Vergleich bei Rechtsschutzversicherung [Änfängerfrage...]

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frage
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Vergleich bei Rechtsschutzversicherung [Änfängerfrage...]

Beitrag von frage »

Guten Tag,

meine Erfahrung mit Rechtsschutzversicherungen hält sich sehr in Grenzen und irgendwie habe ich glaube schon viel zu viel über folgenden Fall nachgedacht und habe etwas Angst vor einer falschen Auskunft:

Rechtsschutzversicherter Mandant klagt einen gewissen Betrag ein. Aus diversenen Gründen soll nun ein Vergleich in Höhe von 10 Prozent der eingeklagten Summe bei entsprechender Kostenquote gem. § 278 Abs. 6 ZPO abgeschlossen werden.

Dazu folgende Fragen:

- den Vergleich als solchen muss ich - als kostenauslösende Maßnahme -doch nicht mit der Rechtsschutzversicherung abstimmen?
- gem. den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen werden bei einer gütlichen Einigung nicht die Kosten erstattet die nicht dem Verhältnis des
vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen.
Ich verstehe das eigentlich so, dass die Rechtsschutzversicherung hier dann 90% der Kosten (also außergerichtliche RA-Gebühren, Gerichtskosten, gerichtliche RA-Gebühren einschließlich Einigungsgebühr) zu erstatten hätte, während 10% mein Mandant selbst zu tragen hätte?

Vielen Dank für die Unterstützung. Ich bin in dem Fall doppelt vorsichtig, da sich die Rechtsschutzversicherung zunächst bezüglich einer Deckungszusage und später noch wegen der Höhe des Streitwerts quer gestellt hatte.

Johannes
Versicherungsnehmer
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Re: Vergleich bei Rechtsschutzversicherung [Änfängerfrage...

Beitrag von Versicherungsnehmer »

Ohne Kenntnis der geltenden ARB:

Frage 1: Ja.
Frage 2: Nein, wenn die Kosten nach Obsiegen/Unterliegen gequotelt werden, übernimmt der Versicherer die gesamten Kosten (abzüglich etwaiger Selbstbeteiligung).
Problematisch wird es nur, wenn der VN und Mandant der Gegenseite bei der Kostenquote entgegenkommt (nach dem Motto: egal, zahlt ja der VR), also 1000 Euro eingeklagt, Vergleichsbetrag 900 Euro, aber Kosten gegeneinander.
frage
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Re: Vergleich bei Rechtsschutzversicherung [Änfängerfrage...

Beitrag von frage »

Vielen Dank, so habe ich dies nach nochmaligem Nachdenken dann auch gesehen. Arme Rechtsschutzversicherung :D
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immer locker bleiben
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Re: Vergleich bei Rechtsschutzversicherung [Änfängerfrage...

Beitrag von immer locker bleiben »

Versicherungsnehmer hat geschrieben:Ohne Kenntnis der geltenden ARB:

Frage 1: Ja.
Frage 2: Nein, wenn die Kosten nach Obsiegen/Unterliegen gequotelt werden, übernimmt der Versicherer die gesamten Kosten (abzüglich etwaiger Selbstbeteiligung).
Problematisch wird es nur, wenn der VN und Mandant der Gegenseite bei der Kostenquote entgegenkommt (nach dem Motto: egal, zahlt ja der VR), also 1000 Euro eingeklagt, Vergleichsbetrag 900 Euro, aber Kosten gegeneinander.
Es gibt gelegentlich Gegner, die auf Kostenaufhebung bestehen. Wenn man das mit der RSV vernünftig bespricht kann es sein, dass diese sogar einer solchen - abweichenden - Quote zustimmt.
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