Huhu,
ich prüfe gerade die Begründetheit bei §123 VwGO. In der Hauptsache ist eine Feststellungsklage statthaft. Wie prüfe ich nun den Anspruch auf Feststellung? Kann ich sagen, dass dieser dann besteht, wenn der erlassene Verwaltungsakt rechtswidrig und der Antragsteller dadurch in seinen Rechten verletzt wäre?
Anordnungsanspruch bei Feststellungsklage
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Re: Anordnungsanspruch bei Feststellungsklage
Käme es denn bei der Begründetheit der Feststellungsklage in der Hauptsache auf die Rechtsverletzung des Antragstellers an?
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Re: Anordnungsanspruch bei Feststellungsklage
Feststellungsklage in der Hauptsache und angegriffener VA?Limpi hat geschrieben:Huhu,
ich prüfe gerade die Begründetheit bei §123 VwGO. In der Hauptsache ist eine Feststellungsklage statthaft. Wie prüfe ich nun den Anspruch auf Feststellung? Kann ich sagen, dass dieser dann besteht, wenn der erlassene Verwaltungsakt rechtswidrig und der Antragsteller dadurch in seinen Rechten verletzt wäre?