Gelöschter Nutzer

Re: Allgemeine Frage zu Disziplinarverfahren

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Strich hat geschrieben:Daran würde sich durch eine Legalisierung von Canabis nichts ändern. Der besoffene Richter und Autofahrer ist auch heute "nach dem gesunden Volksempfinden" problematisch.
Ganz praktisch müsste man dann also vor jedem Gerichtstermin Richter und Staatsanwälte einem Drogentest unterziehen, um deren "Fahrtauglichkeit" für das Gerichtsverfahren festzustellen. Wär eigentlich witzig, warum nicht! :D
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