Ich habe gerade meine alten Hausarbeiten rausgekramt.
sagt nicht, ihr hebt das alles auf? hausarbeiten und klausuren waren das erste was rausflog nach dem examen.Eben nachgeschaut: StrafR AT nach dem 1. Semester.
Moderator: Verwaltung
Ich habe gerade meine alten Hausarbeiten rausgekramt.
sagt nicht, ihr hebt das alles auf? hausarbeiten und klausuren waren das erste was rausflog nach dem examen.Eben nachgeschaut: StrafR AT nach dem 1. Semester.
Das klingt doch sinnvoll.Omissioliberaincausa hat geschrieben:
Nun, das ist mMn. nicht das Problem, ich habe sehr wenige Fußnoten mit nur einer Quelle. (Btw. Wenn in einer Fußnote mehrere Quellen sind, bleibt das doch trotzem eine Fußnote, oder?). Ich differenziere auch nicht nach h.M. und Mindermeinung sondern nur nach e.A., a.A. und evtl. noch stRspr.) Allerdibgs habe ich bei den Seiten, in denen Probleme erörtert wurden, durchweg 5-7 Fn., allerdings sind halt auch einige Seiten mit nur 1-2 Fn, weil im Gutachtenstil Rechtsw. und Schuld ohne Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe nach folgender Weise geprüft wird:
Es gibt eben konzeptionell sehr unterschiedliche Hausarbeiten. Bei zwei Hausarbeiten, die ich selbst bearbeitet habe, war das so eine "Reise ohne Wiederkehr" - meint, man springt laufend von einer Anspruchsgrundlage zur nächsten oder von einem Straftatbestand zum nächsten ohne dass die Hausarbeit signifikante rechtlich-dogmatische Probleme enthält. Das irritiert sehr - dort hieß es in den Besprechungen auch recht klar, dass dieses Entlanghangeln und die Subsumtionstechnik vornehmlich geprüft werden sollte beziehungsweise, dass man überhaupt alle Straftatbestände/Anspruchsgrundlagen findet - beides Anfängerhausarbeiten, die Fortgeschrittenenaufgaben waren dann aber regelmäßig rechtlich diskussionslastiger. Im Öffentlichen Recht habe ich das freilich bislang nur ganz selten erlebt, was eben vor allem daran liegt, dass man sich dort häufig nur mit einer Rechtsgrundlage/Anspruchsgrundlage auseinandersetzen muss. Ausnahme: Klausuren im Staatshaftungsrecht. Ohne Kenntnis der Struktur der Aufgabe ist eine Antwort nur sehr schwer möglich.Honigkuchenpferd hat geschrieben:Das ist schlicht und ergreifend Unsinn. Reine Subsumtion macht auch bei Hausarbeiten nur einen Bruchteil aus. Zum Großteil bedarf es auch hier der Argumentation, und dazu sind Nachweise vonnöten.
Wieso sollte man bis zum Fristende warten?Omissioliberaincausa hat geschrieben:Empfiehlt es sich denn, nach eingehender Prüfung der Formalia, Überarbeitung inhaltlicher Ungereimtheiten und Korrekturlektorat die Hausarbeit bereits vor dem eigentlichen Abgabetermin abzugeben?