Berufseinstieg GK und Verbesserungsversuch

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Naumann
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Berufseinstieg GK und Verbesserungsversuch

Beitrag von Naumann »

Hallo liebes Forum,

ich habe das 2. Examen bestanden, möchte aber den Verbesserungsversuch wahrnehmen. Die Voraussetzungen für die Einstellung in den allermeisten GKs dürften bereits jetzt vorliegen, daher habe ich folgende Fragen zur möglichen Gestaltung des Berufseinstiegs:

A. Ist es nach eurer Erfahrung üblich/möglich bereits nach den Klausuren des Verbesserungsversuches als Anwalt anzufangen und dann für die mündliche Prüfung Urlaub zu nehmen bzw. (3 bis 4 Wochen?) freigestellt zu werden, wenn man das von Anfang an so kommuniziert? Oder wird man bis zum Abschluss des Verbesserungsverfahrens üblicherweise nur als HiWi beschäftigt?

B. Ist ein Berufseinstieg als Anwalt bereits nach den Klausuren des Verbesserungsversuchs (falls möglich) ratsam? Dafür spricht natürlich, dass der Gehaltsunterschied ganz erheblich ist und 3 bis 4 Wochen für die erneute Vorbereitung auf die mündliche Prüfung wohl ausreichend sein dürften. Andererseits kann wohl gerade der Berufseinstieg sehr herausfordernd sein und man hat direkt den Druck der Stundenvorgaben. Zudem hört man immer wieder, dass gerade am Anfang Drinbleiben schwieriger als Reinkommen sei. Evtl. kann einen da das laufende Prüfungsverfahren im Hinterkopf unnötig bremsen oder es bleibt doch nicht genügend Zeit für die Vorbereitung der mündlichen Prüfung?!

C. Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Vorgehensweise? Würdet ihr es wieder so machen?


Vielen Dank für eure Antworten.

N.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Berufseinstieg GK und Verbesserungsversuch

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Hi N., bewerbe Dich und weise auf Deine Situation hin. Du wirst bei einer entsprechenden Notenlage schnell eine Rückmeldung erhalten oder später oder nie (Hengeler *hust*). Wäre nicht zu Beginn eine Übergangsbeschäftigung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter eine Option? Das würde die Abbildung des Verbesserungsversuches wahrscheinlich effizienter ermöglichen.
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Parabellum
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Re: Berufseinstieg GK und Verbesserungsversuch

Beitrag von Parabellum »

Offen ansprechen. Dazu wird sich eine Lösung finden lassen. Vorteil einer Beschäftigung als Rechtsanwalt ist für Dich die Berufserfahrung und das entsprechende Gehalt, für die Kanzlei hingegen die Abrechenbarkeit der Zeit.
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lucyyy
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Re: Berufseinstieg GK und Verbesserungsversuch

Beitrag von lucyyy »

Hallo,

habe damals den Verbesserungsversuch gemacht, nachdem ich bereits in der GK angefangen hatte (ca. 3 Monate später). Empfehlenswert ist es vom Stresslevel her nicht unbedingt. Die ersten Wochen in der Kanzlei (und in der Probezeit) schlauchen eh. Hinzu kommt, dass Urlaub in der Probezeit (auch "Bildungsurlaub") bei uns z.B. nicht super gerne gesehen ist, nicht zuletzt weil sich die Kanzlei ja auch die Frage stellt, wo Du denn mit Deiner Note noch hin möchtest, wenn Du doch schon deren Einstellungsvoraussetzungen erfüllt hast ("Wollen Sie und danach wieder verlassen, wenn Sie sich verbessern sollten?").

Ich habe unter der Woche gearbeitet und am WE gelernt/ Crashkurse besucht und "Urlaub" hatte ich nur für die reine Klausurphase (hier in BY 11). Die Hälfte der Tage war ich aber nach der Klausur nochmal im Büro um die Lage zu checken und die Kollegen nicht hängen zu lassen, da in der Kanzlei gerade Peak Season war. Das Argument, dass man in den ersten Monaten viel für die Kanzlei leistet ("Billables") möchte ich für einen Berufsanfänger auch nicht unterschreiben. Ich habe schon Honorarvereinbarungen gesehen, in denen der 1st Year nicht abgerechnet wird, weil Mdt. es nicht einsieht, die Ausbildung "on the Job" zu finanzieren.

Aber vielleicht haben andere ja bessere Erfahrungen wie ich.

VG
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Trente Steele82
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Re: Berufseinstieg GK und Verbesserungsversuch

Beitrag von Trente Steele82 »

Eine jetzige Kollegin hatte als WissMit drei Tage gearbeitet und sich auf den Verbesserungsversuch vorbereitet. Irgendwann kam die Zulassung dazu (abgerechnet wurde sie auch) und dann die Vollzeitstelle. Eine Probezeit hat sie nie so wirklich gehabt. Aber die Uhren ticken bekanntlich dann doch überall anders ;)
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Naumann
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Re: Berufseinstieg GK und Verbesserungsversuch

Beitrag von Naumann »

Schon mal vielen Dank für die bisherigen Antworten.

@lucyyy: Nur zur Klarstellung, es geht hier nur um den Einstieg nach (!) den Klausuren des Verbesserungsversuchs, also die Zeit nach den Klausuren bis zur erneuten mündlichen Prüfung. Die von dir gewählte Variante schon während der Vorbereitungszeit auf die Klausuren zu arbeiten steht gar nicht zur Debatte (auch nicht als HiWi). Das wäre mir definitiv zu stressig bzw. zu riskant mit Blick auf den Verbesserungsversuch. Hast du dich schlussendlich verbessert?

Das mögliche Argument einer Kanzlei "Wollen Sie uns dann wieder verlassen wenn Sie sich verbessern?" trägt wie ich finde nur sehr bedingt. Die Kanzleien/Partner sind doch nicht blöde und wissen auch, dass man, ungeachtet seiner Leistung, mit aller Wahrscheinlichkeit nicht seine gesamte berufliche Laufbahn in dieser Kanzlei verbringen wird und es sich daher durchaus lohnt auch für spätere Wechsel (wohin auch immer) möglichst gut dar zustehen. Antwort wäre daher (Achtung Überzeichnung): "Wenn Sie mir eine spätere Partnerschaft oder zumindest eine Anstellung für mein gesamtes Berufsleben garantieren, brauche ich eigentlich keinen Verbesserungsversuch, da haben sie Recht. Wo soll ich jetzt die Zusicherung unterschreiben? Ich gehe davon aus Sie haben das bereits vorbereiten lassen."

Nochmal, es geht allein um eine Vollzeitbeschäftigung nach (!) den Klausuren des Verbesserungsversuchs und ob diese bereits als Anwalt oder als HiWi erfolgen kann/sollte.
OJ1988
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Re: Berufseinstieg GK und Verbesserungsversuch

Beitrag von OJ1988 »

Naumann hat geschrieben:Die Kanzleien/Partner sind doch nicht blöde und wissen auch, dass man, ungeachtet seiner Leistung, mit aller Wahrscheinlichkeit nicht seine gesamte berufliche Laufbahn in dieser Kanzlei verbringen wird und es sich daher durchaus lohnt auch für spätere Wechsel (wohin auch immer) möglichst gut dar zustehen. Antwort wäre daher (Achtung Überzeichnung): "Wenn Sie mir eine spätere Partnerschaft oder zumindest eine Anstellung für mein gesamtes Berufsleben garantieren, brauche ich eigentlich keinen Verbesserungsversuch, da haben sie Recht. Wo soll ich jetzt die Zusicherung unterschreiben? Ich gehe davon aus Sie haben das bereits vorbereiten lassen."
=D>

Zur Fragestellung: Halte deine Idee insg. für gut machbar. Nach den Klausuren hast du ja einen relativ langen Zeitraum von mehreren Monaten, bis die Noten kommen (der sonst durch die Wahlstation ausgefüllt wird). Zumindest die allergröbsten Einarbeitungsschwierigkeiten sollten sich doch bis dahin gelegt haben. Und bevor die Noten kommen, würde ich ohnehin nicht groß Büffeln. Erstmal weißt du nicht, ob du dich tatsächlich verbessert hast und zweitens kennst du die Prüfungskomission und ihre Vorlieben nicht. Anders würd ich das nur sehen, wenn du in deiner Mündlichen den Aktenvortrag völlig versemmelt hast und dich darauf nochmal besonders vorbereiten müsstest - so schätze ich deinen Fall aber nicht ein.

Der Weg, als WissMit erstmal "soft" einzusteigen, hat natürlich auch so seine Vorteile: Stresslevel nicht so hoch, man schaut sich erstmal alles in Ruhe an, kommt zur Not nicht in die Verlegenheit, in der Probezeit wieder kündigen zu müssen, etc. Nur gehen so halt ein paar Tausend € flöten. Da muss man am Ende abwägen, was einem die Vorteile "wert" sind.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Berufseinstieg GK und Verbesserungsversuch

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Naumann hat geschrieben:Nochmal, es geht allein um eine Vollzeitbeschäftigung nach (!) den Klausuren des Verbesserungsversuchs und ob diese bereits als Anwalt oder als HiWi erfolgen kann/sollte.
Wofür brauchst Du dann drei bis vier Wochen Urlaub? Da genügt doch einfach der Tag der Prüfung, eine derart umfangreiche Vorbereitung machen doch selbst diejenigen nicht, die frei haben - bei meinen Kolleginnen und Kollegen beschränkte sich das in aller Regel auf die Durchsicht der Prüfungsprotokolle und die Lektüre der Zeitung, zumal Du ja schon einmal eine mündliche Prüfung abgelegt hast und damit auch schon die Idee kennst und Aktenvorträge für Dich nichts Neues mehr sind - Verständnis für eine so lange Abwesenheit hätte ich nicht. Bei den Gehaltsmodellen gibt es da auch große Unterschiede. Ich hatte damals zwei Angebote als Wissenschaftlicher Mitarbeiter mit einem anteiligen First-Year-Gehalt nach Anwesenheitstagen. Das würde ich zumindest dann einmal versuchen, aber selbstverständlich nicht darauf beharren.
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diruante
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Re: Berufseinstieg GK und Verbesserungsversuch

Beitrag von diruante »

Ich habe den Verbesserungsversuch komplett nach dem Berufseinstieg in einer GK gemacht, habe mich deutlich verbessert und würde es wieder so machen. Für die mündliche Prüfung hatte ich eine Woche Urlaub, die ich auch voll genutzt habe, um mich intensiv mit den Protokollen auseinanderzusetzen und in alle Rechtsgebiete reinzudenken. Das habe ich so auch im Vorstellungsgespräch besprochen bzw. eingefordert.

Es ist aber sicher eine Typfrage. Beim ersten Versuch hatte ich mE schlicht zu viel gelernt und war dementsprechend überhaupt nicht entspannt. Das war beim Verbesserungsversuch ganz anders. Der Berufsalltag hat mich gut abgelenkt und mir zugleich gezeigt, dass es auch ohne Verbesserung "weiter geht". Ich muss aber dazu sagen, dass ich während der Klausuren nie gedacht hätte, dass ich mich verbessern werde...
julée
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Re: Berufseinstieg GK und Verbesserungsversuch

Beitrag von julée »

3-4 Wochen Urlaub für die Vorbereitung der mündlichen Prüfung des Verbesserungsversuchs halte auch auch für sehr großzügig kalkuliert, um nicht zu sagen unnötig. Eine Woche Urlaub zur konzentrierten Vorbereitung dürfte ausreichend sein, insbesondere wenn man bereits vorher regelmäßig wiederholt hat und auf dem Laufenden geblieben ist.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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