Ich habe auch oft Probleme über die Presse erfahrene "Skandal"-Urteile mit meinem Rechtsverständnis in Einklang zu bringen.
Besonders im Gedächtnis ist mir hierbei dieser Fall geblieben:
http://www.taz.de/!5124648/
Er habe keinen Zweifel, dass es sich so zugetragen habe, wie die "geschädigte Zeugin" es geschildert habe, sagte Richter Manfred Kelle - um dann einen Freispruch zu verkünden. Straflos gehen damit sechs Bremer Männer im Alter zwischen 20 und 30 Jahren aus. Ihnen war vorgeworfen worden, in der Nacht zum 1. Juli 2007 eine 17-Jährige über Stunden vergewaltigt zu haben.
Die Geschädigte war in ihrer Vernehmung psychisch zusammengebrochen, bevor im Einzelnen erörtert werden konnte, welcher der Angeklagten in jener Nacht nun genau was getan hatte. Eine Gutachterin attestierte der 17-Jährigen, die seither als verhandlungsunfähig galt, eine "Re-Traumatisierung".
Oralverkehr, Analverkehr, immer wieder, auch mehrere Männer gleichzeitig. Einmal sei ihr eine Flasche in die Vagina gestoßen worden, einmal eine Faust: "Wenn man sich vorstellt, was diese 17-Jährige über sich ergehen lassen musste - da kann einem nur schlecht werden", sagte der Richter.
Auf Grundlage dieses Artikels ist mir das völlig unverständlich.
Was hätte dagegen gesprochen die Vernehmung ein weiteres Mal zu probieren?
Oder die Bewährungsurteile bei Autorasern - und jetzt kürzlich wiederum lebenslänglich, was mir genauso unangemessen erscheint.