Zu kurze Frist durch Gericht
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
Ich hatte neulich eine Richterin, die nicht nur sehr, sehr gut vorbereitet war, sondern Termine sogar doppelt vergeben hat, d.h. zu einem Termin waren zwei Verhandlungen angesetzt. Ich selbst war an dem Tag sogar zu zwei Verhandlungen nacheinander bei ihr geladen. Fand ich erst bedenklich, aber dann doch gut.
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
Das System kenne ich auch. Aber es macht nur Sinn so viele Sachen zu terminieren, wie man sinnvollerweise vorbereiten, verhandeln und ggf. entscheiden kann, weil der worst case ja ist: Es kommen tatsächlich alle und man darf am Ende in jeder Sache ein Urteil schreiben. Und dann ist es eine Frage der Philosophie, ob man die Verfahren dann gerne richtig verhandelt oder im Notfall die Hälfte der Leute mit zwei knappen Hinweisen nach Hause schickt, weil doch mehr erschienen sind als gedacht. Und ich habe eher selten ein VU im Termin, so dass ich bei einer derartigen Terminierung regelmäßig ein Zeitproblem hätte; klar absehbare VUs terminiere ich durchaus bewusst "zusätzlich", aber ich käme sicherlich nicht auf die Idee, mir regelmäßig pro Woche einfach ein oder zwei Verfahren mehr zu laden, als ich gut bearbeiten kann. Umgekehrt ärgere ich mich regelmäßig, wenn mir die Parteien so knapp vorher erklären, warum ihnen der Termin nun auf einmal absolut unmöglich ist, dass ich nichts anderes mehr terminieren kann.Calipso hat geschrieben:Ich hatte neulich eine Richterin, die nicht nur sehr, sehr gut vorbereitet war, sondern Termine sogar doppelt vergeben hat, d.h. zu einem Termin waren zwei Verhandlungen angesetzt. Ich selbst war an dem Tag sogar zu zwei Verhandlungen nacheinander bei ihr geladen. Fand ich erst bedenklich, aber dann doch gut.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
Also aus meiner Sicht war die Richterin sehr gut vorbereitet - das habe ich btw noch nicht oft erlebt. Sie hat sich dann eher aufgeregt, wenn ein Vertreter nicht gut vorbereitet war. Ärgerlich fand ich es, dass sie in meiner einen Sache, dem Gegner noch mal Zeit gegeben hat, um gewisse Fragen zu beantworten, obwohl das schriftliche Vorverfahren sehr umfangreich war und der gegnerische Anwalt zu den springenden Punkten halt nichts substantiiertes vorgebracht hat. ME hätte sie das auch lassen und verurteilen können.
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
Wieso sollte man sich über den Normalfall aufregen?Calipso hat geschrieben:Sie hat sich dann eher aufgeregt, wenn ein Vertreter nicht gut vorbereitet war.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
@Calipso: Es mag ja Überflieger geben, die mehr Verfahren pro Woche bewältigen können als andere und dementsprechend doppelt terminieren müssen (vielleicht aber auch: nur ein Sitzungstag alle 2 Wochen?), aber ich fühle mich vollkommen ausgelastet, wenn ich meinen Sitzungstag nur einfach voll terminiert habe.
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
Ist beim hiesigen Arbeitsgericht ständig so. Leider führt dies dazu, dass Anwälte erhebliche Wartezeiten haben, wenn sich die gleichzeitig terminierte Sache durch lange Vergleichsverhandlungen bzw. -formulierungen hinzieht.Calipso hat geschrieben:Ich hatte neulich eine Richterin, die nicht nur sehr, sehr gut vorbereitet war, sondern Termine sogar doppelt vergeben hat, d.h. zu einem Termin waren zwei Verhandlungen angesetzt. Ich selbst war an dem Tag sogar zu zwei Verhandlungen nacheinander bei ihr geladen. Fand ich erst bedenklich, aber dann doch gut.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
@juleé und Syd: Ich wollte mit meinem Post nicht ausdrücken, dass ich es gut finde, wenn doppelt terminiert wird. Ich war nur sehr überrascht, dass die Richterin dennoch wirklich gut vorbereitet war und z.B. meine Termine hintereinander gepackt hat. Sie war schon recht alt, ich denke, es lag an ihrer Erfahrung, dass sie dennoch alles "im Griff" hatte. Die Protokolle wurden übrigens noch am selben Tag gefertigt und lagen 2 Tage nach meinen Verhandlungen in meinem Briefkasten. Hat mich auch positiv überrascht. "Normalerweise" dauert so etwas hier ca. 2 Wochen.
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
Eigentlich ist könnte es doch ganz einfach sein:julée hat geschrieben:Es ändert nichts daran, dass es auf Seiten des Gerichts auch gewisse Sachzwänge gibt, ...
Vfg.
1. Urteilskopf gem. Vorlage
2. Klageanträge als Tenor abschreiben
3. Begründung aus der Klageschrift vom [Datum] übernehmen
4. Zur Unterschrift vorlegen
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
Es gibt Amtsrichter, die genau so arbeiten.
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
Und dann bestimmt Syd26 die Rechtsprechung? Na Prost.
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
Nix Prost, Herr Kollege. Es gilt Art. 92 GG.
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
Natürlich gilt Art. 92 GG. Wenn aber Amtsrichter diesen bewusst ignorieren - s. Eure ketzerischen Beiträge -, dann gilt das Recht der Anwälte. Was sicherlich qualitativ - Syd26 war ja nur ein plakatives Beispiel - hinter der vorhandenen richterlichen Kompetenz zurückbleibt.
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
Diese Arbeitsweise würde bei uns mangels Schreibkräften nicht funktionieren.
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
Dann müsst ihr eben auf den elektronischen Rechtsverkehr warten oder einen Scanner kaufen.Tibor hat geschrieben:Diese Arbeitsweise würde bei uns mangels Schreibkräften nicht funktionieren.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
Wenn denn mal ein Bruchteil der Anwälte in der Lage wäre, einen Schriftsatz zu verfassen, den man sich tatsächlich über eine derartige Ziff. 3 zu eigen machen wollte.immer locker bleiben hat geschrieben:Eigentlich ist könnte es doch ganz einfach sein:julée hat geschrieben:Es ändert nichts daran, dass es auf Seiten des Gerichts auch gewisse Sachzwänge gibt, ...
Vfg.
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2. Klageanträge als Tenor abschreiben
3. Begründung aus der Klageschrift vom [Datum] übernehmen
4. Zur Unterschrift vorlegen
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)