Manches muss einfach gemeldet werden

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Gelöschter Nutzer

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Tibor hat geschrieben:Im Akademiker-Arbeitsamt hatten sie damals gefragt, was ich denn sei. Ass.iur. oder Volljurist hatten sie nicht im Drop-Down-Menü, ich sollte Diplom-Jurist oder Anwalt sagen.
Das kann ich toppen: Dort, wo ich von Jugend an wohnte, wollten sie jahrelang meinen französisch geschriebenen Vornamen nicht korrekt schreiben, weil der Computer angeblich nur die deutsche Schreibweise akzeptiere, ungeachtet dessen dass Französisch ebenfalls Landessprache ist in der Schweiz. Als ich dies als Erwachsene nicht mehr hinnahm, stellte sich heraus, dass die lieben Leute meinen Vornamen falsch abgeschrieben haben von den hinterlegten Originalausweisen.
jurOne
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von jurOne »

Das bestätigt meine großen Zweifel bezüglich der Kompetenz bei der Berufsberatung beim Arbeitsamt. Vielleicht sollte ich mir die Zeit doch einfach sparen.
julée
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von julée »

jurOne hat geschrieben:Das bestätigt meine großen Zweifel bezüglich der Kompetenz bei der Berufsberatung beim Arbeitsamt. Vielleicht sollte ich mir die Zeit doch einfach sparen.
Als Lebenserfahrung sollte man so einen Besuch einmal mitgemacht haben. Man muss allerdings damit rechnen, dass einen der Sachbearbeiter gleich als Erstes dazu verdonnert, sich bei der Inkassoabteilung einer Fluggesellschaft zu bewerben. Ist einem Kollegen passiert; mit seinem gut im 2. Examen war er dafür auch kein bisschen überqualifiziert.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von hlubenow »

immer locker bleiben hat geschrieben:"Master" unentbehrlich für Jura? Habe ich was verpasst?
Wahrscheinlich hat er einfach die traditionelle juristische Qualifikation (Staatsexamina) auf Bachelor/Master umgerechnet (er redete ja von vier Berufsgruppen gleichzeitig), und da kommt sie dem "Master" wohl am nächsten.
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Zippocat
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Zippocat »

Kurze Frage zu EVB-Nummer/KFZ-Versicherung:

Ich habe mein altes Fahrzeug abgemeldet und mir zur taggleichen Anmeldung des neuen Fahrzeugs vom bisherigen Versicherer eine EVB-Nummer geben lassen und mit dieser das neue Fahrzeug angemeldet. Nunmehr habe ich für das neue Fahrzeug das Versicherungsangebot meiner alten Versicherung auf dem Tisch, das nicht besonders attraktiv ist. Eine EVB-Nummer ist mWn ja nur die Deckungszusage eines Versicherers für den Fall, dass ab Nutzung der EVB-Nummer bis zum eigentlichen Abschluss des Vertrages ein Schadensfall eintritt. Wenn ich daher jetzt mit einem anderen Versicherer abschließe, bezahle ich bei meiner bisherigen Versicherung allenfalls die Prämie für die Zeit ab Zulassung mit der EVB-Nummer der Altversicherung bis EVB-Nummer/Vertrag/Versicherer-neu, oder?
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Gelöschter Nutzer

Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hlubenow hat geschrieben:
immer locker bleiben hat geschrieben:"Master" unentbehrlich für Jura? Habe ich was verpasst?
Wahrscheinlich hat er einfach die traditionelle juristische Qualifikation (Staatsexamina) auf Bachelor/Master umgerechnet (er redete ja von vier Berufsgruppen gleichzeitig), und da kommt sie dem "Master" wohl am nächsten.
Er orientiert sich offenbar am Bologna-Studienmodell, wozu es auch in Deutschland (vor allem aber in der Schweiz MLaw, was das LL.M. verdrängte) durchaus einen Master of Laws gibt (LL.M. in Deutschland).
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Was er sagt, ist dennoch völliger Quatsch, denn er äußert sich ja offensichtlich zur Lage in Deutschland. Und man kann auch nicht einfach das Staatsexamen in einen Master "umrechnen", ohne das in irgendeiner Form offenzulegen. Auch mit Blick auf das Medizinstudium sind seine Ausführungen schlechterdings absurd.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Es scheint Röser schon bewusst zu sein, dass er über etwas redet, das sich in Deutschland (noch) nicht etabliert hat. Offenbar wollte er aber trotzdem den Master of Laws nicht unter den Tisch fallen lassen für den Fall, dass jemand vorher den Bachelor darauf macht, wär in dem Fall ja auch besser. Er äußert sich insgesamt sehr allgemein. In den Fachschulen herrscht eher das Bologna-System vor. Vielleicht fand er, der Weg des Staatsexamens müsse nicht eigens erwähnt werden, da sozusagen Allgemeinwissen. Hängt den guten Mann doch nicht gleich auf, Leute! :D
http://www.zeit.de/campus/2017/s2/berufsberatung-master-job-zukunft-chancen hat geschrieben:Röser: Das sind meist internationale Studien, deren Aussagen sich nicht auf den deutschen Arbeitsmarkt übertragen lassen. Bei uns ist das Bachelor-Master-System noch zu neu, um Schlüsse über den langfristigen Werdegang der Absolventen zu ziehen.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Nein, der Mann ist schlicht und ergreifend inkompetent, zumal er ausdrücklich von "Jura" und "Medizin" spricht, nicht von irgendwelchen Studiengängen, die einen losen Bezug dazu haben und die möglicherweise irgendwelche FHs anbieten. Und der von dir zitierte Abschnitt betrifft im Grunde eine ganz andere Frage.

Sein Interview bewegt sich auf dem Niveau eines angeblichen Sachenrechtsexperten, der erklärt, nach der Konzeption des BGB seien Besitz und Eigentum dasselbe. Es hilft dann auch nichts, wenn das in manchen ausländischen Rechtsordnungen zutreffen mag.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von julée »

Nein, Candor, die Aussagen kann man beim besten Willen nicht mehr retten: der "Master" ist bei den Juristen in Deutschland neben dem 1. und 2. Staatsexamen eine (mehr als entbehrliche) Zusatzqualifikation. Ohne beide Staatsexamina sind aber die klassischen juristischen Berufe dauerhaft versperrt.

Und "noch zu neu" heißt lediglich, dass die flächendeckende Umstellung erst vor 10-15 Jahren stattgefunden hat und zu Beginn auch nur sehr wenige Bachelorabsolventen allein mit dem Bachelor auf den Arbeitsmarkt gegangen sind; eine nennenswerte Zahl an reinen Bachelorabsolventen bringt es vielleicht auf max. 5 Jahre Berufserfahrung - das ist aber ziemlich wenig, um seriöse Aussagen zu den langfristigen Karrierechancen treffen zu können.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

Ich kenne keinen einzigen Lehrer, geschweige denn einen Mediziner, die auch nur ansatzweise über einen Master nachgedacht haben, und ich habe in meinem Bekanntenkreis genügend Lehrer und Ärzte. Stellenweise haben Freunde von mir sogar davon abgesehen den Dr. zu machen (Medizin). Selbst die Promotion, scheint zumindest bei den richtig guten Kandidaten, stark rückläufig zu sein, bzw. wird irgendwann mal später gemacht und nicht direkt nach Abschluss des Studiums, wie früher üblich.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von julée »

Tlw ist bei Lehrern ein Master aber inzwischen die Voraussetzung für das Referendariat.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von Tobias__21 »

julée hat geschrieben:Tlw ist bei Lehrern ein Master aber inzwischen die Voraussetzung für das Referendariat.
Ah, dann muss ich meinen Beitrag hinsichtlich der Lehrer zurückziehen. Meine Bekannten haben größtenteils einen Abschluss von einer PH und nicht von einer Uni (Gymnasiallehramt). Daran habe ich gerade gar nicht mehr gedacht.
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von julée »

Ah, okay. Jedenfalls meines Kenntnisstandes nach ist das Lehramtsstudium recht weitgehend auf Bachelor/Master umgestellt. Tlw besteht auch eine Durchlässigkeit zu den regulären Bachelor-/Masterstudiengängen.

Edit: es scheint ein nord-/süddeutsches Thema zu sein: http://www.spiegel.de/lebenundlernen/un ... 36807.html
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden

Beitrag von thh »

hlubenow hat geschrieben:
immer locker bleiben hat geschrieben:"Master" unentbehrlich für Jura? Habe ich was verpasst?
Wahrscheinlich hat er einfach die traditionelle juristische Qualifikation (Staatsexamina) auf Bachelor/Master umgerechnet (er redete ja von vier Berufsgruppen gleichzeitig), und da kommt sie dem "Master" wohl am nächsten.
Was ist denn das juristische Äquivalent zum Master? Das erste Staatsexamen? Aber was wäre dann der Bachelor? Oder das zweite Staatsexamen? Dann wäre der Bachelorstudiengang aber zu lang, und das Referendariat ist nun eben gerade mein Studium. --- Für das Medizinstudium wäre es noch weniger möglich, ein Äquivalent zu Bachelor oder Master anzugeben.

Nein, die Äußerung ist nur eines: völlig unsinnig.
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