Maske als gefährliches Werkzeug i.S.d. 224 I 2 Alt. 2 StGB
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Maske als gefährliches Werkzeug i.S.d. 224 I 2 Alt. 2 StGB
Kann eine Maske (z.B. die eines Horrorclownes) ein gefährliches Werkzeug sein? Die Definition sagt "jeder körperliche Gegenstand, der nach [...] und konkreter Art der Verwendung dazu geeignet ist, nicht nur unerhebliche Schäden hervorzurufen. Man nehme nun einmal an, eine Person erschräke ob der Maske, die die andere Person auf hat im Dunklen, flöge daraufhin hin und schlage sich den Kopf hinten auf. Ohne die Maske hätte er sich nicht erschreckt. Es sei anzunehmen, dass die andere Person, von der Person mit der Maske vorsätzlich erschreckt werden sollte und eine Verletzung billigend in Kauf genommen würde. Aus strafdogmatischer Sicht dtellt sich somit die Frage, wie dies zu vewerten ist. Ist die Maske bereits ein gefährliches Werkzeug? Diese Frage stellt sich ja auch beim Stoß gegen eine Wand, bei welchem 224 I 2 Alt. 2 StGB ja abgelehnt wird, da kein bewusstes Mitführen der Waffe als Wand gegeben ist. MMn. ist hier jedoch der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung mittels gefährlichen Werkzeuges hinzu, denn die Maske wird vom Täter in zielgerichteter Hinsicht mitgeführt und bewusst aufgesetzt und verwendet, es ist also vom Fall mit dem Wandstoß zu unterscheiden. Erschwerend kommt hierbei hinzu, dass ohne die Maske der Taterfolg gar nicht realisiert würde.
Dies stellt keine Frage in einer Hausarbeit dar. Es handelt sich vielmehr um eigene Überlegungen, die mir nach dem Aufkommen dieser Problematik gekommen sind.
Stehe ich mit meiner Meinung als Mindermeinung dar, oder gibt es hier Juristen, die ebenso meine Auffassung teilen?
Dies stellt keine Frage in einer Hausarbeit dar. Es handelt sich vielmehr um eigene Überlegungen, die mir nach dem Aufkommen dieser Problematik gekommen sind.
Stehe ich mit meiner Meinung als Mindermeinung dar, oder gibt es hier Juristen, die ebenso meine Auffassung teilen?
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Re: Maske als gefährliches Werkzeug i.S.d. 224 I 2 Alt. 2 St
Hör doch auf zu lügen...Natürlich ist das eine HA. Nur stürzt das Opfer nicht und schlägt sich den Kopf auf, sondern rennt in den Verkehr.
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Re: Maske als gefährliches Werkzeug i.S.d. 224 I 2 Alt. 2 St
Wenn es eine HA wäre, dann würde ich nicht darübee diskutieren. Denn dann wäre es eh egal, denn es gibt ja bekanntlich kein "richtig" oder "falsch" in HAs, und man kann theoretisch vertreten, was man will, wenn es nicht vollkommen abstrus ist.Tobias__21 hat geschrieben:Hör doch auf zu lügen...Natürlich ist das eine HA. Nur stürzt das Opfer nicht und schlägt sich den Kopf auf, sondern rennt in den Verkehr.
Meine HA habe ich bereits abgegeben. Dort ging es um Verdeckungsmord durch Unterlassen. Das Thema des Threads wäre für eine HA auch denkbar schlecht geeignet, da es noch fast keine Meinungen dazu gibt.
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Re: Maske als gefährliches Werkzeug i.S.d. 224 I 2 Alt. 2 St
Ich habs nicht googlen können Wie hast du das so schnell gefunden?
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Re: Maske als gefährliches Werkzeug i.S.d. 224 I 2 Alt. 2 St
Tja, siehst Du mal "Horror Clown Hausarbeit Jura" reicht schon aus. Blöd nur, dass ich vorher schon eine Antwort hinterlasse haben, bevor mein Hausarbeiten Sensor angesprungen ist.
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Re: Maske als gefährliches Werkzeug i.S.d. 224 I 2 Alt. 2 St
Jo, genau... Dazu gibt es sehr wohl Meinungen und auch Rechtsprechung. Da ging es aber logischerweise nicht um irgendwelche Masken von Horrorclowns. Und jetzt hör auf zu lügenOmissioliberaincausa hat geschrieben:Wenn es eine HA wäre, dann würde ich nicht darübee diskutieren. Denn dann wäre es eh egal, denn es gibt ja bekanntlich kein "richtig" oder "falsch" in HAs, und man kann theoretisch vertreten, was man will, wenn es nicht vollkommen abstrus ist.Tobias__21 hat geschrieben:Hör doch auf zu lügen...Natürlich ist das eine HA. Nur stürzt das Opfer nicht und schlägt sich den Kopf auf, sondern rennt in den Verkehr.
Meine HA habe ich bereits abgegeben. Dort ging es um Verdeckungsmord durch Unterlassen. Das Thema des Threads wäre für eine HA auch denkbar schlecht geeignet, da es noch fast keine Meinungen dazu gibt.
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Re: Maske als gefährliches Werkzeug i.S.d. 224 I 2 Alt. 2 St
Tobias__21 hat geschrieben:Tja, siehst Du mal "Horror Clown Hausarbeit Jura" reicht schon aus. Blöd nur, dass ich vorher schon eine Antwort hinterlasse haben, bevor mein Hausarbeiten Sensor angesprungen ist.
Ahh, habs, danke! Ich kann gar keinem sagen wie froh ich bin sowas nie mehr schreiben zu müssen
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Re: Maske als gefährliches Werkzeug i.S.d. 224 I 2 Alt. 2 St
Nun, wenn @tobi_21 meint, ich hätte es tatsächlich nötig, meine Hausarbeit hier lösen zu lassen, dann möge er in diesem Glauben verbleiben. Solltet Ihr meinen, den Thread schließen zu müssen, dann ist das eben schade, weil eine sicherlich interessante Diskussion im Keim erstickt wird. Falls jemand von mir bewiesen haben möchte, dass es sich um keine von mir bearbeitete Hausarbeit handelt, bin ich gerne bereit, dies via PN zu klären.Tobias__21 hat geschrieben:Tja, siehst Du mal "Horror Clown Hausarbeit Jura" reicht schon aus. Blöd nur, dass ich vorher schon eine Antwort hinterlasse haben, bevor mein Hausarbeiten Sensor angesprungen ist.
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Re: Maske als gefährliches Werkzeug i.S.d. 224 I 2 Alt. 2 St
Es ist völlig egal ob Du diese HA schreibst oder nicht, jedenfalls ist genau dieser Fall aktuell Thema einer Anfänger HA und darüber diskutieren wir dann eben einfach nicht. Die Diskussion ist auch nicht interessant, da diese Fragen höchstrichterlich bereits geklärt sind.
Edit:
Da der User diese HA wohl nicht schreibt (wenn ich ihm mal glauben mag), wäre mein Vorschlag das Thema nach Abgabeschluss der entsprechenden HA einfach wieder aufzugreifen und ggf. einen neuen Thread zu erstellen.
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Re: Maske als gefährliches Werkzeug i.S.d. 224 I 2 Alt. 2 St
Warum gilt hier eigentlich nicht in dubio pro reo?Tobias__21 hat geschrieben:Es ist völlig egal ob Du diese HA schreibst oder nicht, jedenfalls ist genau dieser Fall aktuell Thema einer Anfänger HA und darüber diskutieren wir dann eben einfach nicht. Die Diskussion ist auch nicht interessant, da diese Fragen höchstrichterlich bereits geklärt sind.
Edit:
Da der User diese HA wohl nicht schreibt (wenn ich ihm mal glauben mag), wäre mein Vorschlag das Thema nach Abgabeschluss der entsprechenden HA einfach wieder aufzugreifen und ggf. einen neuen Thread zu erstellen.
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Re: Maske als gefährliches Werkzeug i.S.d. 224 I 2 Alt. 2 St
Weil die Besprechung eines Themas einer Hausarbeit während der Schreibphase nicht nur den hier Fragenden betrifft und hier jeder mitlesen kann. Dazu erscheint es mir immernoch wahrscheinlich, dass auch der Fragende eine Hausarbeit schreibt.