Klausuren verbessern

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ReFA
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Klausuren verbessern

Beitrag von ReFA »

Hallo an alle,
mein Ref geht langsam dem Ende zu und daher habe ich bezüglich des Klausrenschreibens noch eine Frage.
Ich schreibe seit Beginn die Übungsklausuren "scharf" und lande meistens so zwischen 8-12 Punkten. Ich trau den Korrektoren nicht so ganz, da oft kommuniziert wird, dass gut bewertet wird, um gute Evaluierungen zu erhalten. Die, die mit Unterlagen schreiben, landen meist höher. Wenn ich mir die Noten aus den Einzelnen Examensdurchgängen aber anschaue, werde ich doch stutzig.

Einen kommerziellen Klausurenkurs habe ich nicht. Ich löse regelmäßig allein die Klausuren vom Kammergericht. Nebenher wiederhole ich prozessuales sowie materielles und habe mir Schemata (Urteil, beschluss etc) erstellt.. Aber wie kann ich mich in den Klausuren verbessern? Ist es wirklich wichtig die Schemata der prozessualen Einkleidung herunter beten zu können? Bzw was sind Kardinalsfehler von schlechten Klausuren? Die AG-Leiter sagen meist nur, dass es wichtig sei etwas praktisch vertretbares und vollständiges aufs Papier zu bringen?
Ich hoffe daher hier auf Erfahrungswerte!
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[enigma]
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Re: Klausuren verbessern

Beitrag von [enigma] »

Inwieweit die Benotung der Übungsklausuren mit der Examensrealität vergleichbar ist, kann ich noch nicht beurteilen. Die Benotung der Übungsklausuren hängt allerdings natürlich stark vom jeweiligen Korrektor ab. Unser AG-Leiter im Zivilrecht hatte offensichtlich keinen Bock, jede Klausur hatte nen Schnitt von knapp unter 8 Punkt, nur sehr wenige und unlesbare Korrekturanmerkungen. Im ÖRecht dagegen hatten die Klausuren stets einen Schnitt um die 4 Punkte, jeder kleine Fehler führte dazu, dass man kaum auf befriedigend kam, dafür fiel auch kaum jemand durch, selbst wenn dicke Böcke geschossen wurden. Wahrscheinlich wollte der Korrektor streng sein, aber die Referendare nicht kurz vor dem Examen entmutigen.

Dass es immer Leute gibt, die sich selbst betrügen und mit Unterlagen schreiben kann natürlich auch Auswirkungen auf den Durchschnitt haben und beim Korrektor einen falschen Eindruck hinsichtlich der "normalen" Leistung verursachen, was sich dann zu Lasten der "ehrlichen" Klausurersteller bemerkbar macht. Das Problem hast du aber bei kommerziellen Klausurenkursen auch.

Die Schemata der prozessualen Einkleidung würde ich tatsächlich auswendig lernen bzw. so oft üben, bis sie sitzen. Materielles Recht abstrakt lernen fand ich sehr schwierig. Es gibt kaum Ausbildungsliteratur, die das materielle Recht so darstellt, wie man es im Zweiten braucht. Das lernt man durch eine ausreichende Anzahl an Klausuren aber natürlich mit. Vor allem lernst du durch die Übungsklausuren, unbekannte materiellrechtliche Probleme effizient mit dem Kommentar zu lösen. Das wichtigste ist Zeitmanagement. Im Nachhinein würde ich wohl sogar versuchen, die Klausuren in 4 - 4 1/2 Stunden zu schreiben. So habe ich das im Ersten gemacht und kam im Examen super hin mit der Zeit. Fürs Zweite habe ich über 50 Probeklausuren in 5 Stunden geschrieben und hatte im Examen trotzdem große Probleme mit der Zeit.

Kardinalsfehler von schlechten Klausuren sind insbesondere schwere Grundlagenfehler sowie Unvollständigkeit. Kleinere Ungenauigkeiten und Fehler werden eher verziehen, wenn der Gesamteindruck stimmt. Wenn aber am Ende zB. der praktische Entwurf fehlt oder ganz unbrauchbar ist, wird es eng, selbst wenn der nur 10% der Klausur ausmacht.
Zuletzt geändert von [enigma] am Mittwoch 8. März 2017, 12:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Klausuren verbessern

Beitrag von OJ1988 »

[enigma] hat geschrieben:Im ÖRecht dagegen hatten die Klausuren stets einen Schnitt um die 4 Punkte, jeder kleine Fehler führte dazu, dass man kaum auf befriedigend kam, dafür fiel auch kaum jemand durch, selbst wenn dicke Böcke geschossen wurden. Wahrscheinlich wollte der Korrektor streng sein, aber die Referendare nicht kurz vor dem Examen entmutigen.
Klingt nach einem gewissen Richter am Sozialgericht ;)
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[enigma]
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Re: Klausuren verbessern

Beitrag von [enigma] »

Exakt ;) Bin ja froh, dass er nicht im Examen korrigiert.
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Re: Klausuren verbessern

Beitrag von sai »

[enigma] hat geschrieben:
Kardinalsfehler von schlechten Klausuren sind insbesondere schwere Grundlagenfehler sowie Unvollständigkeit. Kleinere Ungenauigkeiten und Fehler werden eher verziehen, wenn der Gesamteindruck stimmt. Wenn aber am Ende zB. der praktische Entwurf fehlt oder ganz unbrauchbar ist, wird es eng, selbst wenn der nur 10% der Klausur ausmacht.
Ich muss sagen, dass ich das mit der Unvollständigkeit so pauschal für ein typisches Kaiser-Märchen halte ("Wenn sie nicht fertig werden, kriegen sie niemals mehr als vier Punkte, auch wenn sie den VOLLTREFFER!! im März 2017 haben") und man es zumindest differenziert betrachten muss.

Bin mit zwei Klausuren nicht fertig geworden (Anwaltsklausur im Zivilrecht und StA) und hatte trotzdem einmal 11 und einmal 14 Punkte. War bei AG-Kollegen und Bekannten genauso. Wenn der Rest der Klausur stimmt, dreht einem keiner einen Strick daraus, dass am Ende eine Seite Schriftsatz und die Unterschrift fehlen. Nur andersherum wird es wohl anders sein. Wenn die Klausur nichts taugt, wird Unvollständigkeit zum Sargnagel.
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Re: Klausuren verbessern

Beitrag von [enigma] »

Ich meinte auch nicht, dass man mit einer guten Klausur wegen Unvollständigkeit durchfällt. Zumindest in der Benotung der ELAN-Klausuren (die ich für realistischer als die Noten der AG-Leiter halte) hatte ich aber durchaus den Eindruck, dass das ganz massive Abzüge gibt. Ich hatte zum Beispiel zwei Strafrechtsklausuren, an denen inhaltlich kaum etwas bemängelt, die Ausführungen zu den Schwerpunkten sogar gelobt wurden. Wegen fast vollständig fehlender Anklageschrift aber in beiden nur 6 Punkte. Umgekehrt hatte ich ne Klausur, in der ich materiell zwei Probleme nicht behandelt aber ne perfekte Anklage mit allem Schnickschnack geschrieben habe, das waren 13 Punkte. Ob das auch im Examen so gehandhabt wird, kann ich wie gesagt noch nicht beurteilen.
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Re: Klausuren verbessern

Beitrag von sai »

[enigma] hat geschrieben:Ich meinte auch nicht, dass man mit einer guten Klausur wegen Unvollständigkeit durchfällt. Zumindest in der Benotung der ELAN-Klausuren (die ich für realistischer als die Noten der AG-Leiter halte) hatte ich aber durchaus den Eindruck, dass das ganz massive Abzüge gibt. Ich hatte zum Beispiel zwei Strafrechtsklausuren, an denen inhaltlich kaum etwas bemängelt, die Ausführungen zu den Schwerpunkten sogar gelobt wurden. Wegen fast vollständig fehlender Anklageschrift aber in beiden nur 6 Punkte. Umgekehrt hatte ich ne Klausur, in der ich materiell zwei Probleme nicht behandelt aber ne perfekte Anklage mit allem Schnickschnack geschrieben habe, das waren 13 Punkte. Ob das auch im Examen so gehandhabt wird, kann ich wie gesagt noch nicht beurteilen.
Ja klar, eine fast vollständig fehlende Anklageschrift ist natürlich ein fast vollständig fehlender praktischer Teil. Darum ging es mir auch nicht, sondern eher darum, dass der praktische Teil nicht unbedingt vollständig abgeschlossen sein muss, wenn man vorher ausreichend zu erkennen gegeben hat, dass man es kann.
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