Ganz anders natürlich Deine Ideen zur Abschaffung der gesetzlichen Rentenversicherung.Boris Die Klinge hat geschrieben: Diesen halbgaren Unsinn kann und will doch nun wirklich niemand mehr hören oder lesen.
Erfahrungen nach BSG Urteil
Moderator: Verwaltung
-
- Urgestein
- Beiträge: 6850
- Registriert: Dienstag 21. Juni 2011, 16:49
- Ausbildungslevel: RA
Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
- Strich
- Mega Power User
- Beiträge: 2276
- Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Lässt sich jedenfalls einfacher rechtfertigen, als die Ausräuberung aller. Wo eine Krankenverisicherung mir als Solidarsystem noch einleuchtet, wird das bei der Rentenversicherung schon schwieriger. Was geht es mich an, für andere Vorsorge im Alter zu treffen? Nicht, dass die ihr ganzes Leben lang Zeit gehabt hätten, nein, ich muss auch für solche Leute zahlen, die (verschuldet) keine Kinder haben, weil sie lieber YOLO sind.Parabellum hat geschrieben:Ganz anders natürlich Deine Ideen zur Abschaffung der gesetzlichen Rentenversicherung.Boris Die Klinge hat geschrieben: Diesen halbgaren Unsinn kann und will doch nun wirklich niemand mehr hören oder lesen.
Also nicht ich muss bezahlen . Wenn von dem kargen Gehalt auch noch die Rente abginge, würde sich Staatsdienst nicht mehr lohnen (shots fired). Aber das imaginierte, in der Rentenversicherung pflichtversicherte Ich muss es.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- Boris Die Klinge
- Power User
- Beiträge: 445
- Registriert: Donnerstag 16. April 2009, 14:29
- Ausbildungslevel: RA
Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Der Aspekt der Versorgungsfreiheit gehört schlicht zu einer ehrlich geführten Gerechtigkeitsdebatte.Parabellum hat geschrieben:Ganz anders natürlich Deine Ideen zur Abschaffung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Heute mal was Neues: Die DRV Bund hat mich rückwirkend bis zum 01.04.2014 von der Versicherungspflicht befreit und lehnt eine Befreiung für den Zeitraum davor mit dem Hinweis ab, dass das BVerfG die Verfassungsbeschwerden der beiden Syndizi nicht zur Entscheidung genommen hat ...
- Strich
- Mega Power User
- Beiträge: 2276
- Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Die hocken schlimmer auf "ihrem" Schotter als Dagobert Duck.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- Boris Die Klinge
- Power User
- Beiträge: 445
- Registriert: Donnerstag 16. April 2009, 14:29
- Ausbildungslevel: RA
Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Die DRV Bund verhält sich wie ein bockiges Kind, getreu dem Motto: Wenn ich schon nicht gewinnen kann, mach ich auf jeden Fall noch was kaputt. Ist zwar ermüdend und nervtötend, aber dagegen helfen mit einiger Erfolgsaussicht WS und nach abschlägigem WSB Klage vor dem SG. Die DRV Bund wird gem. § 231 Abs. 4b S. 4 SGB VI i.V.m. BVerfG die rückwirkende Befreiung auch für Zeiträume vor 04/2014 auszusprechen haben, wenn in diesen Zeiträumen wenigstens Mindestpflichtbeiträge an das VSW gezahlt wurden. Dabei handelt es sich ebenfalls um sog. "einkommensbezogene Pflichtbeiträge" i.S.d. § 231 Abs. 4b S. 4 SGB VI. Anschließend hat die DRV Bund gem. § 286f S. 1 SGB VI die zu Unrecht gezahlten Beiträge zu beanstanden und an das jeweilige VSW zu erstatten.iura hat geschrieben:Heute mal was Neues: Die DRV Bund hat mich rückwirkend bis zum 01.04.2014 von der Versicherungspflicht befreit und lehnt eine Befreiung für den Zeitraum davor mit dem Hinweis ab, dass das BVerfG die Verfassungsbeschwerden der beiden Syndizi nicht zur Entscheidung genommen hat ...
- Baron
- Fossil
- Beiträge: 9032
- Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Ich habe übrigens gestern ein Schreiben von der DRV bekommen mit der Ankündigung, dass bald Sozialwahlen anstehen und ich da doch bitte auch wählen soll, weil das super wichtig ware. Ist es normal, dass Leute, die befreit sind und auch keine Beitragzahlungen zur DRV geleistet haben (bzw. sich diesee haben auszahlen lassen), trotzdem ein Stimmrecht haben?
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
§ 50 SGB IV; du wirst sicherlich eine Rentenanwartschaft bei der DRV haben und deshalb bist du wahlberechtigt.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
- Baron
- Fossil
- Beiträge: 9032
- Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Hmmm... wüsste ich jetzt nicht, woher sie kommen soll. Naja.. lässt sich schon rausfindenTibor hat geschrieben:§ 50 SGB IV; du wirst sicherlich eine Rentenanwartschaft bei der DRV haben und deshalb bist du wahlberechtigt.
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Gut, ich dachte immer, dass das daran gekoppelt ist. Ich habe aus vorstudentischen Tätigkeiten meine 5 Jahre DRV voll gemacht und trage deshalb nun eine fürstliche Anwartschaft bis zu meinem 75 Lebensjahr rum, die mich zur Wahl berechtigt (aber Gott sei Dank nicht verpflichtet).
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
- Baron
- Fossil
- Beiträge: 9032
- Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Komisch ist vor allem, dass die Sozialwahl ja auch alle 6 Jahre ist und ich letztes mal keine Einladung bekommen habe...
-
- Newbie
- Beiträge: 2
- Registriert: Donnerstag 15. Dezember 2016, 17:25
- Ausbildungslevel: Cand. iur.
Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Hat jemand Erfahrungen, wie die RAK München mit Schadenanwälten umgeht? Der Anwaltsgerichtshof Hamm ist ja eindeutig auf Seiten der Versicherungsjuristen.
- Boris Die Klinge
- Power User
- Beiträge: 445
- Registriert: Donnerstag 16. April 2009, 14:29
- Ausbildungslevel: RA
Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Die erste BGH-Entscheidung zur Zulassung von Syndikusanwälten ist da. Betrifft einen sog. Schadenanwalt:
https://www.lto.de/recht/job-karriere/j ... rsicherer/
Hier sind eine ganze Reihe Urteile des AGH NRW bzgl. Syndikuszulassung verlinkt:
https://dejure.org/dienste/rechtsprechu ... DWestfalen
In den aktuellen BRAK-Mitteilungen sind weitere Urteile des AGH Rheinland-Pfalz und des AGH Hessen veröffentlicht:
http://194.8.213.231/script/app.cgi?siteid=brak-mitteilungen (Verwaister Link automatisch entfernt)
https://www.lto.de/recht/job-karriere/j ... rsicherer/
Hier sind eine ganze Reihe Urteile des AGH NRW bzgl. Syndikuszulassung verlinkt:
https://dejure.org/dienste/rechtsprechu ... DWestfalen
In den aktuellen BRAK-Mitteilungen sind weitere Urteile des AGH Rheinland-Pfalz und des AGH Hessen veröffentlicht:
http://194.8.213.231/script/app.cgi?siteid=brak-mitteilungen (Verwaister Link automatisch entfernt)
- Effi
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5278
- Registriert: Sonntag 18. Juni 2006, 19:12
- Ausbildungslevel: RA
Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Sind euch dazu schon Klagen bekannt?Boris Die Klinge hat geschrieben:Die DRV Bund verhält sich wie ein bockiges Kind, getreu dem Motto: Wenn ich schon nicht gewinnen kann, mach ich auf jeden Fall noch was kaputt. Ist zwar ermüdend und nervtötend, aber dagegen helfen mit einiger Erfolgsaussicht WS und nach abschlägigem WSB Klage vor dem SG. Die DRV Bund wird gem. § 231 Abs. 4b S. 4 SGB VI i.V.m. BVerfG die rückwirkende Befreiung auch für Zeiträume vor 04/2014 auszusprechen haben, wenn in diesen Zeiträumen wenigstens Mindestpflichtbeiträge an das VSW gezahlt wurden. Dabei handelt es sich ebenfalls um sog. "einkommensbezogene Pflichtbeiträge" i.S.d. § 231 Abs. 4b S. 4 SGB VI. Anschließend hat die DRV Bund gem. § 286f S. 1 SGB VI die zu Unrecht gezahlten Beiträge zu beanstanden und an das jeweilige VSW zu erstatten.iura hat geschrieben:Heute mal was Neues: Die DRV Bund hat mich rückwirkend bis zum 01.04.2014 von der Versicherungspflicht befreit und lehnt eine Befreiung für den Zeitraum davor mit dem Hinweis ab, dass das BVerfG die Verfassungsbeschwerden der beiden Syndizi nicht zur Entscheidung genommen hat ...
I want to believe.
- Boris Die Klinge
- Power User
- Beiträge: 445
- Registriert: Donnerstag 16. April 2009, 14:29
- Ausbildungslevel: RA
Re: Erfahrungen nach BSG Urteil
Zur Frage der rückwirkenden Befreiung für Zeiten vor 04/2014 gem. § 231 Abs. 4b SGB VI sind eine ganze Reihe Verfahren anhängig. Mir sind überwiegend Fälle wiederaufgenommener Altverfahren bekannt, in denen nach Auffassung der Kläger nach Erlass des teilweise begünstigenden Bescheides über die rückwirkende Befreiung gem. § 96 SGG zu verfahren sei, was in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung z.Zt. - leider - unterschiedlich beurteilt wird (contra § 96 SGG: LSG Baden-Württemberg, L 7 R 3495/15 a.A.: SG Berlin, S 11 R 645/16 WA; SG Berlin, S 7 R 1997/17; SG Köln, S 40 R 878/11; SG Wiesbaden, S 8 R 162/16; SG München, S 56 R 965/16 u.a.).Boris Die Klinge hat geschrieben:Sind euch dazu schon Klagen bekannt?
Mir ist bis heute nur eine Entscheidung in der Sache bekannt, also zur Frage, ob auch die Fachgerichte die Auffassung des BVerfG teilen, dass es sich bei den Mindestpflichtbeiträgen um sog. "einkommensbezogene Pflichtbeiträge" i.S.d. § 231 Abs. 4b S. 4 SGB VI handelt. Das SG Berlin hat sich der Auffassung des BVerfG angeschlossen(vgl. SG Berlin, S 11 R 645/16 WA, n.rkr., Berufung zum LSG Berlin-Brandenburg, Az.: L 6 R 113/17).