Abstrakte Normenkontrolle - Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Luftschmuggler
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Abstrakte Normenkontrolle - Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG

Beitrag von Luftschmuggler »

Servus,

ich habe bei einem Fall die Aufgabe, die Erfolgsaussichten eines Antrags einer Landesregierung zu prüfen, wobei der Antrag gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG gestellt wurde. Hierbei wende ich doch einfach das Schema der abstrakten Normenkontrolle an, oder?

MfG,

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Tibor
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Re: Abstrakte Normenkontrolle - Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG

Beitrag von Tibor »

Also ich würde das Schema des Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG anwenden.
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Re: Abstrakte Normenkontrolle - Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG

Beitrag von Luftschmuggler »

Tibor hat geschrieben:Also ich würde das Schema des Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG anwenden.
Ist das nicht die abstrakte Normenkontrolle? Oder stehe ich gerade komplett auf dem Schlauch? :o
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