Oder man ruft in der Anwaltskanzlei an und bitte freundlich um Übersendung der Datei.thh hat geschrieben:Dann müsst ihr eben auf den elektronischen Rechtsverkehr warten oder einen Scanner kaufen.Tibor hat geschrieben:Diese Arbeitsweise würde bei uns mangels Schreibkräften nicht funktionieren.
Zu kurze Frist durch Gericht
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
In der Lage wäre man schon, man hat aber keine Zeit für lehrbuchmäßige Schriftsätze.julée hat geschrieben:Wenn denn mal ein Bruchteil der Anwälte in der Lage wäre, einen Schriftsatz zu verfassen, den man sich tatsächlich über eine derartige Ziff. 3 zu eigen machen wollte.immer locker bleiben hat geschrieben:Eigentlich ist könnte es doch ganz einfach sein:julée hat geschrieben:Es ändert nichts daran, dass es auf Seiten des Gerichts auch gewisse Sachzwänge gibt, ...
Vfg.
1. Urteilskopf gem. Vorlage
2. Klageanträge als Tenor abschreiben
3. Begründung aus der Klageschrift vom [Datum] übernehmen
4. Zur Unterschrift vorlegen
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
Es wäre schön, wenn jetzt endlich mal mit dem Anwaltsbashing aufgehört werden könnte.
Zum einen sehe ich es wie Calipso - es fehlt schlicht die Zeit und meist übrigens auch die entsprechende Vergütung dafür - und zum anderen: Ich kann am wenigsten dafür, wenn Gerichte unvollständige Urteile übersenden, weil sie vielleicht gerade nicht so vorgegangen sind, wie ilb vorgeschlagen hat.
Zum einen sehe ich es wie Calipso - es fehlt schlicht die Zeit und meist übrigens auch die entsprechende Vergütung dafür - und zum anderen: Ich kann am wenigsten dafür, wenn Gerichte unvollständige Urteile übersenden, weil sie vielleicht gerade nicht so vorgegangen sind, wie ilb vorgeschlagen hat.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
Übersendung der Datei? Auf Diskette? Oder Quelltext ausgedruckt per Fax?batman hat geschrieben: Oder man ruft in der Anwaltskanzlei an und bitte freundlich um Übersendung der Datei.
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
Auf Steintafeln gemeißelt.
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
Es geht nicht um "lehrbuchartig" im Sinne von umfangreich, sondern um vernünftig strukturiert und nachvollziehbar begründet - eine rechtliche Kurzbegründung mit Anspruchsgrundlage und einer Argumentation zu den drei möglichen Knackpunkten passt meist auf 1-3 Seiten; mit Rechtsprechungszitaten entsprechend mehr. Manche Anwälte bekommen das ganz wunderbar hin, bei anderen ahnt man allenfalls, was einem die Partei / der Anwalt eigentlich sagen will. Und auch bei der Sachverhaltsdarstellung gibt es doch gewisse Unterschiede: Bei manchen Klageschriften kann man, insbesondere wenn vieles unstrittig ist, die Darstellung mehr oder weniger 1:1 in den unstrittigen Tatbestand übernehmen, bei anderen braucht man ewig, um so was wie eine Chronologie zu erreichen. Und da behaupte ich: Das ist nicht allein eine Frage der Zeit, sondern auch des Könnens.Calipso hat geschrieben:In der Lage wäre man schon, man hat aber keine Zeit für lehrbuchmäßige Schriftsätze.julée hat geschrieben:
Wenn denn mal ein Bruchteil der Anwälte in der Lage wäre, einen Schriftsatz zu verfassen, den man sich tatsächlich über eine derartige Ziff. 3 zu eigen machen wollte.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Re: Zu kurze Frist durch Gericht
Und die Steintafel wird dann per Bote an das "besondere steingemeißelte Postfach" übermittelt.batman hat geschrieben:Auf Steintafeln gemeißelt.