Hallo,
zwei Beklagte werden als Gesamtschuldner verklagt. Gegen den einen ergeht Teil-Versäumnisurteil in voller Höhe, das rechtskräftig wird. Die Kostenentscheidung bleibt darin dem Endurteil vorbehalten. Bei Prüfung des Endurteils stellt sich heraus, dass die Klage gegen den anderen Beklagten (aber damit auch gegen den säumigen Beklagten) nur teilweise schlüssig ist. Wie sieht die Kostenentscheidung aus?
Ich würde für die Kostenentscheidung davon ausgehen, dass der säumige Beklagte voll unterlegen und der andere Beklagte nur teilweise unterlegen ist. Oder muss man hier aus Billigkeitsgründen ein teilweises Unterliegen beider Beklagten annehmen?
Danke und Grüße
Kostengrundentscheidung nach Teil-VU
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Re: Kostengrundentscheidung nach Teil-VU
Da in deinem Fall die Streitgenossen auf Beklagtenseite in unterschiedlicher Höhe verlieren, ist das m.E. ein Fall für die Baumbach'sche Formel.
- batman
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Re: Kostengrundentscheidung nach Teil-VU
Es muss übrigens jeweils "Schlussurteil" heißen. Dass der säumige Beklagte vollständig verurteilt worden ist, steht rechtskräftig fest und an dieses Teil-VU ist das Gericht gebunden (§ 318 ZPO).