Wie vollstrecke ich aus einer Grundschuld/Hypothek?
Moderator: Verwaltung
- Ara
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Wie vollstrecke ich aus einer Grundschuld/Hypothek?
Moin,
im Studium hab ich gelernt wie man gutgläubigen Zweiterwerb und die forderungsentkleidete Hypothek behandelt. Wie praktisch aber eine Grundschuld/Hypothek überhaupt vollstreckt wird, hat man mir irgendwie nie erklärt. Auch nach kurzer Suche werde ich nicht wirklich schlauer. Vielleicht liegt es auch noch an meinem elementaren Loch im gesamten Zwangsvollstreckungsrecht.
Daher meine Frage: Wie genau läuft das in der Praxis ab?
Ich hab den Grundschuldbrief und möchte nun in das Grundstück vollstrecken. Erfolgt nach §§ 1192 I, 1147 BGB. Ich gehe mal davon aus, dass der Grundschuldbrief noch kein vollstreckungsfähiger Titel ist (sonst bräuchte man ja wohl in de Praxis nicht die Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung?!). Also brauch ich nen vollstreckungsfähigen Titel. Den bekomme ich von wem, woher, warum, in welcher Form? Vermute mal vom Gericht.
Es wird ja immer formuliert "Die Duldung der Zwangsvollstreckung verlangen". Aber auf was Klage ich da genau? Eine Leistungsklage auf Duldung durch den Eigentümer? Anschließend hab ich dann ein Urteil, welches ich dann einem Gerichtsvollzieher gebe und der das Grundstück versteigert? Häufig liest man dann auch Formulierungen wie "Die Hypothek X wurde nicht ins geringste Gebot aufgenommen". Ich vermute das "geringste Gebot" ist das Startgebot? Wenn Hypotheken da nicht drin sind, kommen die oben drauf? Das heißt das Grundstück wird dann für X Euro Startgebot angeboten aber oben drauf kommt noch die Hypothek X? Der Käufer muss also zusätzlich zum Kaufpreis, die Hypothek auslösen, damit er ein lastenfreies Grundstück hat?
Der zweite Fall ist die "Unterwerfung unter der sofortigen Zwangsvollstreckung". Soweit ich es verstanden hab: Das ist dann eine notarielle Urkunde im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 5, 800 ZPO. Mit dieser Urkunde kann ich dann direkt zum Gerichtsvollzieher gehen und er vollstreckt direkt aus der Urkunde? Das heißt ich habe durch diese Urkunde das gleiche in der Hand, was ich sonst vom Gericht bekommen würde?
Vielleicht mag mich jemand etwas schlauer machen.
im Studium hab ich gelernt wie man gutgläubigen Zweiterwerb und die forderungsentkleidete Hypothek behandelt. Wie praktisch aber eine Grundschuld/Hypothek überhaupt vollstreckt wird, hat man mir irgendwie nie erklärt. Auch nach kurzer Suche werde ich nicht wirklich schlauer. Vielleicht liegt es auch noch an meinem elementaren Loch im gesamten Zwangsvollstreckungsrecht.
Daher meine Frage: Wie genau läuft das in der Praxis ab?
Ich hab den Grundschuldbrief und möchte nun in das Grundstück vollstrecken. Erfolgt nach §§ 1192 I, 1147 BGB. Ich gehe mal davon aus, dass der Grundschuldbrief noch kein vollstreckungsfähiger Titel ist (sonst bräuchte man ja wohl in de Praxis nicht die Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung?!). Also brauch ich nen vollstreckungsfähigen Titel. Den bekomme ich von wem, woher, warum, in welcher Form? Vermute mal vom Gericht.
Es wird ja immer formuliert "Die Duldung der Zwangsvollstreckung verlangen". Aber auf was Klage ich da genau? Eine Leistungsklage auf Duldung durch den Eigentümer? Anschließend hab ich dann ein Urteil, welches ich dann einem Gerichtsvollzieher gebe und der das Grundstück versteigert? Häufig liest man dann auch Formulierungen wie "Die Hypothek X wurde nicht ins geringste Gebot aufgenommen". Ich vermute das "geringste Gebot" ist das Startgebot? Wenn Hypotheken da nicht drin sind, kommen die oben drauf? Das heißt das Grundstück wird dann für X Euro Startgebot angeboten aber oben drauf kommt noch die Hypothek X? Der Käufer muss also zusätzlich zum Kaufpreis, die Hypothek auslösen, damit er ein lastenfreies Grundstück hat?
Der zweite Fall ist die "Unterwerfung unter der sofortigen Zwangsvollstreckung". Soweit ich es verstanden hab: Das ist dann eine notarielle Urkunde im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 5, 800 ZPO. Mit dieser Urkunde kann ich dann direkt zum Gerichtsvollzieher gehen und er vollstreckt direkt aus der Urkunde? Das heißt ich habe durch diese Urkunde das gleiche in der Hand, was ich sonst vom Gericht bekommen würde?
Vielleicht mag mich jemand etwas schlauer machen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Wie vollstrecke ich aus einer Grundschuld/Hypothek?
Du solltest mal zunächst durch das ZVG blättern. Das dürfte dir einige Fragen beantworten.
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- Ara
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Re: Wie vollstrecke ich aus einer Grundschuld/Hypothek?
Okay... Das erklärt warum in der ZPO so wenig dazu steht....
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Wie vollstrecke ich aus einer Grundschuld/Hypothek?
Zu den mit dem Titelerfordernis zusammenhängenden Fragen steht aber ausschließlich in der ZPO etwas ...Ara hat geschrieben:Okay... Das erklärt warum in der ZPO so wenig dazu steht....
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Re: Wie vollstrecke ich aus einer Grundschuld/Hypothek?
Erst muss dir gem. § 797 II ZPO eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden. Der Gerichtsvollzieher ist aber nur für die Fahrnisvollstreckung zuständig.Ara hat geschrieben: Der zweite Fall ist die "Unterwerfung unter der sofortigen Zwangsvollstreckung". Soweit ich es verstanden hab: Das ist dann eine notarielle Urkunde im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 5, 800 ZPO. Mit dieser Urkunde kann ich dann direkt zum Gerichtsvollzieher gehen und er vollstreckt direkt aus der Urkunde?
- Ara
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Re: Wie vollstrecke ich aus einer Grundschuld/Hypothek?
Naja aber § 52 ZVG hat mir zum Beispiel beantwortet, was das niedrigste Gebot ist und was passiert wenn da keine Hypotheken eingeschlossen sind.
Und auch, dass anscheinend das Gericht die Versteigerung durchführt und nicht der Gerichtsvollzieher.
Und auch, dass anscheinend das Gericht die Versteigerung durchführt und nicht der Gerichtsvollzieher.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Wie vollstrecke ich aus einer Grundschuld/Hypothek?
Ist auch mmn einer der attraktivsten Rechtspflegertätigkeiten, ich selbst hatte auch schon das Vergnügen eine solche Versteigerung zu leiten.
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Re: Wie vollstrecke ich aus einer Grundschuld/Hypothek?
Was ist daran so attraktiv?Vorkriegsjugend hat geschrieben:Ist auch mmn einer der attraktivsten Rechtspflegertätigkeiten, ich selbst hatte auch schon das Vergnügen eine solche Versteigerung zu leiten.
- Vorkriegsjugend
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Re: Wie vollstrecke ich aus einer Grundschuld/Hypothek?
Fachlich interessante Materie mit zusätzlichem Kontakt zu Menschen verschiedenster Prägung. Dazu lernt man interessante Immobilien kennen und besichtigt diese auch vereinzelnt.
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Re: Wie vollstrecke ich aus einer Grundschuld/Hypothek?
Wie oft gibt es eigentlich tatsächlich einen gutgläubigen Zweiterwerb einer Hypothek (oder Grundschuld) in der Praxis?
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Re: Wie vollstrecke ich aus einer Grundschuld/Hypothek?
Nie.StudiVader315226 hat geschrieben:Wie oft gibt es eigentlich tatsächlich einen gutgläubigen Zweiterwerb einer Hypothek (oder Grundschuld) in der Praxis?