Hey,
wie ist folgende Problematik rechtlich einzuordnen:
Verkäufer (V) wählt für Käufer (K) die Kaufsache aus, da dieser sich nicht entscheiden kann. K ist einverstanden. Ist dieses Einverständnis des K im Voraus bereits als Annahme zu betrachten? Essentialia negotii sind doch nicht bestimmt/bestimmbar.
Und wie bezeichnet man eine solche Konstellation eigentlich, in denen der Verkäufer den Kaufgegenstand auswählt? Gibt es hier ein einschlägiges Schlagwort, unter dem ich dies im Lehrbuch nachlesen kann. Bin bis jetzt leider noch nicht fündig geworden.
Danke schonmal für eine kurze Antwort.
David
Vertragsschluss: Verkäufer wählt Kaufsache für Käufer aus?!
Moderator: Verwaltung
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 54
- Registriert: Sonntag 19. Februar 2017, 11:33
-
- Newbie
- Beiträge: 4
- Registriert: Donnerstag 2. März 2017, 10:25
- Ausbildungslevel: (Dipl.-)Jurist
Re: Vertragsschluss: Verkäufer wählt Kaufsache für Käufer au
Spontan würd ich überlegen, ob es sich nicht um eine typische Gattungsschuld handelt. Hier wählt doch auch der Verkäufe letztlich die konkrete Kaufsache aus.
Falls nicht wie wärs mit einer Wahlschuld? 262 BGB... Mehr fällt mir dazu gerade nicht ein.
Falls nicht wie wärs mit einer Wahlschuld? 262 BGB... Mehr fällt mir dazu gerade nicht ein.
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 252
- Registriert: Mittwoch 1. Juli 2015, 17:05
Re: Vertragsschluss: Verkäufer wählt Kaufsache für Käufer au
Um hierauf vernünftig zu antworten, fehlen noch einige Angaben. Was für eine "Kaufsache"? Auto oder Apfel? Oder Sorte A und nicht Sorte B? Bisheriges Gespräch und getroffene Vereinbarungen?
Wie Crapule zutreffend bemerkte kann eine Gattungsschuld vorliegen. Dann wählt der Verkäufer einen Gegenstand mittlerer Art und Güte., § 243 I BGB.
Die Wahlschuld nach § 262 BGB mglw. auch, aber wie gesagt, hierzu fehlen Informationen.
Wie Crapule zutreffend bemerkte kann eine Gattungsschuld vorliegen. Dann wählt der Verkäufer einen Gegenstand mittlerer Art und Güte., § 243 I BGB.
Die Wahlschuld nach § 262 BGB mglw. auch, aber wie gesagt, hierzu fehlen Informationen.
-
- Urgestein
- Beiträge: 6850
- Registriert: Dienstag 21. Juni 2011, 16:49
- Ausbildungslevel: RA
Re: Vertragsschluss: Verkäufer wählt Kaufsache für Käufer au
§ 315 BGB ist bekannt?
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 54
- Registriert: Sonntag 19. Februar 2017, 11:33
Re: Vertragsschluss: Verkäufer wählt Kaufsache für Käufer au
[quote="Mimis"]Um hierauf vernünftig zu antworten, fehlen noch einige Angaben. Was für eine "Kaufsache"? Auto oder Apfel? Oder Sorte A und nicht Sorte B? Bisheriges Gespräch und getroffene Vereinbarungen?
Es handelt sich um ein spezielles Teppichmodell namens "Sonne". Bisheriges Gespräch wie folgt: Verköufer schlägt Käufer vor, einen Teppich für ihn auszusuchen. Der K ist einverstanden.
Es handelt sich um ein spezielles Teppichmodell namens "Sonne". Bisheriges Gespräch wie folgt: Verköufer schlägt Käufer vor, einen Teppich für ihn auszusuchen. Der K ist einverstanden.
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Vertragsschluss: Verkäufer wählt Kaufsache für Käufer aus?!
Tja. Auf Mimis James-Bond-Taktik-Reingefallen. Mit den Angaben ist natürlich diese Hausarbeit
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrs ... erhalt.pdf
leicht zu finden.
Geschlossen, weil gibt's nicht.
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrs ... erhalt.pdf
leicht zu finden.
Geschlossen, weil gibt's nicht.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."