Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

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Tobias__21
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Hinsichtlich des "was" habe ich mir schon eine Methode zurecht gelegt. Ich hab eher Schiss, dass ich was verdummbeutel wenn sich bspw. die Vermögensverhältnisse geändert haben und am Ende die Gesamtstrafe im Gesamtergebnis für den Angeklagten günstiger ausfällt. Aber da muss ich halt einfach darauf achten nicht unter Strafhöhe des vorherigen Urteils/Strafbefehls zu landen und die Höhe der Tagessätze dementsprechend anpassen.
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Tobias__21
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Wir hatten doch vor kurzem über die Leitung von Kammersachen durch den Referendar gesprochen. Ich kam da zufällig gestern beim Kaffeetrinken mit unserem Leiter darauf zurück. So richtig wusste er nicht, wie das in den einzelnen Kammern gehandhabt wird, sieht aber darin keinen Verstoß gegen 10 GVG, da ihn das Wortlaut Argument nicht überzeugt. Er meinte dass das hier eigentlich die Ausbilder entscheiden, ob der Referendar das machen kann, oder nicht. Zumindest war ihm kein Fall bekannt, in dem es Probleme gegeben hätte. Es wirkte auch eher so auf mich, dass er mit diesem Problem noch gar nie wirklich befasst war, also dergestalt, dass mal ein Richter bei ihm nachgefragt hätte, ob das überhaupt geht.

Wollte ich nur nachtragen :)
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julée
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Wir hatten ja aber auch bereits herausgearbeitet, dass vor allem die von Dir berichtete Praxis, praktisch alles als Kammer zu machen, eher erstaunlich ist. Wenn man bei originären Kammersachen von der Übertragungsmöglichkeit zumindest in dem vom Gesetz vorgesehenen Umfang Gebrauch macht, dann bleiben praktisch keine Kammersachen mehr übrig, bei denen es ernstlich angemessen wäre, den Referendar die Sitzung leiten zu lassen.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Das ist wiederum auch richtig :) Die letzten Termine, die ich noch miterlebt habe, waren auch wieder Sachen zu Haare raufen. Das hätte ich alleine entscheiden können :P Richtig schwere Sachen habe ich eigentlich nicht wirklich miterlebt. Es war lediglich ein Fall dabei, wo man eine Art Leitentscheidung für die Amtsgerichte treffen musste, weil man es wohl nicht zum BGH kriegt, da die Beschwer unter der Grenze liegt. Die wurde auch in juris veröffentlicht. Aber für die größeren Geschichten haben wir hier auch andere Kammern (bspw. Arzthaftung). Da wird man sicher keinen Referendar ranlassen.
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Swann
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Swann »

Tobias__21 hat geschrieben: ...weil man es wohl nicht zum BGH kriegt, da die Beschwer unter der Grenze liegt.

Das hat die Kammer ja in der Hand, da sie die Revision zulassen kann, wenn sie es möchte.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Möchte sie aber natürlich nicht :) So spektakulär wars dann doch nicht. Es ging dabei um Gutachterkosten und Versicherungen. Da gibt es wohl auch regionale Besonderheiten wie und in welcher Höhe man abrechnet. Die Versicherungen haben aber wohl ein Interesse daran, das irgendwie zum BGH zu bringen. Die Kammer nicht. Die wollten den Amtsgerichten nur eine Art Methode zur Berechnung an die Hand geben, da das gerade wohl verstärkt hochkocht.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Das klingt insgesamt nach einer recht seltsamen Anwendung der ZPO. Einerseits ist alles so kompliziert, dass von der Übertragungsmöglichkeit auf den Einzelrichter ("kann", ich weiß) kein Gebrauch gemacht wird, und andererseits schreckt man aber vor der Feststellung, dass es wirklich so kompliziert und von grundsätzlicher Bedeutung ist, dass man die Revision zulassen müsste, zurück. Dabei könnte einem der BGH verraten, wie man es "richtig" macht.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Ich glaube nicht, dass das von grundsätzlicher Bedeutung war. Es ging dabei eher um Einzelfragen, bspw.: wie viele Fotos darf ein Gutachter machen, was darf er für die Fotos verlangen, etc. Die Versicherungen stellen sich da wohl quer, da ihnen in der Summe hohe Kosten entstehen und die Gutachter übertreiben es etwas. Was der BGH da machen soll, weiß ich auch nicht. Entweder die Kosten sind im Einzelfall angemessen und die Anzahl der Fotos, Kopien, etc. waren nötig, oder sie waren es nicht. Das ist ja immer von Einzelfall zu Einzelfall verschieden. Und in den Prozessen geht es da um Euro/Cent Beträge (aufs Jahr gerechnet kommt aber da schon ordentlich was bei rum) Aber es kocht wohl gerade etwas hoch und die Amtsgerichte entscheiden alle unterschiedlich und die Versicherungen lassen nicht locker und führen zig Prozesse. Da gibts wohl einen Anwalt, der von Gericht zu Gericht tingelt und nur solche Sachen macht.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Auch Banalitäten können von grundsätzlicher Bedeutung sein, insbesondere wenn man zig verschiedene Entscheidungen hat - und da geht es ja zunächst mal um einen einheitlichen Maßstab anhand dessen die Beurteilung des konkreten Einzelfalls erfolgt.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von batman »

Der einheitliche Maßstab heißt Erforderlichkeit und Angemessenheit. Das geschilderte "Problem" ist nun gewiss nichts für den BGH.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Wie oft kommt es eigentlich durchschnittlich im Jahr vor, dass tatsächlich mal eine Revision zugelassen wird? Gut, genau wird man das natürlich nicht sagen können (Gesetzesänderungen, etc.), aber so pi mal Daumen? In der Kammer in der ich war nach Aussage der Richter 2-3 / Jahr.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von batman »

Ich glaube, der BGH hat pro Jahr über ca. 800 neu eingehende zugelassene Revisionen in Zivilsachen zu entscheiden.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

batman hat geschrieben:Ich glaube, der BGH hat pro Jahr über ca. 800 neu eingehende zugelassene Revisionen in Zivilsachen zu entscheiden.
Bei 115 Landgerichten also im Schnitt 7 pro Jahr und Gericht, wenn ich das recht sehe. Wenn man dann noch bedenkt, dass es Gerichte mit einer zweistelligen Anzahl an Zivilkammern gibt und andere mit nicht einmal einer Handvoll ...
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Swann »

thh hat geschrieben:
batman hat geschrieben:Ich glaube, der BGH hat pro Jahr über ca. 800 neu eingehende zugelassene Revisionen in Zivilsachen zu entscheiden.
Bei 115 Landgerichten also im Schnitt 7 pro Jahr und Gericht, wenn ich das recht sehe. Wenn man dann noch bedenkt, dass es Gerichte mit einer zweistelligen Anzahl an Zivilkammern gibt und andere mit nicht einmal einer Handvoll ...
Zuvörderst sollte man allerdings bedenken, dass es auch an großen Landgerichten nur eine Handvoll Berufungskammern gibt. Viele - vielleicht sogar mehr - Zulassungsrevisionen kommen allerdings auch von den Oberlandesgerichten.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Zugleich wäre zu bedenken, dass auch nicht alle Fälle, in denen eine Entscheidung des BGH angezeigt wäre, dahinkommen, weil dies ja voraussetzt, dass die Partei, die in der Berufungsinstanz verliert, auch tatsächlich ein Interesse an einer BGH-Entscheidung hat.
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