Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
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- Ara
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Ich hatte 3 Seiten Sachverhalt für den Aktenvortrag im 1. Examen (ÖffR)... War bissel lächerlich.
Auch wenn die Prüfer am Ende sagten "Wir haben solch einen Sachverhalt bisher auch noch nicht gesehen und haben daher den Umfang wohlwollend in die Noten einbezogen"
Auch wenn die Prüfer am Ende sagten "Wir haben solch einen Sachverhalt bisher auch noch nicht gesehen und haben daher den Umfang wohlwollend in die Noten einbezogen"
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Normalerweise sollte die Nervosität vor der letzten Klausur doch abgenommen haben, oder? Ich glaub, ich bin gerade nervöser als vor allen anderen Klausuren und kann mir nicht erklären wieso.
- Ara
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Wenn in einem Sachverhalt steht "Im Vertrag befindet sich folgende vorformulierte Klausel:" dann will der SV-Ersteller schon sagen, dass es AGB sind oder?
Oder was ist hier die allgemeine Forenmeinung?
Oder was ist hier die allgemeine Forenmeinung?
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Klar. Das sind zwei Worte die hellhörig machen (Klausel, vorformuliert). Man muss das zumindest ansprechen, aber ggf steht ja mehr im SV (wurde verhandelt, Änderungen etc).
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Nope steht nichts weiter... Aber es folgt ein wörtliches Zitat der Klausel und die issen Standard AGB-Fall des BGH.
Hab nem Freund nun gesagt, die wollen ne AGB Prüfung haben, auch wenn da nichts steht zur mehrfachen Verwendung und ähnliches... Ich meine schon das wörtliche Abdrucken ist ja meist ein Zeichen, dass ne AGB-Kontrolle gewünscht ist.
Hab nem Freund nun gesagt, die wollen ne AGB Prüfung haben, auch wenn da nichts steht zur mehrfachen Verwendung und ähnliches... Ich meine schon das wörtliche Abdrucken ist ja meist ein Zeichen, dass ne AGB-Kontrolle gewünscht ist.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Selbst die mehrfache Verwendung ist nicht immer erforderlich (vgl. § 310 III Nr. 2 BGB).
BTW: Warum funktioniert hier eigentlich die automatische Verlinkung auf Gesetze nicht mehr? Das war echt eine gute Funktion des Forums.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Danke für den Hinweis, ich habe adhoc nicht herausbekommen, warum das dejure plugin nicht mehr geht.Honigkuchenpferd hat geschrieben: BTW: Warum funktioniert hier eigentlich die automatische Verlinkung auf Gesetze nicht mehr? Das war echt eine gute Funktion des Forums.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Man sollte sich im 1. Examen mental auf 1/2 bis 10 Seiten Sachverhalt und im 2. Examen auf 1/2 bis 30 Seiten Aktenstück vorbereiten - dann lebt es sich etwas entspannter. Und wenn man dann noch auf den Abdruck irgendwelcher nordostchinesischer Rechtsnormen, die man bitte prüfen möge, vorbereitet ist, hat man gute Chancen, dass dem Prüfungsamt nichts einfällt, was einen noch so völlig überraschen kann.Suchender_ hat geschrieben:Diese Spaßvögel... letzte Klausur dafür "nur" 2 Seiten (wenig für Strafrechtsverhältnisse).
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Im zweiten lief vor kurzem eine Strafrechtsklausur bei der Schengen II und Auszüge aus der polnischen StPO abgedruckt waren. Nordostchina ist da gar nicht mal so weit hergeholt
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Ja, das war wirklich gewöhnungsbedürftig für die zwei Wochen.Suchender_ hat geschrieben:Diese Spaßvögel... letzte Klausur dafür "nur" 2 Seiten (wenig für Strafrechtsverhältnisse).
Kaum zu fassen, dass es rum ist. Wars das jetzt also.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Nach dem Examen ist vor dem Examen. Oder noch konkreter: vor der mündlichen Prüfung.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Jetzt darf sich erstmal entspannt werden!jurOne hat geschrieben:Ja, das war wirklich gewöhnungsbedürftig für die zwei Wochen.Suchender_ hat geschrieben:Diese Spaßvögel... letzte Klausur dafür "nur" 2 Seiten (wenig für Strafrechtsverhältnisse).
Kaum zu fassen, dass es rum ist. Wars das jetzt also.
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Naja..war ja mein letzter Versuch.. Fühl mich gerade etwas verloren, da alles so ungewiss ist und man nicht in die Zukunft blicken kann..
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Re: Examensvorbereitung Lust-/Frustthread für alle
Ja, ich weiß, das hattest Du ja auch in einem anderen Thread geschrieben. Aber ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es jetzt nichts bringt, sich über die Klausuren und das Bestehen Gedanken zu machen. Das ist natürlich alles so leicht gesagt... ich würde Dir jetzt aber erstmal 1-2 Wochen Ruhe verordnen Mach das, wonach Dir der Sinn steht, das hast Du Dir jetzt auch verdient!jurOne hat geschrieben:Naja..war ja mein letzter Versuch.. Fühl mich gerade etwas verloren, da alles so ungewiss ist und man nicht in die Zukunft blicken kann..
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